Kann man einen Studienplatz einklagen?

vom 10.10.2009, 10:52 Uhr

A will Tiermedizin studieren. Da diese Studienplätze aber sehr begehrt sind und es auch nur wenige Unis in Deutschland gibt, in der man Veterinärmedizin studieren kann, ist A nach der Bewerbung für den Studienplatz und dem Losverfahren, was gemacht wird, wenn zuviele sich um den Studienplatz bewerben abgelehnt worden. A hat nun gehört, dass jeder Mensch ein Recht auch die freie Berufswahl hat und dass enttäuschte Abiturienten, die sich vergeblich beworben haben nun auch Klage einreichen können. Diese Klage muss allerdings innerhalb der nächsten 4 Wochen passieren.

Für dieses Semester ist die Frist vorbei. Aber sie will sich im nächsten Semester wieder in dieser Uni einschreiben und bewerben und wenn sie wieder abgelehnt wird, will sie die richtigen Schritte gehen. Denn sie hat gehört, dass einige Anwärter auf das Veterinärmedizinstudoum schon 3 Jahre und länger warten.

Ist es richtig, dass A ihren Studienplatz einklagen kann? Wieviel Chancen hat A dann einen Studienplatz zu bekommen?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Man kann in der Tat einen Studienplatz einklagen, allerdings nicht auf Grund des Rechtes der freien Berufswahl sondern weil jeder die Ausbildungsstätte frei wählen darf. Häufig werden dabei die Kapazitäten neu berechnet und so kommen Abiturienten dann doch noch an die gewünschte Hochschule im gewünschten Studiengang.

Allerdings ist das ganze nicht frei von Risiko: es wurden Studenten auch schon wieder exmatrikuliert, weil die Hochschule sich gewehrt hat. Ein anderes Risiko ist, dass die ungeeigneten Kandidaten dann gern noch im Vorstudium oder eben wenigen Semestern "totgeprüft" werden. Letzteres heißt dann auch, dass man unter Umständen deutschlandweit nicht mehr den Wunsch-Studiengang aufnehmen darf.

Und nicht zuletzt gibt es da natürlich auch das Kostenrisiko; eine Rechtsschutzversicherung, die auch Verwaltungsrecht einschließt hilft da schon mal weiter.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


Der Sohn meiner Freundin hat auch eine Ablehnung bekommen von seiner Wunschuni. Dort gab es vom Studentenhilfswerk eine Adresse, bei der sie sich erkundigen konnten, wie man einen Studienplatz einklagen kann. wichtig ist, dass da bei aufgeführt ist, dass die Uni zu wenig Plätze angeboten hat, wie genau man das Formuliert, erfährt man dann aber bei den entsprechenden Anwälten. Meistens tun sich einige Studenten zusammen und machen eine Sammelklage.

Bei dem Sohn meiner Freundin war das dann so, dass die Uni einen Vergleich mit ihm gemacht hat. Er sollte die Klage zurückziehen, dafür sollte er einen Platz bekommen. Das Kuriose war dann, dass er aufeinmal auch noch einen Nachrückerplatz bekommen hat und somit zwei Zusagen für ein und das selbe Studium hatte.

Ich würde sagen, die Tochter deiner Freundin sollte sich mal an der Uni erkundigen, wie sie vorgehen kann und irgend wie kann sie die Zeit jetzt glaube ich auch schon als Wartesemester anrechnen lassen.

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» akasakura » Beiträge: 2635 » Talkpoints: 1,50 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Grundsätzlich kann man natürlich erst mal alles und jeden verklagen. Aber wie hier schon aufgeführt bringt, dass in diesem Fall nur dann was, wenn man der Uni nachweisen kann, dass noch ungenutzte Kapazitäten bestehen und nicht wegen der freien Berufswahl. Sonst würde ja jede Uni die ein Auswahlverfahren hat, dauernd verklagt werden.

Ein Kommilitone von mir hat sich ins Medizinstudium geklagt. Dort konnten er und einige Mitstreiter nachweisen, dass die ausgewählte Uni mehr Studienplätze anbieten könnte, als sie es tatsächlich gemacht hat. Hat soweit auch alles geklappt, allerdings waren sie unter den Professoren nicht so gern gesehen. Die mündlichen Prüfungen fielen, dann mal etwas schwerer aus, mal mussten sie öfter ran.

Es wurde also schon seitens der Uni versucht, sie wieder aus dem Studium rauszubekommen. Er hat dann deswegen auch die Uni gewechselt. Das geht ja dann etwas einfacher, wenn man erstmal einen Platz hat. Einige Mitstudenten wurden da aber auch dann wirklich aus dem Studium rausgeprüft.

Das muss zwar nicht überall so laufen, aber man sollte sich auch diese Möglichkeit vor Augen halten, wenn man den Rechtsweg bestreiten will.

» Klehmchen » Beiträge: 5487 » Talkpoints: 1.012,67 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



Also das kann ich irgendwie nicht so recht glauben. Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass die prüfenden Profs "standardmäßig" wissen, wer über welchen Weg und mit welchem NC ins Medizinstudium gekommen ist. Im Einzelfall kann das vielleicht schon mal passieren, aber eine systematische Weitergabe dieser Information wäre mit Sicherheit unzulässig. Ich vermute, dass hier eher eine "Ausrede" vorliegt.

» ronald65 » Beiträge: 712 » Talkpoints: 3,45 » Auszeichnung für 500 Beiträge


In den meisten NC-Studiengängen gibt es immer einige, die eingeklagt sind. Natürlich gibt es auch dann nicht grenzenlos Plätze im Studiengang. Es werden ja immer die besten genommen nach Durchschnitt + die mit den meisten Wartesemestern.

Reinklagen kann man sich nur, wenn die betreffende Universität nachweisen kann, dass sie keinen einzigen Platz mehr für den Studenten hat, der sich einklagen möchte. Die wenigstens Univeritäten können das wirklich. Natürlich kann man auch an die "falsche" geraten und die wehrt sich.

Einklagen kann sich auch nicht jeder - weil nicht jeder das nötige Geld dafür hat und sowas kostet schon. Was ich persönlich davon halte, wenn man sich einklagt und nicht aufgrund seiner Leistung reinkommt, äußere ich nicht.

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» winny2311 » Beiträge: 15159 » Talkpoints: 4,91 » Auszeichnung für 15000 Beiträge


Es sind ja nicht hunderte Studenten die sich reinklagen. Es handelt sich meist nur um sehr wenige, die überhaupt bereit sind, den Klageweg zu beschreiten und dann auch noch zu gewinnen. Und wenn es dann nur 5 von 200 Leuten sind, spricht sich so was schon rum. Und natürlich wollte nicht jeder Prof sie raushaben, aber ein Studium kann ja schon allein an einem Fach scheitern.

Und da mein Kommilitone seit er an meiner Uni mit mir studiert, alles problemlos gemeistert hat, kann ich schon davon ausgehen, dass er es nicht als Ausrede nimmt. Zudem ist er dort ja nicht rausgeflogen, sondern gegangen, weil eben das Klima zwischen einigen Profs und den Klägern nicht gerade angenehm war und er sich den Stress nicht mehr geben wollte.

» Klehmchen » Beiträge: 5487 » Talkpoints: 1.012,67 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



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