Kündigung bei privater Benutzung der Frankiermaschine
Auf Arbeit habe ich es schon erlebt und manche einer kennt es vielleicht auch von dreisten Kollegen, dass diese durch die Frankiermaschine der Firma auch mal die Privatpost rattern lassen. Man sollte sich jedoch dabei im Hinterkopf behalten, dass dies eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen kann und nicht erlaubt ist. Auch wenn der Schaden überschaubar und geringfügig ist, kann ein Unternehmen einen Mitarbeiter aufgrund dieses Verstoßes fristlos ohne vorherige Abmahnung kündigen, so das LAG Hessen in einem Urteil (Az 16 Sa 1865/06).
Hierbei handelt es sich letztendlich um einen Diebstahl geringwertiger Sachen oder um das Erschleichen von Leistungen – es ist dem Arbeitgeber nicht zuzumuten, dass es sich bei einem festgestellten Vorfall nur um eine einmalige Tat handelt und dass nicht auch andere Pflichtverletzungen des Arbeitsvertrages auszuschließen sind.
Geklagt hatte ein Arbeitnehmer, welcher auf Arbeit die Frankiermaschine zum Frankieren der Privatpost in neun Fällen benutze und dadurch einen Schaden von knapp unter 5 Euro verursachte.
Nur um dies anzufügen, auch wenn es sich nicht um das Frankieren von Privatpost handelt – auch bei anderen Diebstählen auf Arbeit von geringwertigen Sachen kann dem Arbeitnehmer fristlos gekündigt werden. Also lieber Kugelschreiber, Lineale, Briefumschläge, Büroklammern und Kopierpapier selber kaufen als den Arbeitsplatz zu riskieren.
Ich kenne sogar so dreiste Fälle, da wurden Briefe von Freunden und Bekannten gleich mit frankiert. Das muss nun wirklich nicht sein. Ist so etwas dann auch "einfacher" Diebstahl?
Ich muss ganz ehrlich sagen, dass auch das Frankieren von Privatpost auf Firmenkosten mir schon widerstrebt. In meiner alten Firma wurde mir das allerdings von meinem Chef einmal regelrecht aufgedrängt, dabei hatte ich nur mal gebeten die Postwaage nutzen zu dürfen, um den Brief richtig zu frankieren zu können.
In einer anderen Firma hab ich dann gern mal die Frankiermaschine benutzt, allerdings wurde das Porto dann als Bargeld in die eingerichtete Portokasse gegeben.
Hab ich auch schon erlebt, dass Mitarbeiter sich einfach an den Briefmarken bedienen, die in der Firma rumliegen bzw mit denen eben die Firmenpost frankiert werden soll. Auf sowas würde ich mich nie einlassen, weil eben klar ist, dass man dafür eine Abmahnung erhält, mindest, oder wie du eben geschrieben hast, gleich eine fristlose Kündigung droht. Die 1 bis 2 Euro an Porte kann man sich doch selbst kaufen: Ich mein, wofür arbeitet man denn?!
Sowas ist kein Kavaliersdelikt mehr, finde ich.
JotJot hat geschrieben:Ich kenne sogar so dreiste Fälle, da wurden Briefe von Freunden und Bekannten gleich mit frankiert. Das muss nun wirklich nicht sein. Ist so etwas dann auch "einfacher" Diebstahl?
Subbotnik hat geschrieben:Hierbei handelt es sich letztendlich um einen Diebstahl geringwertiger Sachen oder um das Erschleichen von Leistungen
Also kein "einfacher "Diebstahl sondern Diebstahl von geringwertigen Sachen - rein theoretisch kann man auch schon für den Diebstahl von Kugelschreibern gekündigt werden. Warum sollte es kein Diebstahl sein - im Grunde ist egal für wen ich es begehe, sondern das ich es begehe.
Na mir ging es um den Fakt, dass es ja Leute gibt, die nicht nur ihre Post frankieren, sondern auch gleich noch die, des gesamten Freundes- und Bekanntenkreises. Was ja noch dreister ist, allerdings von der Sache her sicher auf's gleich rauskommt.
Also meine Rechtsmeinung dazu ist klar: Es ist in dem Fall wirklich unerheblich, ob man die eigene Post frankiert oder die von Freunden, solange man dabei Leistungen der Firma erschleicht oder Firmenvermögen stiehlt.
Als abgewandeltes Beispiel zum Thema Diebstahl: Wenn man in einem Geschäft etwas klaut, oder abstrakter nur etwas klaut, weil der Freund dies braucht, wird man trotzdem bestraft und nicht der andere, da man schließlich die Tat verübt hat und nicht die andere Person - hier kann man (beim Diebstahl in einem Geschäft) höchstens den anderen noch mit in den Abgrund ziehen, wenn er wegen der "Anstiftung zu einer Straftat" mit angezeigt wird, aber da muss es schon konkret sein, also derjenige müsste schon sagen "Ich will, dass Du mir XYZ stiehlst!".
Ich denke, jetzt hab ich verstanden, um es mal für mich als Laien auszudrücken:
Diebstahl, bleibt Diebstahl, so lange der Dieb diesen aus eigenen Antrieb stiehlt. Egal, zu wessen gunsten gestohlen wird?!
Würde ich in meiner Rechtsmeinung so sehen , egal ob es dann am Ende Unterschlagung, Diebstahl oder Erschleichung oder oder oder heißt, das ist im Grunde nur noch eine juristische Formalie, das richtig zu bezeichnen aber vom Prinzip her kommt es auf`s gleiche raus.
Wenn man die Post von Freunden und Bekannten gleich noch mit frankiert, dann ist es doch umso schlimmer, weil der entstandene Schaden umso größer ist.
Und überhaupt: Diebstahl bleibt Diebstahl. Und ob man nun die Frankiermaschine des Betriebes nutzt oder Schrauben aus der Produktion klaut, ist letztendendes eigentlich das gleiche.
Theoretisch wäre es ja sogar Diebstahl, wenn man am Firmenkopierer ein Dokument für sich privat kopiert. (Und mal ehrlich: Wer hat das noch nie gemacht?) Wobei der entstandene Schaden in diesem Fall (wenn man nicht gerade ganze Bücher kopiert) so gering ist, dass wohl kein Chef auf die Idee kommen würde deswegen mehr als eine Abmahnung auszusprechen.
Allerdings würde mich mal die genaue Rechtslage dazu interessieren bzw. Gerichtsurteile dazu. Gibt es bei sowas auch Bagatellfälle, bei denen der Diebstahl vom Wert her zu gering ist um eine Kündigung zu rechtfertigen? Darf man wegen einer privaten Kopie die Kosten von 1 oder 2 Cent erzeugt gekündigt werden?
MfG
Phantomlord
Das Urteil kann man auch als "Präzedentfall" auffassen - bei privaten Kopien würde ich davon ausgehen.
Subbotnik hat geschrieben:Hierbei handelt es sich letztendlich um einen Diebstahl geringwertiger Sachen oder um das Erschleichen von Leistungen – es ist dem Arbeitgeber nicht zuzumuten, dass es sich bei einem festgestellten Vorfall nur um eine einmalige Tat handelt und dass nicht auch andere Pflichtverletzungen des Arbeitsvertrages auszuschließen sind.
Also woher will ich wissen, dass das Kopieren nur einmalig war? Und wenn der Mitarbeiter schon soetwas macht, wie will ich ausschließen, das er andere Sachen unterlässt?
Einen Bagatellfall gibt es sozusagen nicht, da man eben nicht davon ausgehen kann, dass es einmalig war - und der Arbeitgeber somit das Recht zur außerordentlichen Kündigung hat. Eine Abmahnung oder nur eine Ermahnung würde also auf der "Gnade" des Arbeitgebers beruhen. Wenn er sie aber ausgesprochen hat (Abmahnung / Ermahnung) kann er das nicht hinterher wieder in eine außerodentliche Kündigung umwandeln (wenn nichts mehr vorgekommen ist) weil es ihm grad besser passt.
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