Tempo 30 vor Schulen: Auch in den Ferien?

vom 07.10.2009, 11:28 Uhr

Hier an den Schulen ist immer eine Tempo 30 Zone. Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt an Werktagen von Montag bis Freitag in der Zeit von 7 Uhr morgens bis meist 16 Uhr nachmittags. Das zeigt ja schon, dass es eigentlich nur während der Schulzeit begrenzt ist.

A wurde in den großen Ferien dort mit Tempo 50 geblitzt. Da aber keine Schule gewesen ist und auch keine schulischen Veranstaltungen in den Ferien dort stattfinden, findet A es doch ziemlich ungerecht, dass er dafür eine Strafe bezahlen muss. Gelten denn in den Ferien vor Schulen auch diese Geschwindigkeitsbegrenzungen? Und das obwohl laut den Verkehrsschildern die Geschwindigkeitsbegrenzung auch nur während der Schulzeiten ist? Ab 16 Uhr kann man dort auch 50 km/h fahren.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Na, wenn es nicht ausgeschildert ist, dass in den Ferien die 30er Zone vor der Schule aufgehoben sind, dann gilt die 30er Zone auch in den Ferien und zu den sonstigen Zeiten. Für mich ist das selbstverständlich und nicht ungerecht. Mit ein wenig bösem Willen könnte an der Polizei auch eine Art Abzocke vorwerfen, aber so weit gehe ich dann doch nicht.

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge


Das stimmt in der Verallgemeinerung ja nicht ganz. Ganz einfach ist es ja so, dass es kein Straßenverkehrsschild "Ferien" gibt. Woher sollte man auch wissen, wann gerade Ferien sind? Ohne Kinder sind diese Zeiten nämlich nicht besonders gekennzeichnet. :P

Die Beschränkung auf bestimmte Uhrzeiten ist selbstverständlich auch sinnvoll, weil es sich um Zeiten handelt, zu denen es eben besonders wahrscheinlich ist, dass viele Kinder im Bereich vorzufinden sind.

Jetzt ist es auch so, dass viele Schulen ja auch in Wohnbereichen sind. Gerade Grundschulen sind ja immer "nah am Kunden". Wenn jetzt in der Schulnähe auch noch ein allgemein zugänglicher Spielplatz vorhanden ist, dann sehe ich es schon als sinnvoll an, hier eine Beschränkung vorzusehen.

Übrigens gilt diese Beschränkung was die Uhrzeiten oder Wochentage (Werktags) nicht nur, weil dann besonders viele Kinder unterwegs sind, sondern eben auch viele Autofahrer! Vermutlich sind an der Stelle an Wochenenden weniger Autos unterwegs, so dass dies ebenfalls dazu führt, dass die 30-Km/h Schilder nur Werktags gelten sollen.

Das Blitzen ist also nicht ungerecht. Und Nebenbei: woher sollte auch der Autofahrer neben den Ferienzeiten von schulischen Veranstaltungen während der Ferien wissen? Deinem Eröffnungsposting nach hättest Du es weniger ungerecht empfunden, wenn eine solche Veranstaltung statt gefunden hätte. Aber wieso hätte A an diesem Tag 30 fahren sollen? Wäre also auf das gleiche Resultat gekommen.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Naja, wenn auf dem Verkehrsschild 30 als Geschwindigkeitsbeschränkung steht und sonst nichts, dann gilt das unabhängig von Tag und Uhrzeit. Dass es zeitliche Beschränkungen gibt und das auch noch auf Werktage beschränkt ist, ist mir neu. Steht das beim Schild denn explizit dabei?

Wir haben im Ort auch eine Schule mit angehängtem Kindergarten. Auch dort ist die Geschwindigkeit per Schild auf 30 reduziert. Ohne irgendwelche Zusätze. für mich heißt das, die Begrenzung gilt immer Unaghängig von Tagesszeit oder Wochentag. In meinen Augen macht das auch Sinn, da dort einfach viele Kinder und Jugendliche unterwegs sind, viele treffen sich dort auch ausserhalb der Schulzeiten da eine Sportanlage und ein Spielplatz mit dabei sind, die immer zugänglich sind.

Da das bei den meisten Schulen oder Kindergärten der Fall ist, finde ich die Geschwindigkeitsbegrenzung IMMER sinnvoll. Und wenn man zu schnell dran ist und geblitzt wird, ist das in meinen Augen vollkommen gerechtfertigt. Gerade vor solchen Einrichtungen ist es nicht zu viel verlangt, etwas vom Gas zu gehen. Ein Strafzettel als kleiner Denkzettel ist da nur gerechtfertigt, Kinder sind im Staßenverkehr noch am unerfahrensten und da sollte man schon aufpassen und sich an die Begrenzungen halten.

» steffi11191 » Beiträge: 1275 » Talkpoints: -2,88 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Natürlich gilt das auch in der Ferienzeit. Es sei denn, es steht anders auf dem Schild. Es gibt durchaus Schilder, wo man den Zusatz angebracht hat, dass es nur in der Schulzeit gilt.

Es ist eben auch so, dass in den Ferien zB. Arbeitsgemeinschaften stattfinden oder die Kinder den Spielplatz nutzen dürfen. Folglich sind da zu den Zeiten auch Kinder da. Außerdem ist das die Zeit (von 7.00-16.00 Uhr), in welcher eh immer mehr Autos fahren und so kann es nicht schaden, wenn man in der Zeit immer 30 fährt - die Anwohner werden sich zum mindest freuen.

Folglich ist man selber dran Schuld, wenn man nicht in der Lage ist, Verkehrsschilder richtig zu lesen. Immerhin steht auf diesem ja alles drauf (in diesem Falle ist eben nichts zu bestimmten Zeiten aufgehoben, also gilt es weiterhin). Dann muss man eben in den sauren Apfel beißen.

Übrigens sollte man sich schon wundern, wenn ein Blitzer in einer vermeidlichen 50iger Zone steht. Vorzugsweise stehen die genau dann da, wenn Menschen nämlich annehmen, die 30iger Zone gilt nicht mehr. Und wenn man 50 in 50iger Zone fährt wäre das ja nicht schlimm.

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» winny2311 » Beiträge: 15159 » Talkpoints: 4,91 » Auszeichnung für 15000 Beiträge


es zeitliche Beschränkungen gibt und das auch noch auf Werktage beschränkt ist, ist mir neu.

Das ist nicht nur bei Geschwindigkeitsbegrenzungen möglich, oft gibt es das auch für Park-/Halteverbote, die manchmal nur an bestimmten Tagen gelten, so z.B. an Tagen, an denen die Strassenreinigung erfolgt.

Dass A es ungerecht empfindet, dass er für ein Verkehrsvergehen eine Strafe zahlen muss, kann ich nicht nachempfinden. Schliesslich ist dort doch eine Geschwindigkeitsbegrenzung, die es einzuhalten gilt.

» Squeeky » Beiträge: 2792 » Talkpoints: 6,18 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


steffi11191 hat geschrieben:Naja, wenn auf dem Verkehrsschild 30 als Geschwindigkeitsbeschränkung steht und sonst nichts, dann gilt das unabhängig von Tag und Uhrzeit. Dass es zeitliche Beschränkungen gibt und das auch noch auf Werktage beschränkt ist, ist mir neu. Steht das beim Schild denn explizit dabei?.

Ja, diese Beschränkung steht wohl explizit dabei. Es gilt nur an Wochentagen und eben auch nur in der Zeit. Ich habe A auch gesagt, dass er selber Schuld daran hat. Aber A will sich da nicht so recht belehren lassen und meint einen Widerspruch schreiben zu müssen.

Ich persönlich denke, dass er sich mit diesem Widerspruch lächerlich macht. Aber das wird er dann selber sehen. Er fährt die Strecke wohl öfters, wie er sagt und meint, dass es nicht sein kann, dass man in den Ferien dort blitzt.

A ist übrigens selber Anwohner dieser Straße und meint, dass auch andere schneller dort fahren. Aber das sehe ich persönlich auch nicht als Argument an, dort schneller fahren zu dürfen. Ich werde eure Meinung mal weitergeben. Vielleicht interessiert es A ja ;)

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Du hast natürlich eigentlich recht: Wenn keine Schule ist und sich während der Ferien wirklich keine Kinder dort aufhalten, gibt es eigentlich keinen Grund, dort immer noch eine Geschwindigkeitsbeschränkung aufrecht zu erhalten. Allerdings ist es doch logisch, dass diese nicht tatsächlich aufgehoben wird. Man kann ja nicht jedesmal alle potentiellen Autofahrer darüber informieren, wann Ferien sind, die Termine ändern sich doch jedes Jahr. Und wenn es während der Ferien zugelassen wäre, dort schneller zu fahren, bestünde immer ein großes Risiko, dass hinterher ein paar Autofahrer das Ende der Ferien vergessen und so die Kinder gefährden.

» channale » Beiträge: 1371 » Talkpoints: 37,37 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Eine solche Geschwindigkeitsbegrenzung gibt es auch an anderen Stellen und daran hat man sich nun zu halten. Wenn man das nicht tut, dann muss man mit Konsequenzen rechnen und gegebenenfalls damit leben. Was soll daran ungerecht sein? Hört sich ein wenig nach Kindergartenniveau an.

Und vielleicht kann man dem Bekannten ja auch beibringen, dass es etliche Schulen gibt, in denen auch in den Ferien Veranstaltungen statt finden. Auch wenn das in besagter Schule bisher nicht so war, so etwas kann sich ändern. Ebenso kann ja auch die Ferienbetreuung (Hort) in der Schule untergebracht sein oder werden.

Es gibt also in meinen Augen so viele Gründe, das für die Ahndung der Geschwindigkeitsübertretung, aber keinen der dagegen spricht.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


Uns ist bei unserem Urlaub in Deutschland jetzt gerade etwas ähnliches passiert. Ich nehme auch stark an, dass die Kinder von diesem Bundesland in dem wir waren jetzt Ferien haben. Allerdings wurden wir auch bei Tempo 50 in der 30er Zone geblitzt.

Ich kann nicht verleugnen, dass ich das Schild gelesen und auch etwas mit Schule gelesen habe und die Zeit, allerdings ist es so, dass ich zu langsam reagiert habe und mein Freund dann leider schon ins Radar gefahren ist. Seit diesem Tag, das ist jetzt schon etwa vier Wochen her, warten wir auf die Strafe.

Also eigentlich ist es schon ein wenig unfair, dass man die Strafe bezahlen muss, aber wenn es angeschrieben ist, dann ist es eben so angeschrieben. Ich denke, da müsste man sicher zum Obersten Gerichtshof gehen und den Fall dann gewinnen, wenn man hier einen Präzedenzfall wollte.

Und ob sich das rentiert, wegen so einer Kleinigkeit da Anwälte, Geld und Zeit zu verschwenden, bleibt fraglich. Ich meine, wenn ich jetzt Pensionistin wäre, genug Geld und Zeit hätte, dann würde ich mich wahrscheinlich so weit aus dem Fenster lehnen, dies zu tun. Aber sonst muss ich sagen, bezahle ich eben die Strafe und gut ist.

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