Kündigung bei privater Benutzung der Frankiermaschine
Man kann ja auch gekündigt werden, wenn man während der arbeitszeit auf Internetseiten surft, die dem privaten Vergnügen dienen. Also zum Beispiel wenn einer auf Arbeit mal schnell bei Talkteria vorbeischaut, dann kann er dafür schon gekündigt werden und ich denke, das machen sicher noch mehr Leute, als mal einen Kugelschreiber einzustecken oder eine private Kopie zu machen.
Aber ich denke auch, dass die Bekanntmachung solcher Urteile ganz gut ist, um die Leute aufzurütteln und ihnen die Konsequenzen ihres Handelns näher zu bringen.
Hallöchen,
Ob einmalig oder nicht, es dürfte bekannt sein, dass das nicht erlaubt ist, dass man seine eigene Post oder die von Bekannten und Verwandten noch obendrauf, durch die Frankiermaschine ziehen kann.
Man kann ja auch gekündigt werden, wenn man während der arbeitszeit auf Internetseiten surft, die dem privaten Vergnügen dienen
Das liegt vielleicht daran, dass man ja zum Arbeiten auf der Arbeit ist und nicht um im Internet herumzustöbern Dafür wird man nämlich nicht bezahlt.
Das Problem ist ganz einfach, dass man dem Unternehmen wo man arbeitet schadet,wenn man immer mal wieder private Kopien macht oder Kulies einsteckt. Das empfindet man vielleicht nicht so sehr als schlimm, aber man muss ja davon ausgehen,dass man nicht der einzige ist der das macht, und das Kleinvieh ja auch Mist macht.
Solche Werbekulies sind schon teuer und eine Patronene für einen Drucker ebenso. Da sollte man sich schlichtweg zusammenreißen, in das nächste Schreibwarengeschäft laufen, und sich da einen Kuli besorgen,wenn mna denn so dringlichst einen benötigt.
wenn man am Firmenkopierer ein Dokument für sich privat kopiert.
Ja, aber das machst eben nicht nur du, sondern noch mehr mitarbeitet und wenn mna das hochrechnen würde....
Darf man wegen einer privaten Kopie die Kosten von 1 oder 2 Cent erzeugt gekündigt werden?
Keine ahnung. Ich denke aber,dass der Chef einen dann erstmal zur rede stellen wird, wenn er einen desöfteren erwischt. Und erfreulcih ist das sicher nicht.
Und ich kann von mir behaupten,dass ich das noch nicht gemacht habe, was aber wohl daran liegt,dass wir mehrere Kopierer besitzen Und wenn ich an diese nicht kann, muss eben mein drucker herhalten. Und sowas hat mittlerweile ja fast jeder.
Liebe Grüße
winny
Darf man wegen einer privaten Kopie die Kosten von 1 oder 2 Cent erzeugt gekündigt werden?
Es ist ja unerheblich, was geklaut wird. Diebstahl rechtfertigt eine außerordentliche Kündigung. Wenn es etwas höherwertiges ist, bekommt man zudem vermutlich noch das Problem, dass der Arbeitgeber sich (zusätzlich zur fristlosen Kündigung) überlegen wird, Strafanzeige zu stellen.
Und auch wenn es nur eine private Kopie ist... wird man erwischt, dann vermutet der Arbeitgeber ja sicher, dass das nicht die erste private Kopie war, die man gemacht hat. Auch wenn er dir das nicht beweisen kann... wer einmal etwas kleines mitgehen lässt, eben gerade eil er denkt, es macht ja nichts, bei dem wird es im Zweifel auch nicht bei dem einen Mal bleiben.
Für so etwas gibt es einen ganz netteen Ausdruck "Weißkragenkriminelle"
Es ist meiner Meinung nach okay, wenn ein Arbeitgeber einen Mitarbeiter kündigt, wenn er sich an den Betrieblichen Mitteln (was auch immer) versucht zu bereichern. Es mag belanglos vorkommen, wegen einer "billigen" Kopie seinen Arbeitsplatz zu verlieren, doch vielmehr weis ja der AN ja auf was er sich da einlässt.
Und außerdem, was ist schon so schlimm daran, wenn man seinen Chef um Erlaubnis bittet ein paar Kopien machen zu dürfen? Der wird vielmehr darüber lachen, als er dann entsetzt sein würde, wenn er rauskriegt, das deine MA einach mal so privat koperen!
Und die Anderen Dinge können ja ncht so wertvoll sein, das es sich dafür lohnt, seinen Arbeitsplatz dafür aufs Spiel zu setzen!
Und wenn man zu seinen Chef so ein schlechtes Verhältnis hat, das der einem noch nicht mal eine Kopie oder ähnliches erlaubt, dann sollte man sich eventuell noch andere Gedanken machen!
Mir ist aber auch bekannt, das wenn ein Arbeitgeber es toleriert, dass seine AN irgentwas für ihren Vorteil machen, darf er sie nicht mehr deswegen kündigen!
Wenn es also bekannt wird muss er sofort was dagegen tun, ansonsten toleriert er diese Halndlungen stillschwiegend. Und dazu gibt es widerum andere Urteile.
Liebe Grüße LUNA
luna1213 hat geschrieben:
Mir ist aber auch bekannt, das wenn ein Arbeitgeber es toleriert, dass seine AN irgentwas für ihren Vorteil machen, darf er sie nicht mehr deswegen kündigen!
Wenn es also bekannt wird muss er sofort was dagegen tun, ansonsten toleriert er diese Halndlungen stillschwiegend. Und dazu gibt es widerum andere Urteile.
Ist ja klar. Eine fristlose Kündigung ist ja auch nur möglich, wenn es dem Arbeitgeber unzumutbar ist, den Arbeitnehmer auch nur einen weiteren Tag beschäftigen zu müssen. Wenn der Arbeitnehmer aber schon öfter Dinge hat mitgehen lassen, und der Arbeitgeber davon wusste, dann war es offenbar okay für ihn, den Arbeitnehmer dennoch weiter zu beschäftigen, er empfand es also nicht als unzumutbar. Wenn ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer fristlos kündigt, dann sagt er damit automatisch "Ich schmeiß dich raus, denn es ist für mich unzumutbar, dich selbst für eine kurze Zeit weiter zu beschäftigen."
'Erträgt' er dagegen die Verstöße des Arbeitnehmers und es fällt ihm irgendwann auf, dass ihn das Ganze doch so sehr stört, dass ersich von dem betreffenden Arbeitnehmer trennen möchte, steht es ihm natürliuch weiterhin frei, ihn ordentlich zu kündigen. Also unter Einhaltung der im Arbeitsvertrag vereinbarten Kündigungsfrist. Diebstahl - auch wenn bisher darüber hinweggesehen wurde, weil es der Arbeitgeber es als Bagatelle abtat - ist trotz allem ein Kündigungsgrund. Halt dann nur noch einer, der eine ordentliche Kündigung, also eine mit Frist, begründet.
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