Kündigung - wegen einer Frikadelle!

vom 07.10.2009, 11:12 Uhr

Heute wird wieder über einen Fall berichtet, bei der einer Frau gekündigt wurde, die sich zwei halbe Brötchen und eine Frikadelle am Arbeitsplatz genommen hatte. Die Frau hat lange in der Firma gearbeitet und der Fall ist nun vor Gericht. es ist ähnlich wie bei der Kassiererin, die zwei Pfandbons eingelöst hatte.

Es sind auch andere Fälle bekannt, wo ein Mitarbeiter sein Handy am Arbeitsplatz aufgeladen hatte und das auf Kosten der Firma. Die Stromkosten von einem 0,0014 Euro zu tragen hatte. Auch dieser Mitarbeiter wurde gekündigt, allerdings wurde diese Kündigung mittlerweile wieder zurück genommen. Ein Hausmeister berichtet, dass er sich in einer Firma eine Flasche Wasser und eine Schmerztablette genommen hatte, da er Zahnschmerzen hatte und deswegen gekündigt wurde. Ein Arbeitgeber erklärte so eine Kündigung mit dem Beispiel, dass man einem Freund wohl auch nicht verzeihen würde, wenn er ohne zu fragen, zwei Euro auf der Geldbörse nehmen würde. Und es sei einfach eine Vertrauensfrage.

Ich kann ja verstehen, wenn manche Arbeitgeber so denken. Aber ich meine, dass dann trotzdem ein Gespräch mit dem Arbeitnehmer ausreicht und eventuell eine Verwarnung erteilt werden könnte, aber eine fristlose Kündigung halte ich doch für übertrieben. Wie seht ihr die Kündigungen durch solche Sachen, wie das Essen einer Frikadelle oder die Einnahme einer Schmerztablette?

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» Nelchen » Beiträge: 32238 » Talkpoints: -0,25 » Auszeichnung für 32000 Beiträge



Nelchen hat geschrieben:Und es sei einfach eine Vertrauensfrage.

Und finde ich da schon etwas untertrieben - denn es ist eine Vertrauensfrage! Eben ob man einem Mitarbeiter soweit vertrauen kann, dass dieser Firmeneigentum - dass den Arbeitgeber nun einmal, egal in welcher Form, Geld kostet - nicht zweckentfremdet und somit der Firma bzw. dem Firmenvermögen schadet. Da ist es auch völlig egal, wieviel etwas kostet, denn solche Kleinigkeiten bürgern sich schnell ein und wenn es dann gleiche mehrere Mitarbeiter aus betrieblicher Übung machen wird es schnell teuer.

Nelchen hat geschrieben:Aber ich meine, dass dann trotzdem ein Gespräch mit dem Arbeitnehmer ausreicht und eventuell eine Verwarnung erteilt werden könnte, aber eine fristlose Kündigung halte ich doch für übertrieben.

Gegenfrage, die man auf all diese Fälle anwenden kann: Warum nicht vorher das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen anstatt einfach so dreist zu sein, das selber zu entscheiden und anzunehmen, dass das schon so passt? Warum nicht den Arbeitgeber fragen, ob man die Pfandbons als Finder behalten darf, ob man sich eine Flasche Wasser nehmen darf, sich etwas zu essen nehmen darf, sein Handy aufladen darf usw.?

Und da die meisten dieser "Schockfälle" in Großunternehmen passieren: Hier kommen mehrere Sachen zusammen - einerseits muss ein Exempel statuiert werden um andere von soetwas abzuschrecken, andererseits gibt es hier oft auch kaum Kapazitäten, mit jedem Mitarbeiter ein Gespräch über Fehlverhalten zu führen.

Klar wäre eine mündliche Verwarnung mit Eintrag in die Personalakte oder eine Abmahnung statt der fristlosen Kündigung oft passender - nur: gerade bei Großunternehmen besteht auch ein gewisser Entlassungsdruck, sprich: hat man einen Grund für eine fristlose Kündigung in der Hand, so nutzt man diesen aus verschiedenen Gründen.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Hallo!

Ich finde eigentlich, dass die Kündigungen auch bei geringen Beträgen richtig sind. Wenn man Zahnschmerzen hat, kann man entweder zum Zahnarzt gehen oder den Chef fragen, ob man eine Schmerztablette nehmen darf (wenn diese der Firma gehören) und Wasser würde ich dann aus der Leitung nehmen.

Und bei 2 halben Brötchen und einer Frikadelle ist es nun mal Diebstahl. Auch wenn man lange in der Firma ist, kann man für das Pausenessen selber bezahlen. Warum nimmt man sich das einfach? Warum zahlt man dann nicht auch dafür? Ich nehme doch auch mein Essen mit ins Büro und plünder nciht den Kühlschrank. Selbst wenn ich in einer Bäckerei arbeite, kann ich nicht die Auslage aufessen, weil ich ncihts mitgebracht habe.

Ich muss sagen, dass ich den Vergleich mit den 2 Euro da recht passend finde. Ich würde auch nicht wollen, dass sich jemand etwas Geld aus meiner Geldbörse nimmt.

Ich finde auch, dass man vorher fragen kann, ehe man sich was nimmt. Und das Gespräch hinterher kann eventuell Schadensbegrenzung sein. Aber ich als Chef würde es auch nicht gut finden, wenn meine Mitarbeiter sich nehmen was sie brauchen.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Wenn es um Geld geht, sehe ich das mit dem Diebstahl genauso und finde es egal, ob es 2 Euro oder 200 oder noch mehr sind. Aber für mal eben das Handy aufladen eine Kündigung bekommen? Ist in meinen Augen absolut übertrieben. Das Handy hat der Mann doch vermutlich auch deshalb dabei, damit sein Arbeitgeber ihn erreichen kann, wenn er unterwegs ist, er braucht es also beruflich. Daher sehe ich die Kündigung da als absolut nicht gerechtfertigt an.

Bei den Frikadellen, da ist es doch wohl so gewesen, dass sowieso genug an Essen vorhanden war, was ist also schlimm daran, wenn sie sich die Frau da auch etwas genommen hat. Der Vergleich mit den Freunden hinkt da auch. Geld wegnehmen ist auf jeden Fall Diebstahl, aber wenn ich Besuch habe, dann finde ich es absolut okay, wenn meine Freunde und Bekannten sich was aus der Süßigkeitenschale auf dem Tisch nehmen oder was ich da sonst stehen habe. Wenn ich das nicht will, stelle ich solche Sachen eben nicht auf den Tisch. Zwischen Geld und mal eben einer Kleinigkeit zu essen besteht für mich einfach ein riesiger Unterschied.

» Morgaine » Beiträge: 2701 » Talkpoints: 9,09 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Zwischen (barem) Geld und den Gütern, die man damit kaufen kann, sehe ich ehrlich keinen Unterschied. Ob man mir nun 2 Euro aus dem Portemonnaie nimmt oder aber die zwei belegten Brötchen, die ich mir davon gekauft habe ist für mich kein Unterschied. Daher finde ich den Vergleich auch mehr als passend. Und wenn ich halt für 100 Euro belegte Brötchen gekauft habe, gibt das trotzdem niemand anderen das Recht sich einfach daran zu bedienen, wenn er nicht explizit dazu eingeladen wurde - gerade auch im Berufsleben.

Und damit ist die Frage, sich einfach etwas vom Buffet zu nehmen oder einfach sein Handy aufzuladen für mich ganz einfach beantwortet: entweder ich bekomme es angeboten oder ich frage bevor ich mich bediene, ansonsten bleibt es. Das ist eigentlich etwas, was man doch schon Kindern eintrichtert und lediglich eine Frage der Höflichkeit. Das unter Freunden andere Regeln gelten irgendwie klar.

Im übrigen war es bei den Fällen, die so durch die Medien hochgekocht sind, gar nicht mal selten, dass dieses Bedienen doch nur der berühmte Tropfen war, der das Fass zum Überlaufen brachte. Sprich, Arbeitgeber und Arbeitnehmer hatten schon zuvor Probleme miteinander und diese Episode wurde dann halt genutzt um den Arbeitnehmer endgültig loszuwerden.

Und was ich nun schon gar nicht verstehe: die Geschichte mit den Pfandbons hat doch nun für Diskussionen allerorts gesorgt. Und selbst wenn man das ungerecht findet, dann sollte man doch eigentlich gewarnt sein und einfach vorher noch mal überlegen, bevor man sich einfach irgendwo bedient.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


Es war nicht ihr Eigentum und somit Diebstahl, da finde ich das schon gerechfertigt. Im Arbeitnehmer-Arbeitgeber Verhältnis ist Vertrauen das wichtigste, der Arbeitgeber muss sich 100 % auf seine Mitarbeiter verlassen können, da darf sowas nicht passieren. Auch wenn es bis dato nur Kleinigkeiten waren, kann man danach nicht mehr garantieren das es irgendwann auch größere Beträge sein können. Und den dadurch entstanden Schaden hat dann eben der Arbeitgeber, also sollte er auch selber entscheiden können, ob es wirklich nur eine Kleinigkeit ist oder nicht.

Ich finde es nachvollziehbar, es ist Diebstahl, wenn auch nur mit geringem Außmass.

» rinalii19 » Beiträge: 146 » Talkpoints: 0,11 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Fakt ist doch wohl eines unumstritten es ist und bleibt ein Diebstahl. Ein Diebstahl ist eine Straftat, egal wie hoch vom materiellen Wert der Diebstahl war. Weiterhin wird ein Diebstahl bestraft, d.h. er hat juristische Konsequenzen. Genau da hat der Chef doch nur getan und nichts anders.

Die Mitarbeiterin hätte die Ware ja auch käuflich erwerben können und nicht einfach stehlen. Also liegt hier mit Sicherheit ein Vorsatz vor. Selbst wenn sie zum Zeitpunkt nicht direkt Geld dabei hatte, hätte sie zu mindestens eine Notiz schreiben können. Die Entscheidung des Chef ist daher in gewisser Weise akzeptabel.

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» karlchen66 » Beiträge: 3563 » Talkpoints: 51,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Also so wie ich das mitbekommen habe, mehr am Rande muss ich zugeben, war es wohl so, dass die Frau sich öfters schon bedienen durfte, aber eben erst nach der Veranstaltung, wenn noch Brötchen und Frikadellen übrig waren, was aber immer der Fall war. Da sie halt Hunger hatte, hatte sie dieses mal ein solches Frikadellenbrötchen vorher genommen und dachte sich, dass es schon passt, da ja immer was übergeblieben ist und es so niemanden fehlen würde. Da lässt sich nun sicher streiten, ob es OK war oder nicht.

Was ich aber an dem Fall interessant finde, ist dass in den Medien aus einem Frikadellenbrötchen plötzlich "zwei halbe Brötchen und eine Frikadelle" geworden sind, das ist doch eindeutig der Versuch diesen Diebstahl als geringfügiger darzustellen als er eigentlich ist.

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» crissi » Beiträge: 1137 » Talkpoints: -9,86 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Wenn es dann erlaubt ist dann stellt es ja kein Problem dar. Selbst wenn mir mein Chef erlaubt einen Tag etwas früher als sonst Feierabend zu machen, darf ich es aber nicht an einen anderen Tag von mir aus eigenständig machen. Mache ich es aber trotzdem muss ich mit Konsequenzen seitens meines Chefs rechnen. Das ist nun einmal so und es ist auch nicht dagegen einzuwenden.

Die Darstellung der Presse ändert eigentlich nichts am Sachverhalt, denn die Presse kann auch ihre persönliche Meinung dem Leser dabei mitteilen. Der Sachverhalt des Diebstahls wurde so gesehen aber als Vergehen korrekt dargestellt. Ob nun als eine Frikadelle der zwei halbe Brötchen mit einer Frikadelle ist in erster Linie völlig irrelevant.

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» karlchen66 » Beiträge: 3563 » Talkpoints: 51,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


karlchen66 hat geschrieben:Fakt ist doch wohl eines unumstritten es ist und bleibt ein Diebstahl. Ein Diebstahl ist eine Straftat, egal wie hoch vom materiellen Wert der Diebstahl war. Weiterhin wird ein Diebstahl bestraft, d.h. er hat juristische Konsequenzen. Genau da hat der Chef doch nur getan und nichts anders.

Es bestreitet doch niemand, dass es eine Strafe hätte geben sollen; wir diskutieren doch nur über das Strafmaß. Und ja, Diebstahl ist Diebstahl, egal wie viel gestohlen wurde. Trotzdem wird aber auch juristisch der Diebstahl von fünf Euro nicht mal annähernd genauso bestraft wie der von fünftausend.

» channale » Beiträge: 1371 » Talkpoints: 37,37 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


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