Widerspruch gegen neue AGBs einlegen?
Neulich habe ich ein Schreiben meiner Sparkasse erhalten, das mich darüber in Kenntnis setzte, dass mein Konto nun neuen AGBs unterliegt. Darin fand sich der Vermerk, ich könne binnen sechs Wochen schriftlich Widerspruch dagegen einlegen. Geschähe dies nicht, hätte ich sie damit automatisch akzeptiert. Nicht, dass ich es vorhätte Widerspruch gegen diese AGBs einzulegen, aber gesetzt den Fall ich täte es, was würde mir das bringen? Dürfte ich dann, gemeinsam mit einigen wenigen, die sich die Mühe ebenfalls gemacht haben, mein Konto unter den alten Bedingungen weiterführen? Das kann ich mir irgendwie nicht vorstellen, dass das geht. Oder welchen Sinn soll es sonst haben, Widerspruch einzulegen, wenn einem die neuen AGBs gegen den Strich gehen sollten?
Es kann sein, dass diese Frage manch einem hier ein bischen dumm vorkommt, aber ich habe mich mal in meinem Bekanntenkreis umgehört und auch dort wusste keiner so recht, was da eigentlich Sache ist. Es hat sich wohl auch noch nie jemand so richtig Gedanken gemacht, sondern das immer stillschweigend so akzeptiert. Aber mich beschäftigt diese Überlegung gerade, wer es weiß, möge mich also teilhaben lassen.
Dieses oder ähnliche Schreiben bekommen in den nächsten Wochen sämtliche Girokontenbesitzer in ganz Deutschland, egal bei welcher Bank oder Sparkasse sie sind.
Die neuen AGB sind nämlich im Zuge der EU-Gesetzgebung notwendig, die EU will nämlich andere Bedingungen beim europaweiten Zahlungsverkehr durchsetzen. Dadurch geht manches zukünftig im Überweisungsverkehr schneller, nachteilig für die Kunden ist aber, dass entgegen der alten AGB der Kunde nun laut Gesetz schneller für Zahlendreher bei der Überweisung oder einen falschen Namen des Kontoinhabers, zu dem überwiesen werden soll, selbst haftet wird und nicht wie vorher durch die Bank.
Viele Banken nutzen aber die Möglichkeit, ihre Kunden auf Kulanz weiterhin ähnlich den alten Bedingungen zu behandeln - das ist aber von Bankinstitut zu Bankinstitut verschieden und muss jeder Kunde bei seiner Bank selbst in Erfahrung bringen, wie die es handhabt.
Du siehst also, du kannst natürlich den neuen AGB widersprechen, wärest dann aber dein Konto vermutlich los und bekämest auch nirgendwo anders eines, dass nicht diese AGB hat. Denn die Banken halten sich mit diesen neuen AGB nur an die geänderte Gesetzeslage innerhalb der EU und setzen diese wie es ihre Pflicht ist um.
genau das ist die Lösung. Es ist ja nicht so, dass einige Banken die neuen AGB´s nutzen, wieder andere Banken nicht.
Alle Banken machen von den neuen AGB´s Gebrauch. Es ist also völlig egal, bei welcher Bank du dein Konto hast, es wird dich immer betreffen.
Viel wichtiger ist aber, dass man die neuen AGB´s kennt, denn es hat sich schon das ein oder andere geändert und darüber sollte man informiert sein.
Also, falls noch nicht geschehen oder falls noch Fragen sind, gerne hier stellen oder aber ab in die nächste Bankfiliale.
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