Erbschaftssteuer - Mehr Geld steuerfrei erben
Da wir das Thema mal in einem anderen Thread, DIW-Studie zu Privatvermögen in Deutschland, angerissen hatten und gefordert wurde, den Freibetrag zu senken gibt es dazu jetzt Neuigkeiten – und zwar dass der Freibetrag in einer Reform der Erbschaftssteuer deutlich angehoben werden soll und somit nahe Verwandte ein höheres Vermögen steuerfrei erben können.
Für nahe Verwandte wie Ehepartner soll der steuerfreie Freibetrag von 300.000 Euro auf 500.000 Euro, für Kinder von 200.000 Euro auf 400.000 Euro oder für Enkelkinder von 50.000 Euro auf 200.000 Euro angehoben werden. Für entfernte Verwandte wie Geschwister, Neffen / Nichten sollen die Freibeträge nur leicht angehoben werden – geplant sind von derzeit 10.000 Euro auf 20.000 Euro. Bei Nicht Verwandten soll eine Anhebung von 5.000 Euro auf 20.000 Euro stattfinden. Im Gegenzug dazu soll Immobilienvermögen wie alle anderen Vermögen behandelt werden – bislang galt, dass sie in der Erbschaftssteuer nur mit 50 % ihres Wertes veranschlagt wurden. Jedoch gibt es auch hier eine Ausnahme, falls es sich um eine vermietete Wohnimmobilie handelt: Dann soll es einen Steuerabschlag von 10 % geben. Entfernte Verwandte und nicht Verwandte sollen mit einer höheren Erbschaftssteuer belegt werden.
Für Unternehmen soll eine andere Regelung gelten, wenn diese mindestens 10 Jahre weitergeführt werden – hier sollen nur 15 % des Vermögens besteuert und 85 % sollen gestundet werden. Die 85 % werden nach einem Fortführen über 10 Jahre erlassen. Jedoch soll hierbei gelten: Mindestens 70 % der Lohnsumme müssen nach 10 Jahren an die Mitarbeiter gezahlt werden, die auch zum Zeitpunkt des Erbfalles gezahlt wurden.
Die Reform wurde von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) und dem Ministerpräsidenten des Landes Hessen Roland Koch (CDU) erarbeitet in Zusammenarbeit mit der Bund-Länder-Arbeitsgruppe. Dieser Vorschlag soll noch 2007 eingebracht werden, ab 2008 und rückwirkend zum 01.01.2007 gelten. In diesem Zeitraum hat man dann die Möglichkeit, so ist es geplant, zwischen den beiden Besteuerungsvarianten zu wählen, ab 2008 soll dann die neue Erbschaftssteuer gelten.
Die Reform der Erbschaftssteuer soll zu einer deutlichen Entlastung von Unternehmen führen und damit zu einer konjunkturellen Stärkung beitragen – im Gegenzug dazu soll die erwähnte Besteuerung von Immobilien angehoben werden. Mit dem steuerlichen Abschlag auf Wohnimmobilien erhofft man sich einen Anreiz für den Bau von großen Wohnimmobilien um den teilweise angespannten Wohnungsmarkt zu entlasten.
Die Reform der Erbschaftssteuer wurde jetzt übrigens vom Bundeskabinett beschlossen. Verbraucherschützer und die Stiftung Warentest empfehlen bereits, vor einem endgültigen Beschluss der Reform vielleicht doch noch durch eine Schenkung zuvorzukommen, da sich vor allem für die Erben von großen Vermögen viel ändern wird, vor allem da Geschwister und entfernte Verwandte schlechter gestellt werden. Einerseits durch die deutlich geringer ausfallende Anhebung der Freibeträge und andererseits durch den Anstieg der Steuer (fast doppelt soviel wie jetzt) auf das Vermögen, welches den Freibetrag übersteigen sollte.
Was dazu kommt: Eingetragene Lebenspartner sollen künftig besser gestellt werden und ähnlich wie Ehepartner behandelt werden – für sie gilt der Freibetrag bis 500.000 Euro, alles was darüber hinaus geht wird jedoch mit dem Steuersatz von Nicht verwandten und entfernten Verwandten belegt.
Insgesamt sollen die Einnahmen für die Länder durch die Erbschaftssteuer bei 4 Milliarden bleiben, einerseits durch Mehreinnahmen durch die Reform, andererseits durch Ausfälle, da laut Schätzungen der Bundesregierung die Zahl der bislang steuerpflichtigen Erbschaften um knapp 40 % sinken soll.
Die Reform wurde übrigens notwendig, da das BVG die bisherige Praxis nach der Immobilien nicht zum vollen Wert versteuert wurden als rechtswidrig einstufte.
Soweit ich sehe sind diese Freibeträge nun für Schenkungen und Erbschaften aktuell. Dabei sollte man allerdings beachten, dass innerhalb eines 10-Jahres-Zeitraumes alle Schenkungen und Erbschaften von ein und derselben Person zusammengerechnet werden. Im Übrigen hat das DIW inzwischen wieder ein klare Anhebung der Erbschaftsteuer sowie die Einführung einer Vermögensteuer gefordert
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