Das Einschreiben - Vorzüge und Nachteile
Erstaunlich viele Menschen halten das Einschreiben, eine Serviceleistung der Deutschen Post, für die omnipotente Beweislast in allen möglichen Fällen, in denen beispielsweise eine Kündigung von großer Bedeutung ist. Weist man sie darauf hin, dass sie irren, zeigen sie sich oft verblüfft. Deshalb möchte ich an der Stelle mal mit diesem althergebrachten, von der Deutschen Post anscheinend auch noch geschürten Gerücht aufräumen (ist natürlich klar, dass 4€ statt 0,55€ für die Post ein großes Umsatzplus bedeutet).
Kann ich mit einem Einschreiben rechtsgültig beweisen, dass ich eine Kündigung verschickt habe?
Ganz klar: NEIN! Der Empfänger kann ganz einfach behaupten, einen Umschlag via Einschreiben mit einem leeren Blatt Papier als Inhalt erhalten zu haben. Das Einschreiben beweist lediglich, dass ein Schreiben zugestellt und vom Empfänger persönlich entgegen genommen worden ist. Über den Inhalt kann es aus logischen Gründen keine Aussagen treffen.
Kann ich mit einem Einschreiben den Empfänger dazu "zwingen", den Brief zu erhalten?
Auch hier lautet die Antwort leider NEIN. Der Empfänger hat, genau wie bei einem Paket oder einem anderen Versandstück, die Möglichkeit, die Annahme zu verweigern, woraufhin der Brief wieder zurückkommt. Ist der Empfänger zum Zeitpunk der Zustellung nicht zu Hause, wird der Brief sieben Tage lang bei der Postfiliale aufbewahrt und dann zurückgeschickt - bis dahin kann eine Kündigungsfrist schon längst überzogen sein.
Was also kann ich tun?
Um einen rechtsgültigen Beweis zu erwirken, sollte man entweder einen Gerichtsvollzieher beauftragen, was in den seltensten Fällen angebracht ist, oder Folgendes tun: Man wähle die Versandart "Einschreiben Einwurf". Damit erhält man die Information, dass der Brief im Briefkasten des Empfängers eingeworfen worden ist. Man legt den Brief einem bis zwei Zeugen vor, die den Inhalt zur Kenntnis nehmen, den Briefumschlag eigenhändig verschließen und mit zur Post gehen. Somit hat man zwar auch keine hundertprozentige Absicherung, hat vor Gericht allerdings sehr gute Karten in puncto Glaubwürdigkeit und dazu noch ein paar Euro gespart!
Ich hoffe, dieser Beitrag war für den ein oder anderen hilfreich!
Gut dass das mal geschrieben wurde - Du hast natürlich recht damit. Wenn man den Briefinhalt übrigens vor einem, am besten 2 Zeugen eintütet und dieser bestätigt, indem er mit zur Post kommt, dass man diesen Brief wirklich mit dem Schriftstück versendet hat, ist man fast todsicher.
Ach so, wenn man übrigens vor Gericht aussagt, dass man einen Brief nicht bekommen hat - egal ob mit oder ohne Einschreiben und der beliebten Ausrede "Brief war leer" und dieser sich bei einer Durchsuchung und Aktensichtung seitens Polizei und Staatsanwalt doch auffindet - tja, dann würde ich mir anfangen Sorgen zu machen.
Tja, dass wissen aber eben auch nicht nur diejenigen nicht, welche den Brief auf diese Art und Weise versenden, sondern oftmals auch die Empfänger nicht (zum Beispiel, dass sie diesen ganz locker ablehnen könnten..).
Bei Leuten, wo ich sichergehen will, dass die liebe Post meinen Brief nicht verschludert, und ich weiß, dass diese Leute wohl kaum behaupten, mein Brief sei leer, wähle ich trotzdem das Einschreiben und zwar mit persönlicher Übergabe das ist so, und das wird so bleiben. Glücklicherweise muss das nicht bei vielen Briefen sein, sondern ist eher die Ausnahme.
Man kann aber auch alles schlecht reden. Natürlich könnte man behaupten, dass im Einschreiben nichts weiter enthalten war als ein leeres Papier. Aber wer bezahlt bitte die höheren Kosten dafür? Das ist unglaubwürdig und reicht über meine Phantasie heraus. Des weiteren schreibe ich solche Briefe, die per Einschreiben rausgehen sollen, am PC und habe dann dadurch noch einen Nachweis. Außerdem bitte ich den Empfänger in ziemlich allen Fällen mir das Schreiben zu bestätigen. Und das gelingt auch.
Ich weiß, man sollte nicht allzu blauäugig durch die Welt gehen, aber andererseits auch nicht zu misstrauisch. Das kann schnell in die Hose gehen.
Warum soll das unglaubwürdig sein? Es könnte aus versehen passiert sein, dass kein Schriftstück darin enthalten war oder eben mit Absicht, so dass jemand behauptet, er habe etwas verschickt, was er aber nicht getan hat - gab`s alles schon.
Als ich Ärger mit dem letzten Vermieter hatte, hatte dessen Anwalt auch mal nur ein Schreiben geschickt per Einschreiben und alle aufgeführten Anhänge fehlten - gut das haben die zwar 2 Tage später selbst gemerkt und die nachgesendet, aber es muss ja nicht der Fall sein. genausogut hätten sie behaupten können, sie hätten es mit dem Einschreiben geschickt.
Diese Fakten zum Thema Einschreiben mögen zwar alle richtig sein, praktisch sind sie aber (z.B. bei Zustellung einer Kündigung) meist nicht relevant. Warum? - Ich gehe mal die einzelnen Punkte durch:
Leerer Briefumschlag:
Um solchen Behauptungen den Nährboden zu entziehen, wird die Kündigung eben im Beisein von Zeugen in den Umschlag gepackt und verschickt. Behauptet jemand (z.B. der/die Sekretär/-in des Chefs) Zeuge gewesen zu sein obwohl er/sie es tatsächlich nicht war, ist das Gegenteil praktisch nicht zu beweisen.
Annahmeverweigerung:
Lässt sich wie schon gesagt mit "Einschreiben Einwurf" umgehen. Da ist es nicht möglich die Annahme zu verweigern und mit dem dokumentierten Einwurf des Briefes gilt dieser als zugestellt, wodurch z.B. Einspruchsfristen etc. zu laufen beginnen. Argumente wie "Ich war drei Wochen im Urlaub" sind irrelevant, weil man dazu verpflichtet ist seinen Briefkasten zu kontrollieren, bzw. kontrollieren zu lassen.
Ob einem die Annahmeverweigerung eines Einschreibens der Firma eventuell vor dem Arbeitsgericht negativ angerechnet werden kann, weiß ich nicht, ich könnte es mir aber durchaus vorstellen.
*steph* hat geschrieben:Des weiteren schreibe ich solche Briefe, die per Einschreiben rausgehen sollen, am PC und habe dann dadurch noch einen Nachweis.
Nein. Warum sollte ein auf dem PC geschriebener Brief ein Nachweis sein? Das ist ja wohl nicht dein Ernst!
@Phantomlord: Der Sinn deines Postings erschließt sich mir überhaupt nicht. Du wiederholst lediglich meine Argumente und die Aspekte, die ich unter dem letzten Punkt "Was also kann ich tun?" aufgeführt habe.
Monk0512 hat geschrieben:@Phantomlord: Der Sinn deines Postings erschließt sich mir überhaupt nicht. Du wiederholst lediglich meine Argumente und die Aspekte, die ich unter dem letzten Punkt "Was also kann ich tun?" aufgeführt habe.
Das habe ich denke ich nicht. Es ging mir darum zu zeigen, dass du zwar prinzipiell Recht hast mit deiner Auflistung, das ganze aber realistisch gesehen nahezu irrelevant ist.
Ich habe mich damit vor allem auf die Postings der anderen zum Thema "Kündigung per Einschreiben" bezogen. Und realistisch gesehen, wird jeder etwas erfahrene Chef nicht in diese Fallen tappen. Und wenn jemand vor Gericht behauptet dass der per Einschreiben verschickte Brief leer war, dann braucht der Chef sich nur jemanden aus seiner Firma suchen mit dem er gut kann und lässt den dann aussagen, dass er Zeuge beim verpacken usw. war. Und dann steht Aussage gegen Aussage. Und ich denke die Behauptung "Der Brief war leer." ist unglaubwürdiger als "Meine Sekretärin war dabei".
Also, meine Intention war eigentlich, die Verbraucher aufzuklären, d.h. genau anders herum: Dass ein Chef es leichter haben wird, die korrekte Versendung einer Kündigung vor Gericht zu beweisen, ist ja klar - mir ging es vielmehr darum, zu zeigen, was ein Verbraucher, der eine wichtige Kündigung aufzugeben hat, tun kann, um nachher nicht ins Fettnäpfchen zu treten.
Das einzige was man machen kann, wenn man das ganze als Fax schickt und sich eine Zustellprotokoll zukommen lässt. Das Einschreiben auch nicht das Wahre sind, das dürfte oder sollte jedem bekannt sein. Der Vorteil vom Einschreiben ist, das die Sendung noch versichert ist, wenn der Brief doch mal abhanden kommt, aber so als richtiger Nachweis ist es eben nicht zu sehen.
Link dieser Seite https://www.talkteria.de/forum/topic-8971.html
Ähnliche Themen
Weitere interessante Themen
- Notebook von Plus 3439mal aufgerufen · 3 Antworten · Autor: Simone1987 · Letzter Beitrag von Entenhausen
Forum: Hardware
- Notebook von Plus
- Lohnen sich Asien Fonds? 4509mal aufgerufen · 4 Antworten · Autor: Balthasar · Letzter Beitrag von FinanzScout
Forum: Geldanlage
- Lohnen sich Asien Fonds?
- Überweisung rückgängig machen 5988mal aufgerufen · 5 Antworten · Autor: Player · Letzter Beitrag von Wibbeldribbel
Forum: Geld & Finanzen
- Überweisung rückgängig machen
- Geld verdienen mit medzinischen Studien - was meint Ihr? 17516mal aufgerufen · 16 Antworten · Autor: Midgaardslang · Letzter Beitrag von winny2311
Forum: Geld & Finanzen
- Geld verdienen mit medzinischen Studien - was meint Ihr?
- Lohnende Anlage: Energiespar Aktien 4160mal aufgerufen · 3 Antworten · Autor: vonZitzebitz · Letzter Beitrag von FinanzScout
Forum: Geldanlage
- Lohnende Anlage: Energiespar Aktien