Unfallversicherung bei Ärztefehler

vom 26.09.2009, 20:37 Uhr

Ich hatte vor etwa einem Jahr einen kleinen Unfall im Haus und habe mir den Daumen sehr tief aufgeschnitten. Wir sind dann auch gleich zum Krankenhaus gefahren und dort wurde dann festgestellt, dass kein Nerv durchtrennt ist und es wurde sehr schnell einfach so zugenäht. Das Ergebnis ist heute aber, dass mein Daumen zur Hälfte taub ist und zwei andere Ärzte stellten seither fest, dass damals doch ein Nerv durchtrennt war und die Ärzte das im Krankenhaus nicht festgestellt haben.

Jetzt möchte ich das meiner Unfallversicherung melden, weil ich dadurch natürlich schon eingeschränkt bin. Wenn ich auch keinen handwerklichen Beruf ausübe, so ist das grundsätzlich etwas, das ich nicht einfach so hinnehmen möchte. Greift denn die Unfallversicherung in solchen Fällen überhaupt? Wie wird da vorgegangen, nachdem ich meiner Versicherung den 'Schaden' gemeldet habe? Bisher weiss ich nur, dass die Verletzung mindestens ein Jahr ruhen muss, bevor man sie melden kann und diese Frist wäre jetzt eben abgelaufen.

» Sippschaft » Beiträge: 7575 » Talkpoints: 1,14 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Das wundert mich, dass die Verletzung ein Jahr ruhen muss. Man kann dann zwar feststellen, dass sich eine Gebrauchsunfähigkeit des Daumens gebildet hat, die unter Umständen auch noch viel größer werden kann durch unkontrolliertes Auswachsen der Nervenfasern. Das würde zu einer Funktionsbeeinträchtigung führen oder zur Gebrauchsunfähigkeit des Daumens und der ganzen Hand.

Ich weiß nicht, wer dir geraten hat, so lange zu warten. Besser wäre es gewesen, wenn du sofort mit einem Handchirurgen gesprochen hättest, als du die Taubheit festgestellt hast. Trotzdem würde ich auch heute noch versuchen, ob dieser den Daumen nicht retten kann. Mir hat vor drei Jahren ein Handchirurg meinen Daumen wieder in Ordnung gebracht. Heute merke ich nichts mehr und sehe auch die Wunde nicht mehr.

Es kann sein, wenn du den Vorfall der Unfallversicherung meldest, dass die sich mit dem Krankenhausarzt in Verbindung setzen, weil ja nachweislich eine falsche Diagnose gestellt wurde und erst dadurch der Schaden so schlimm geworden ist. Bevor eine Unfallversicherung auch nur einen Cent herausrückt, werden sie versuchen, die Kosten auf andere abzuwälzen. Ich hoffe, dir kann geholfen werden, auch wenn es spät ist.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge


Die Unfallversicherung ist doch nur für die Dinge zuständig, die direkt mit dem Unfall zusammen hängen. In dem Fall also für deinen Unfall und die Folgen. Die Folgen sind aber anders, weil eine wohl teilweise falsche Diagnose gestellt wurde. Das ist aber nicht mehr Sache der Unfallversicherung. Hier kommt dann die Haftpflichtversicherung des Arztes beziehungsweise des Krankenhauses ins Spiel. Und da sollte wohl eher ein Jurist der richtige Ansprechpartner sein.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^