Krank zur Arbeit - Anspruch auf Tagesgeld kann verfallen

vom 09.11.2007, 00:35 Uhr

Da dies an einer anderen Stelle im Forum schon einmal angesprochen wurde (krank zur Arbeit) möchte ich mal ein paar wenige die das betrifft darauf hinweisen, dass laut einer Entscheidung des BGH in Karlsruhe all diejenigen, welche in einer privaten Krankentagegeldversicherung versichert sind und trotz Krankschreibung und Arbeitsunfähigkeit zur Arbeit geht, seinen Anspruch auf Leistungen aus dieser riskieren kann.

Denn laut BGH muss die Krankentagegeldversicherung nur zahlen, wenn der Versicherte auch wirklich während der Krankschreibung oder Arbeitsunfähigkeit untätig ist, und zwar gänzlich (Az IV ZR 129/06). Also auch ein paar Stunden auf Arbeit können schon dazu führen.

Entschieden wurde dies am Fall eines Architekten, welcher aufgrund von Krankheit keine körperliche Arbeit verrichten konnte. Seine Versicherung bezweifelte dies und bot dem Architekten über ein Unternehmen zum Schein einen Auftrag an, was zu einem Telefonat und drei Treffen führte. Daraufhin verlor der Architekt seinen Anspruch auf Tagesgeld.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Es ist schon richtig, dass man nicht zur Arbeit geht, wenn man krank geschrieben wurde. Allerdings gibt es Arbeitgeber, die je nach Krankheit des Arbeitnehmers diesen so bearbeiten, dass er trotzdem stundenweise zur Arbeit geht.

Aber was hier die Versicherung gemacht hat, finde ich schon grenzwertig. Ein Telefonat alleine wird wohl nicht den Ausschluss von Tagegeld nach sich ziehen. Aber wenn der Architekt körperlich nicht arbeiten konnte, dann darf er auch nicht zu Treffen gehen.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge


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