Dürfen Fitnesscenter-Mitarbeiter lügen?

vom 09.10.2009, 21:33 Uhr

Ich habe mich heute gemeinsam mit einem Freund im Fitnesscenter angemeldet. Habe dort natürlich den Anmeldebogen ausgefüllt und Alles und dort wurde dann handschriftlich fixiert, dass der Vertrag im Falle eines Umzugs vorzeitig gekündigt werden kann. Zudem hat der Mitarbeiter mir gesagt, dass es "kein Problem" wäre, wenn "junge Leute", wenn es ihnen, z.B. aus Karrieregründen nicht möglich ist, weiter ins Studio zu kommen, den Vertrag (der immerhin 24 Monate Laufzeit hat) vorzeitig beenden würden. Man müsse es halt nur nachweisen um zu verhindern das Leute einfach den billigeren Tarif wählen und dann, wenn sie zu faul werden, vorzeitig aussteigen.

Meine Mutter meinte nun "Egal, was die sagen, du hast nen Vertrag unterschrieben und kommst da jetzt nicht mehr raus. Ich hab die Sch*iße auch schonmal durchgemacht.". Dann hat sie mich aufgefordert doch mal im Internet nachzusehen, dann würde ich schon widerrufen.

Meine Frage ist nun: Ist da was dran? Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Mitarbeiter sich so weit aus dem Fenster lehnt und mich anlügt. Das wäre doch rechtswidrig, nicht? Zumal mein Kollege ja auch dabei war und wir also seine Aussage jeweils bezeugen können.

» TuDios » Beiträge: 1475 » Talkpoints: 4,83 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Hallo!

Lies dir den Vertrag , den du unterschrieben hast mal genau durch. Auch das Kleingedruckte. Wenn da auch das gleiche drin steht, was die Mitarbeiter gesagt haben, ist es ok. Aber wenn da nichts davon drin steht, dann ist die Aussage der Mitarbeiter nicht verbindlich.

Die Mitarbeiter können immer sagen, dass sie es so nicht gewußt haben und der Chef/Geschäftsführer wird dann bestimmt nicht kulanter Weise die Aussagen des Mitarbeiters auch als Vertragsbindung ansehen.

Man sollte sich immer durchlesen, was man unterschreibt. Denn sonst kann man sich auf mündliche Abmachungen nicht berufen. Es kann ja sein, dass dieser Mitarbeiter morgen schon ncith mehr da arbeitet. Was machst du dann?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Also da ihr das Ganze handschriftlich mit in den Vertrag aufgenommen habt, ist das auch alles rechtskräftig, denn es gibt kein Gesetz, das vorschreibt, Verträge nur maschinell zu verfassen. Voraussetzung dafür ist natürlich, dass beide Vertragsparteien, also du und der Mitarbeiter des Fitnesscenters, den Vertrag unterschrieben haben. Wenn dies nicht der Fall ist, kann ja der andere Vertragspartner immer behaupten, dass er von der Zusatzvereinbarung nichts wusste und ihr den Vertrag nachträglich abgeändert haben könntet. Daher gibt es ja auch normalerweise immer zwei Ausfertigungen des Vertrages. So haben beide Vertragspartner das Dokument im Fall der Fälle vorliegen.

Außerdem sagst du ja ihr wart mit zwei Personen bei der Vertragsunterzeichnung anwesend. So das jemand die Aussagen des Mitarbeiters bestätigen könnte. Das wäre für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung ein nicht unerheblicher Vorteil. Vor deutschen Gerichten ist im Normalfall eine Zeugenaussage das Hauptargument zur Urteilsbestimmung. Es sei denn natürlich der Zeuge wird der Falschaussage überführt, aber das wäre bei euch ja nicht der Fall. Denn auch mündliche Verträge bzw. Vereinbarungen sind gerichtlich bindend.

Von daher sollte das schon alles so korrekt sein, wie du das gemacht hast.

Edit: Nachtrag zum Beitrag von Diamante

Die Mitarbeiter können natürlich sagen, dass sie es nicht besser wussten. Das wird dem Fitnesscenter aber nichts nutzen, denn auch hier gilt "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht". Jeder Richter wird darauf erkennen, dass ein Kunde vom Mitarbeiter des Geschäfts erwarten kann, dass er weiß wovon er redet, denn wen sollte der Kunde sonst fragen. Sollte dies nicht der Fall sein, würde der Vertrag für nichtig erklärt.

» sst » Beiträge: 76 » Talkpoints: 0,41 »



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