Beleidigung am Arbeitsplatz - Wie weit gefallen lassen?
Frau A. arbeitet auf 400 Euro - Basis bei einer Fast Food Kette. Seit kurzem hat sie einen Freund B. der dort auch als Aushilfe jobbt. Der generell Umgang auf der Arbeit ist wohl ein wenig rauher.
Letztens konnte das Päärchen zusammen in einer Schicht arbeiten. Eine andere Kollegin C.. die dort als Halbtageskraft arbeitet, sagte dort wohl zu B. so Sprüche wie: Dumm fickt gut. Wie ist es denn mit ihr im Bett? Das ganze vor versammelter Mannschaft. Frau A. nimmt nun natürlich an, das man sie damit angreifen wollte. Allerdings ist die Schichtleitung wohl dazwischen und hat zu C. gesagt, das es nicht mehr lustig ist und diese die Klappe halten soll.
Frau A. ist natürlich verletzt. Wer hört sich schon gerne so Sachen über sich an. Sie würde gerne was gegen die Kollegin C. unternehmen. Sie dachte erst daran, einen Brief an den Restaurantmanager zu schreiben und ist fest der Meinung, das ihrer Kollegin C. dann gekündigt wird. Mittlerweile ist Frau A. aber so weit mit ihren Gedanken, das sie Kollegin C. gerne anzeigen würde, wegen Beleidigung.
Der Vorfall war wohl nicht der erste, in dem Kollegin C. was unpassendes zu Frau B. gesagt hat. Trotzdem finde ich die Sache mit der Anzeige ein wenig überzogen. Was denkt ihr?
Hallo,
ich denke eine Anzeige ist noch zu übertrieben, da es ja bisher nur einmal passiert ist, oder? Sie sollte erstmal mit der Schichtleitung dadrüber reden, damit diese Frau C. in die "Mangel" genommen wird. Wenn die Schichtleitung aber nichts unternehmen will, sollte sie mit dem Restaurantmanager persöhnlich reden, z.B. über Telefon, da ein Brief vielleicht nicht das Richtige ist.
Beim Telefongespräch, sollte sie dem Restaurantmanager den Vorfall nochmal genau erläutern. Der Restaurantmanager wird sicherlich mit der Schichtleitung oder ggf. mit der Frau C. reden.
Nachdem der Restaurantmanager sich drum gekümmert hat, sollte es keinen weiteren Vorfall geben. Sollte sie trotzdem weiter Beleidigen, muss wieder ein Gespräch mit dem Restaurantmanager her. In diesem Fall würde sie gekündigt werden, aber manche Restaurantmanager geben ihr noch eine Chance. Bei einer weiteren Beleidigung würde ich die Polizei einschalten, aber Sie sollte vorher ihren Restaurantmanager dadrüber informieren.
Die Polizei wird sich sicherlich dadrum kümmern und sie genauestens befragen.
Gruß
Die Polizei wird da sagen, das sie das persönlich wohl auch unschön finden, aber nicht so richtig viel gegen tun können. Jedenfalls nichts wirklich wirksames, dazu müsste es schon sehr nachteilige Auswirkungen haben, ehrabschneidend sein oder alles in allem erheblich drastischer sein. Kurz gesagt: Es ist nicht die Aufgabe der Polizei.
Aber durchaus die des Vorgesetzten, denn wenn jemand ständig solche Klopfer am Arbeitsplatz loslässt, stört dies in erheblichen Maße den Betriebsfrieden und kann Grund für Abmahnungen und Kündigung sein. Und wenn der Schichtleiter auch schon dazwischen gegangen ist, dann stehen die Chancen gar nicht mal schlecht, das die Lästerbacke empfindlich einen zwischen die Hörner bekommt.
Ich bezweifle auch stark, dass die Polizei sich wegen sowas in Bewegung setzt. Und Beleidigungklagen kosten nur Geld, und wenn sie keins hat, bleibt A womöglich noch drauf sitzen. Was hat A das dann gebracht? Befriedigung bestimmt nicht. Ein Gespräch mit dem Restaurantmanager wird ihr mehr bringen.
Aber warum spricht A sie nicht selber drauf an? Fragt sie doch auch mal vor versammelter Mannschaft, was sie für ein Problem mit A hat. Will sie nur ihr zu kleines Ego aufbauen, indem sie andere anpöbelt oder ist sie vielleicht neidisch, weil sie selber auf B steht? Das ist vielleicht nicht die klügste Lösung, aber ich hätte bestimmt ganz spontan sehr deutlich reagiert, anstatt erschrocken zurück zu zucken und zu überlegen, ob und warum sie mich angreifen will. Ich hätte sofort klar gestellt, dass ich mir das nicht bieten lasse. Natürlich hätte ich trotzdem den Manager eingeschaltet, damit das etwas empfindlichere Konsequenzen hat, aber es einfach auf mir sitzen lassen, hätte ich nicht. Dazu bin ich zu aufbrausend.
FoRuM2fReAk hat geschrieben:Die Polizei wird sich sicherlich dadrum kümmern und sie genauestens befragen.
Der Beste Witz im ganzen Beitrag - denn die Polizei wird da gar nichts machen außer die Anzeige aufnehmen und an den anderen eine Vorladung schicken, die dieser ohne Angabe von Gründen nicht wahrzunehmen braucht! Das war`s seitens der Polizei!
Wenn man dann Glück hat macht die Staatsanwaltschaft was im eigenen Sinne - in der Regel wird das Verfahren aber wegen geringen öffentlichen Interesses (da nur dann der Staatsanwalt ermittelt) eingestellt und auch hier bekommt der andere mit Glück noch einen Strafbefehl, oft nicht einmal das (wieder: fehlendes öffentliches Interesse)!
Sowas fällt in der Regel unter "Privatfehde", heißt: hier bleibt oft nur der zivilrechtliche Weg vor`s Gericht, die Staatsanwaltschaft hält sich hier meist fein raus und die Polizei beschränkt sich maximal auf`s Anzeige aufnehmen.
Die Polizei ist so schon überlastet und hat genug zu tun bei zu wenig Personal. Also gerade die Polizei wird wegen so einer Bagatelle kaum etwas unternehmen - wahrscheinlich wird das im Sande verlaufen und keinerlei rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Ich persönlich würde den Vorfall ignorieren und wenn das häufiger vorkommt, dann auch mal in Erwägung ziehen den Betrieb zu wechseln. Ich finde nicht, dass man sich solche Beleidigungen auf die Dauer anhören muss. Aber das scheint ja bisher eine Ausnahme zu sein als die Regel.
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