Ordnungswidrigkeit und Bußgeld
Im Grunde halte ich mich immer an fast alle Verkehrsregeln. Ich halte Knöllchen für pure Geldschneiderei. Aber nun bin ich mal ins Fettnäpfchen getreten und mit flattert das was ins Haus, das von Ordnungswidrigkeit Bußgeld handelt. Ich habe da wohl etwas vergessen zu bezahlen und dem entsprechend ist die Höhe des Bescheids.
Kann ich Einspruch erheben und macht daüberhaupt einen Sinn?
Wozu willst du Einspruch erheben gegen eine Forderung die berechtigt ist? Wenn du wirklich vergessen hast ein Knöllchen zu bezahlen, dann würde ich es nun spätestens nachholen und zwar schnell. Es kann jedem mal passieren, dass man eins vergisst zu zahlen, das ist ja kein Beinbruch weiter. Wenn du allerdings auf diese "Erinnerung" nun nicht reagierst und zahlst, dann wird es nur noch teurer. Das Ganze geht dann nämlich vors Gericht. Die Kosten trägst du dann natürlich.
Selbstverständlich kannst Du gegen jeden Bescheid einen Einspruch erheben. Und bzgl. der Fristen muss ein Einspruch noch nicht einmal begründet sein. Aber Mandylein hat ja schon zu Recht gefragt, wogegen Du aus welchem Grund Einspruch erheben würdest?
Im Besten Fall würde man nämlich so einen Einspruch als unbegründet ablehnen. Aber im schlechtesten Fall (was aber zu erwarten wäre), könnte es zu einer Verhandlung kommen. Und selbst wenn sich dann das Bußgeld nicht erhöht (wovon aber fast auszugehen ist!) bleiben an zusätzlichen Kosten noch die Gerichtskosten, die von Dir zu zahlen sind. Damit gewinnst Du zwar Zeit, es kostet aber recht viel. Daher verstehe ich nicht, wieso Du nicht wenigstens für Deine Vergesslichkeit einstehst und den Betrag eben bezahlst.
Und solltest Du jemals gegenüber einer offiziellen Stelle erwähnen, dass Du Dich immer an fast alle Regeln halten würdest, könnte man schon fast Vorsatz unterstellen, was die Bußgeldhöhe verdoppeln würde.
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