Wehrdienst vorzeitig abbrechen

vom 07.10.2009, 19:47 Uhr

Ich wollte mich erkundigen, ob es möglich ist, dass jemand den Grundwehrdienst vorzeitig abbricht. Mit welcher Begründung wäre dies möglich? Also beispielsweise nur aufgrund einer schweren Krankheit oder Verletzung, oder vielleicht auch aus psychischen Gründen? Muss überhaupt eine Begründung vorliegen? Sind veränderte Familienverhältnisse ein angemessener Grund? Man nähme beispielsweise an, in der Familie habe es einen Todesfall gegeben, und der gerade Grundwehrdienst leistende Mensch müsste nun in seiner Familie Angelegenheiten klären oder aber nun, da ein Verdiener weggefallen ist (vielleicht auch der einzige), eher Geld für die Familie verdienen. Wäre das eine Begründung, die akzeptiert wird?

Gibt es vielleicht auch eine Frist, die man einhalten kann? Also könnte beispielsweise jemand den Wehrdienst abbrechen, wenn er binnen einer Woche bemerkt, dass er diesen Wehrdienst psychisch doch nicht verkraftet, entgegen vorheriger Einschätzungen? Und was muss ein Wehrdienstleistender für Schritte einleiten, damit er den Wehrdienst noch abbrechen kann? Wohin muss er sich wenden und was muss er vorweisen können? Muss er irgendwelche medizinischen Bescheinigungen vorlegen?

Was würde nach einem erfolgreichen Abbruch, wenn dieser denn möglich ist, anstehen? Muss die Person dann sofort eine Zivildienststelle suchen? Oder wird er später automatisch noch einmal bei der Bundeswehr eingezogen? Oder gibt es eine allgemeine Frist, in der der Betroffene sich dann noch einmal orientieren kann, ob er danach doch noch einmal zur Bundeswehr möchte oder nicht, und in der er, wenn nötig, nach einer Zivildienststelle suchen kann oder muss?

Es sollte klar sein, dass man sich eigentlich vor dem Antritt des Dienstes schon genug Gedanken machen sollte, ob man am Wehrdienst teilnehmen möchte, oder doch lieber Ersatzdienst leistet. Dennoch gibt es mit Sicherheit Menschen, die den Wehrdienst, wenn er erst einmal einige Tage oder Wochen läuft, psychisch nicht ertragen können. Krankheits- und Verletzungsfälle können während der laufenden Wehrdienstzeit ja auch vorkommen. Ebenfalls können sich Familienverhältnisse spontan in dieser Zeit ändern. Also man kann ja nicht alles vorraussehen und schon bei der Frage, ob man Wehr- oder Ersatzdienst leisten will, einplanen.

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» Wawa666 » Beiträge: 7277 » Talkpoints: 23,61 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Nachdem man für tauglich befunden wurde, schätze ich die Chancen gering ein, aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig ausscheiden zu können. Die Bundeswehr wird sich hüten, Leute zu nehmen, bei denen die Gefahr besteht, dass sie sich nachhaltig beim Bund schädigen bzw. es eben aus gesundheitlichen Gründen nicht schaffen. Dafür ist das Risiko für die Armee zu hoch.

Wer nach begonnenem Wehrdienst noch ausscheiden will, dem bleibt wohl als erster und einfachster Weg die Verweigerung des Wehrdienstes. Und soweit ich weiß sind solche Fälle gar nicht selten. Aber das hat auch zur Folge, dass im Anschluss daran der Zivildienst abzuleisten wäre. Ein wenig ungerecht könnte sein, dass die in der Bundeswehr verbrachte zeit nicht angerechnet wird. Bin mir aber nicht mehr sicher.

Alle externen Gründe sehe ich eher nicht als ausreichend an bzw. schätze die Chancen gering ein, dass diese zu einem vorzeitigen Abbruch des Wehdienstes führen würden.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


derpunkt hat geschrieben:Nachdem man für tauglich befunden wurde, schätze ich die Chancen gering ein, aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig ausscheiden zu können. Die Bundeswehr wird sich hüten, Leute zu nehmen, bei denen die Gefahr besteht, dass sie sich nachhaltig beim Bund schädigen bzw. es eben aus gesundheitlichen Gründen nicht schaffen. Dafür ist das Risiko für die Armee zu hoch.

Dass man gesundheitlich gefährdete Personen schnell ausmustert, kann ich aus meiner Erfahrung allerdings nicht sagen. Da wäre ein Bekannter von mir ein gutes Beispiel: Er erleidet an einer Unmenge an Allergien gegen Nahrungsmittel, Pollen und Tierhaare, und unter allergischem Asthma eigentlich die gesamte Pollenflugsaison über, also vom Frühlingsbeginn bis zum Herbstende. Außerdem hatte er einen verkrümmten Rücken. Ausgemustert wurde er trotzdem nicht. Selbst, obwohl er ihnen bei der Musterung nach einer Blutabnahme kollabiert ist, und das nicht bei den Liegestützen (die bekam er nämlich gar nicht erst hin).

Ausgemustert wurde er erst, nachdem sich zusätzlich eine Fußfehlstellung bescheinigen ließ. Also da waren sie sehr hartnäckig, ja, das war schon unsinnig. Ich habe mir da schon gedacht, wenn sie den Jungen angenommen hätten, und der einmal im Essen auf eine Karotte gebissen hätte, dann hätte schon der Krankenwagen kommen müssen, weil ihm der Hals komplett zugeschwollen wäre. Und doch hätten sie ihn allein wegen der Allergien nicht ausgemustert. Erst wegen einer Fußfehlstellung.

Demnach ist es für mich sehr gut denkbar, um auf das Ausgangsthema zurück zu kommen, dass jemand bei der Bundeswehr anfängt, der gesundheitlich (sowohl psychisch als auch physisch) eigentlich dazu nicht in der Lage ist. Da kann es dann durchaus in der Anfangszeit zu gesundheitlichen Beschwerden kommen. Das könnte doch ein Grund sein können, dann noch abzubrechen, oder?

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» Wawa666 » Beiträge: 7277 » Talkpoints: 23,61 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Na du wirfst da einiges durcheinander - zum einen kann man jederzeit während des Wehrdienstes den Dienst an der Waffe verweigern, sprich: Kriegsdienstverweigerungsantrag stellen und als Zivi unterkommen. Soweit ich weiß, muss da eine Stelle vorhanden sein, aber ich weiß es nicht genau. Hier muss man weiterhin dienen, halt dann nur als Zivi.

Ansonsten gibt es noch die Möglichkeit der Nachmusterung - hier kann man vielleicht darauf setzen, dann ausgemustert zu werden, wenn Zweifel an der körperlichen Eignung bestehen.

Was auch möglich ist und wo ich sogar Beispiele aus dem Bekanntenkreis kenne: dienstuntauglich geschrieben werden, sprich: Krankschreibung. Das eine Beispiel was ich kenne betraf einen Alkoholiker, der mal eben 8 seiner 9 Dienstmonate damit verbrachte nicht in der Kaserne erscheinen zu müssen und stattdessen zur Betreuung ging. Das war aber auch schon ein krasser Fall, also kein Feierabendtrinker.

Ein Freund von mir hatte das "Glück" dass er sich beim ersten Schießtraining so etwas wie einen Tinnitus einfing und dann die restliche Zeit nach dem Grundwehrdienst fast nur krankgeschrieben zuhause und zur Kontrolle im Bundeswehrkrankenhaus aufhielt. Im Grunde hatte er das Pfeifen im Ohr nur 3 Wochen, hat es aber sehr kreativ weitersimuliert ;).

Sprich: Sollte man krankgeschrieben werden, egal ob aus körperlichen oder psychischen Gründen, gilt die Zeit natürlich auch als Dienstzeit. Ein direktes abbrechen ist nicht möglich, außer über den Verweigerungsantrag, aber man sitzt halt wie andere Krankgeschriebene die restliche Dienstzeit zuhause ab. Soweit ich weiß müssen Rekruten die Bundeswehrärzte aufsuchen, es gibt ja spezielle Bundeswehrkrankenhäuser. Wenn man von denen krankgeschrieben oder dienstuntauglich geschrieben wird hat man seine Bescheinigung. Ein externer Arzt ist da meines Wissens nicht von Interesse.

Was den Ausfall angeht: Dafür gibt es ja das Sicherungsamt / Grundsicherungsamt oder wie es genau heißt, dass hier die Versorgung und finanzielle Unterstützung teilweise übernimmt wenn dazu der Sold nicht reichen sollte. Todesfälle sind ansonsten eben keine Gründe da etwas abzukürzen, höchstens für Sonderurlaub / kurzfristigen Urlaub.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Ich kenne einen Fall wo ein Wehrdienstleistender seinen Wehrdienst trotz Einberufung und Vereidigung nicht weiter ableisten musste, allerdings hat er einen auf Macke gemacht. Er ist zu seinem Kommandeur gegangen und hat gesagt dass er das Gebrülle und die Sinnlosigkeiten nicht mehr aushalte, schon zehn Kilo abgenommen hat und dass er wieder nach Hause will. Erstaunlicherweise hat man ihn problemlos ziehen lassen, ich vermute mal dass man Angst hatte dass er sich umbringt. Er war dann allerdings noch ein paar Monate krankgeschrieben und zu Hause und hatte auch noch weiterhin Geld vom Bund bekommen. Er brauchte dann auch keinen Zivildienst mehr ableisten.

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» hooker » Beiträge: 7217 » Talkpoints: 50,67 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


Etwas ähnliches durfte ich im letzten Jahr mitmachen. Ganz so einfach war es allerdings nicht und man sollte schon einen guten Grund haben. Ein Todesfalls bzw der Wegfall des Alleinverdieners wäre wohl keiner denn dafür gibt es noch die Grundsicherung vom Staat. Auch Allergiker werden nicht automatisch ausgemustert. Und wer nur Probleme mit dem Dienst an der Waffe hat kann, wenn er Pech hat, nur vom Schießdienst befreit oder komplett ins Büro verlegt werden.

Ein Bekannter, der vorher groß rumerzählt hat, dass er sich nach der Grundwehrdienstzeit verpflichten will, ist schon nach wenigen Tagen nicht mehr mit der Situation in der Kaserne klar gekommen. Um rauszukommen hat er vom KDV-Antrag beim Zugführer bis zur endgültigen Entlassung 3 Monate gebraucht. In dieser Zeit musste er zwar nicht mehr zum Dienst antreten dafür aber zu einigen Arztterminen (Seelenklempner). Die Termine wurden vorgegeben und konnten nicht bei selbst ausgewählten Ärzten stattfinden.

Als es das OK von den Ärzten gab sollte er nochmal schriftlich zusammenfassen warum genau er den Dienst nicht ableisten will. Vorgegeben waren 5 Fragen, die ausführlich auf 10 Seiten beantwortet werden sollten. Ich weiß nicht ob man ihm nochmal eins auswischen wollte oder das überall so abläuft.

Nach dem ganzen Theater hatte er einige Wochen Zeit sich einen Zivildienstplatz zu suchen. Wie lange er selber suchen dufte weiß ich nicht. Die zuständige Stelle hat sich ziemlich rasch bei ihm gemeldet. So einfach kann man sich also nicht drücken und wieder normal arbeiten gehen. Hätte er nichts gefunden, hätte man ihm eine Stelle aufgedrückt. Die 3 Monate, die er eigentlich gar nicht in der Kaserne gewesen ist, wurden immerhin vom Zivijahr abgezogen.

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» Sonty » Beiträge: 1997 » Talkpoints: 20,24 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


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