Überhangmandate - wer kann es erklären?

vom 28.09.2009, 05:49 Uhr

Nachdem ich in den Nachrichten gesehen habe, daß eine Verfassungsklage ansteht, da die Wahl der Regierung angefochten werden soll, habe ich versucht, mich schlau zu lesen, worum es überhaupt geht. Meine Schulzeit ist schon lange vorbei, in der die Zusammensetzung der Bundesregierung bei einer Wahl gelehrt wurde. Nun habe ich einen Satz im Internet gefunden, wo es heißt, daß diese Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei in einem der Bundesländer über die Erststimme mehr Mandate bekommt, als ihr nach den Zweitstimmen zustehen würde.

Wer kann mir diesen Satz erklären? Oder wer kann mir im Allgemeinen, bitte nicht in Politik-Deutsch, erklären, wie genau das mit den Überhangmandaten funktioniert und warum der Herr Steinmeier so sauer ist und das Gesetz dahingehend auch im Jahre 2011 geändert wird.

Benutzeravatar

» merlinda » Beiträge: 530 » Talkpoints: 0,41 » Auszeichnung für 500 Beiträge



merlinda hat geschrieben:Meine Schulzeit ist schon lange vorbei, in der die Zusammensetzung der Bundesregierung bei einer Wahl gelehrt wurde.

Solche politischen Grundbegriffe sollte man auch noch nach der Schulzeit drauf haben. So was wird immer schnell lächerlich, wenn man so was nicht erklären kann.

merlinda hat geschrieben:Nun habe ich einen Satz im Internet gefunden, wo es heißt, daß diese Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei in einem der Bundesländer über die Erststimme mehr Mandate bekommt, als ihr nach den Zweitstimmen zustehen würde.

Du hast es dir doch gerade selber erklärt. Über die Erststimme wählen die Bürger die Abgeordneten direkt in den Deutschen Bundestag (Direktmandat). Mit der Zweitstimme wählt der Wähler dann eine Partei in den Bundestag, mit den entsprechenden Abgeordneten.

Angenommen, über die Erststimme bekäme eine Partei 10 Direktmandate, d.h. 10 Leute dieser Partei dürften dann direkt im Bundestag platz nehmen. Per Zweitstimme bekäme diese Partei dann aber nur 8 Sitze im Bundestag zugewiesen, d.h. es entstehen zwei Überhangmandate (10 – 8 = 2).

Benutzeravatar

» Julian » Beiträge: 3431 » Talkpoints: 5,77 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Hallo Merlinda, durch diese Überhangmandate können sich natürlich auch Mehrheiten verschieben, was dann unter Umständen die Politiker einer Partei freut, die einer anderen Partei ärgert.

Im Falle der Bundestagswahl 2009 wurde erwartet, dass CDU/CSU und FDP nur durch diese Überhangmandate die Mehrheit erlangen. Eine Mehrheit die dann so von den Wählern nicht gewollt wäre. Klar, dass das nicht im Sinne von Herrn Steinmeier (SPD) war. Nach den letzten Ergebnissen, die ich gehört habe, hat es für Schwarz-Gelb aber auch ohne diese Überhangmandate gereicht.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^