Vogelhaus im Mietgarten - Vermieter vorher fragen?

vom 11.10.2009, 17:40 Uhr

Nehmen wir an, eine Person A lebt bei einem Vermieter B zur Miete in einer großen Miethausanlage. Die Häuser, die vermietet werden, haben auch Gärten. Wenn nun A ein Vogelhäuschen in seinen Garten stellen will, muss er Vermieter B vorher um Erlaubnis fragen? Denn man könnte ja sagen, dass so ein Vogelhaus erst Tiere anlockt.

Und wie sähe es aus, wenn A kein Miethaus mit Garten hätte, sondern eine Mietwohnung nur mit Balkon und ohne Garten? Könnte er dann Meisenknödel auf seinem Balkon aufhängen, oder benötigt er da auch eine spezielle Genehmigung durch den Vermieter B? Und wie sähe es bei einem Fledermaus-Nistkasten auf dem Balkon oder im Garten aus, in einer Gegend, in der es viele Fledermäuse gibt?

Oder ist das immer vom jeweiligen Mietvertrag abhängig?

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» Wawa666 » Beiträge: 7277 » Talkpoints: 23,61 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Hallo!

Wenn der Garten kein Gemeinschaftsgarten ist, sondern nur dem Mieter A gehört und er den Gartenmitgemietet hat, dann darf er auch ein Vogelhäuschen reinstellen. Wenn es ein Gemeinschaftsgarten ist, dann muss man sich mit demjenigen absprechen, der den Garten noch nutzen darf. Wenn das der Vermieter B ist, muss das auch mit dem Vermieter B abgesprochen werden,

Ein Balkon ist definitiv ein Bestandteil der gemieteten Wohung und dort dürfen auch Nistkästen und Winterquartiere und auch Vogelhäuschen hingestellt werden. Man sollte nur bedenken, dass so ein Fledermauswinterquartier und auch ein Vogelnistkasten auch wieder weggemacht werden muss, wenn der Mieter auszieht und ich weiß nicht, ob es für die Tiere gesund ist, wenn man diese dann rausschmeissen muss. Je nach Jahreszeit ist es nicht ok. Und da sollte man an die Tiere denken.

Also ein Vogelhäuschen ist unbedenklich. Aber bei einem Nistkasten oder Fledermaukasten wäre ich im Sinne der Tiere vorsichtig.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


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