Fahrverbot in Bußgeld umwandeln
Wer kennst das nicht, nach Feierabend kann man gar nicht schnell genug zu Hause sein. Auch mir geht es da so. Einige Male war ich deshalb schon viel zu schnell unterwegs und habe auch meine Knöllchen dafür bekommen. Leider war es das letzte Mal etwas zu heftig und es ein Fahrverbot gehagelt. Ich bin aber auf meinen Führerschein angewiesen.
Leider habe ich auch keinen Urlaub mehr. Mein Chef wird dies sicherlich gar nicht gut finden und deshalb habe ich Angst, ich könnte meinen Job verlieren. Kann man ein Fahrverbot in Bußgeld umwandeln, wenn der Job auf dem Spiel steht?
Gleich vorneweg: der von Dir geschilderte Fall ist nicht selten! Im Folgenden kann ich Dir nur ein paar Dinge nennen, welche Du als freundschaftlich geschilderte Sicht von Dritten (in dem Fall von mir) sehen kannst. Auf keinen Fall gibt es jedoch so etwas wie eine verlässliche Rechtsberatung oder ähnliches. Das ist weder im Forum erlaubt noch durch Privatpersonen zulässig. Und das ist gut so. Denke, so mancher Laienjurist hätte sein Klienten schon ruiniert.
Es ist ja allgemein bekannt, dass es Sonderfälle geben kann, in denen tatsächlich das Fahrverbot in ein Bußgeld gewandelt werden kann. Allerdings hängen da eine menge Kriterien dran. Es soll ja eine Ausnahmeregelung für Härtefälle bleiben. Dazu bedarf es außerdem, dass das Fahrverbot besonders schwere, nicht verhältnismäßige Auswirkungen auf den Betroffenen hat.
Allerdings geht das dann nur vor einem Richter. Sprich, wenn Du dem Bußgeldbescheid widersprichst und die Sache verhandelt wird (hohes Risiko). Also unbedingt vorher (trotz Kosten) einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt befragen!
Meine Sicht ist aber die, dass die Chancen wirklich minimal sind. Zum einen müsste der Betroffene tatsächlich vom Führerschein abhängig sein. Taxifahrer, Kraftfahrer usw. Es genügt also nicht, den Schein zu brauchen, um an den Arbeitsplatz zu kommen - egal welche äußeren Umstände (blöder Arbeitsweg, wechselnde Arbeitsorte, Schichtarbeiten, ungewöhnliche Arbeitszeiten usw.) sonst vorherrschen.
Dumm ist auch die Tatsache, dass der Urlaub schon aufgebraucht ist. Aber da es der erste Entzug der Fahrerlaubnis ist, könntest Du Dich doch vielleicht ins nächste Jahr retten? Für den Fall, dass der Schein doch abzugeben ist.
Warum ich eher nicht glaube, dass es klappen wird, liegt darin, dass Du selbst geschrieben hast, dass eine Geschwindigkeitsüberschreitung bereits mehrfach vorlag. Wenn Du damit auch Punkte meinst, wird Dir keiner eine weitere Chance einräumen wollen und Du wirst das Fahrverbot antreten müssen.
WishMobb hat geschrieben:Leider habe ich auch keinen Urlaub mehr. Mein Chef wird dies sicherlich gar nicht gut finden und deshalb habe ich Angst, ich könnte meinen Job verlieren. Kann man ein Fahrverbot in Bußgeld umwandeln, wenn der Job auf dem Spiel steht?
Ich würde sagen nein. Denn dann könnten ja alle Berufskraftfahrer einfach zu schnell fahren, weil sie keine Angst haben müssen ihren Führerschein abgeben zu müssen. Aus dem Grund kann man innerhalb eines halben Jahres selber bestimmen, wann man an einem Stück den Führerschein abgibt. Wenn du also dieses Jahr keinen Urlaub mehr hast, dann verschiebe den Führerscheinentzug auf nächstes Jahr, wenn du wieder neuen Urlaub hast.
Ich habe auch noch nie von Ausnahmefällen gehört. Denn es soll ja eine Strafe sein und wenn man Angst um den Führerschein hat, dann fährt man eben so, dass man ihn nicht abgeben muss.
@Diamante
Doch, denn auch Bußgeldbescheiden kann man widersprechen und bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung seine Argumente vortragen. Wenn nun tatsächlich der Richter davon überzeugt werden kann, dass im konkreten Einzelfall wirklich besonders schwere Auswirkungen für den Betroffenen zu befürchten sind, kann vom Fahrverbot abgesehen werden. IdR. folgt hierbei die Verdoppelung des Bußgeldes.
Aber das ist eine Einzelfallentscheidung und keineswegs dafür geeignet, mehrfach bei solchen Vergehen um das Fahrverbot herum zu kommen! Normalerweise klappt so eine Sache dann auch wirklich maximal 1x. Ganz unabhängig davon, wie schwerwiegend die Folgen auch beim zweiten Mal sein sollten. Ein Gericht bzw. ein Richter unterstellt nämlich die Lernbereitschaft. Und wer beim ersten Mal nichts gelernt hat, hat wohl keine weitere Ausnahmeregelung verdient.
Übrigens funktioniert die freie Wahl des Zeitraums auch nur als Zugeständnis beim ersten Entzug. Später legt die Führerscheinbehörde den Zeitraum nämlich fest. Es soll auch als Hilfe dienen, damit man aus der Strafe etwas lernt und eben nicht in der Existenz bedroht wird.
Wer zum wiederholten Male entsprechen auffällig wird, hat für solche Dinge keine Chance mehr. Wobei unterschieden werden muss, für welches Vergehen der Führerschein abzugeben ist (Geschwindigkeit zu hoch, Abstand zu gering, Rotlichtverstoß, …).
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