Kaputte Türen - Vermieterpflicht?

vom 29.09.2009, 09:53 Uhr

A wohnt in einem Mietshaus. Die Wohnung die A bewohnt ist vor 25 Jahren nachträglich ausgebaut worden und die Originaltüren sind noch drin. Diese sind aus Holz und im Laufe der Zeit haben sich die Türblätter verzogen. Das hat nun nich nur zu Folge, dass bei einigen Zugluft herrscht, zwei Türen(Bad und Schlafzimmer) schließen überhaupt nicht mehr. Soll heißen, immer wenn man sie zumacht, springen sie wieder auf, man kann sie nur durch abschließen geschlossen halten.

A ist davon nun natürlich wenig begeistert und hat den Vermieter B deshalb angerufen. Dieser erklärte jedoch nur, dass er das nicht als ausreichenden Grund sehe, um die Türen auszutauschen. A ärgert sich sehr darüber, weil ständig offene Türen ja wohl kein Zustand sind. Außerdem haben die beiden anderen Mietparteien im Frühjahr neue Wohnungstüren erhalten, weil bei einer von beiden dasselbe Problem vorlag. A vermutet nun, dass B einfach keine Lust hat, schon wieder Geld auszugeben.

Muss A das tolerieren? Immerhin wird bald Winter und undichte oder ganz offene Türen sind ja nicht eben Heizkostenfreundlich. Und A sieht nicht ein entweder zu frieren oder höhere Heizkosten als sowieso schon zu haben, weil die Türen kaputt sind. Selber bezahlen möchte A die neuen Türen aber auch nicht, schließlich sind sie nicht durch Fehlbehandlung kaputt gegangen, sondern durch zeibedingten Verschleiß. An dem sieht A sich unschuldig und sieht deshab auch nicht ein, dafür aufzukommen. Was kann A also tun?

» Sorcya » Beiträge: 2904 » Talkpoints: 0,01 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Hallo!

A sollte den Mieterbund einschalten. Denn wenn A mit B redet fruchtet es ja anscheinend nicht. Deswegen sollte A sich beim Mieterbund erkundigen, ob er eine Mietminderung machen kann, solange der Schaden nicht behoben ist.

Das muss A auf keinen Fall so hinnehmen. Das ist ja doch eine erhebliche Einschränkung, wenn verschiedene Türen nicht zugemacht werden können. Und das muss kein Mieter hinnehmen.

Wenn A nich direkt zum Mieterbund gehen will, dann soll er B wenigstens sagen, dass er das so nicht hinnehmen wird und sich an den Mieterbund wenden wird. Das hilft bei manchen Vermietern schon und sie knicken ein und machen die notwendigen Reparaturen.

Benutzeravatar

» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^