Fehlzeiten & Nachschreiben bei/von Klassenarbeiten
Hallöchen zusammen,
heute habe ich in der Berufsschule ein Informationsblatt zum Thema Fehlzeiten bei Klassenarbeiten und Nachschreiben von Klassenarbeiten bekommen. Dies war auch dringend mal nötig, da es bisher keine klaren Regelungen zu diesem Thema auf der Schule gab und es irgendwie jeder Lehrer anders gehandhabt hat.
Somit ist jetzt festgelegt, dass bei Fehlzeiten zu Klassenarbeitsterminen grundsätzlich ein ärtzliches Attest vorleget werden muss, welches die Dauer der Schulunfähigkeit nachweist und vom Arzt persönlich unterschrieben ist. Ebenso muss dieses Attest innerhalb von drei Tagen in der Schule bzw. beim Klassenlehrer vorliegen.
Diese Regelung war mir früher schon bekannt, bevor ich auf diese Schule kam, aber anscheinend wurde sie an dieser Schule nicht besonders sorgfältig umgesetzt. Ich habe grundsätzlich ein Attest gehabt, wenn ichmal bei einer Klassenarbeit gefehlt habe und fand es immer ziemlich unfair, wenn andere Leute, die ohne Attest nicht an der Klassenarbeit teilgenommen haben mit einem blauen Auge davon kamen und es keinerlei Konsequenzen gab.
Zum Thema Nachschreiben von Klassenarbeiten wurde nun festgelegt, dass wirklich nur die Auszubilldenen eine Arbeit nachschreiben dürfen, die auch ein ärztliches Attest vorgelegt haben. Dies wurde von den meisten Lehrern bei und vorher nicht so umgesetzt und im Prinzip durften auch die "Schwänzer" immer nachschreiben. Zudem gibt es jetzt nur noch offizielle Nachschreibetermine für alle Schüler. Sprich, viele verschiedene Schüler aus verschiedenen Klassen sitzen an einem bestimmten Tag zu einer bestimmten Zeit in einem Raum und schreiben ihre jeweilige Klassenarbeit nach. Im Ausnahmefall, z.B. wenn man auf Lehrgang ist, kann man mit Absprache des Lehrers und des Betriebes einen anderen Nachschriebetermin beantragen. Hierbei soll wohl aber immer der Schüler die Initiative ergreifen. Wenn der Nachschreibetermin einfach verpasst wird, wird die Klassenarbeit mit einer 6 bewertet.
Dadurch, dass die Nachschreibetermine außerhalb der regulären Unterrichtszeit sind, soll das weitere Versäumen von Unterrichtsstoff vermieden werden. Ist es dabei so, dass der Nachschreibetermin in die betriebliche Arbeitszeit fällt, muss der Azubi die versäumte Zeit auf Arbeit nacharbeiten, was dann jeweils mit dem Betrieb abzusprechen ist.
Ich denke, dass die Regelungen an sich schon sehr vernünftig sind, da somit wirklich den "Schwänzern" vorgebeugt wird, die sich immer überall hindurchschummeln und mit einem blauen Auge davonkommen. Somit sind auch diese jetzt gezwungen wenigstens zum Arzt zu gehen und sich ein Attest austellen zu lassen bzw. gar nicht erst zu schwänzen. Natürlich wird auch diese Regelung nicht die "Hard-Core-Schwänzer" davon abhalten zu schwänzen, aber soweit ich mitbekommen habe, gibt es solche Extremfälle bei uns nicht. Ebenso ist die Regelung in dem Sinne gut getroffen, dass kein weiterer Unterrichtsinhalt versäumt wird, der dann wieder selbstständig nachgeholt werden muss, was einigen ja doch schwer fällt.
Was mich ein bisschen stört, ist der Punkt, dass die Nachschreibetermine bei uns eigentlich immer in einem Zeitraum liegen, in denen wir Azubis im Betrieb arbeiten müssen. Es ist mir schon klar, dass die fehelnde Zeit im Betrieb ja irgendwie wieder reingeholt werden muss. Aber andererseits ist es so, dass ich mich dann wahrscheinlich zu jeder Klassenarbeit schleppen werde, egal wie krank ich bin. Ich werde selten krank, aber wenn, dann so richtig und da finde ich es irgendwie unfair, dass man in diesem Sinne noch dafür bestraft wird, wenn man wirklich mal richtig krank ist. Gott sei Dank war ich bis jetzt nur krank, wenn keine Arbeit anstand und ich hoffe, das bleibt so.
Es soll jetzt nicht so klingen als sei ich der Überstreber oder will hier angeben, aber ich stehe in allen Fächern "sehr gut", was zum großen Teil daran liegt, dass man das Niveau von einem Gymnasium nicht mit dem Niveau einer Berufsschule vergleichen kann. Dementsprechend wäre es für mich auch kein Problem, die zwei Stunden, die ich beim Nachschreiben in der regulären Unterrichtszeit verpassen würde, nachzuholen. Daher mag es auch sein, dass ich das ganze als etwas "unfair" ansehe. Andererseits ist es gerade für schwächere Schüler von Vorteil, wenn sie nicht noch mehr Stoff verpassen.
Wie schon weiter oben gesagt, finde ich die Regelungen im Prinzip völlig okay, da so nun auch endlich mal klare Vorgaben herrschen, an die sich jeder halten kann, auch wenn es mich persönlich ein wenig wurmt.
Wie findet ihr diese Regelungen? Findet ihr sie auch okay/gut oder seht ihr das völlig anders? Gibt bzw. gab es bei euch an den Schulen andere Regelungen, die euch besser oder schlechter gefallen haben?
Bei mir an der Schule wird es ähnlich gehandhabt mit den Nachschreibklausuren. Wenn man am Tag der Klausur krank ist, muss man bis um viertel vor acht (Acht Uhr beginnt bei uns der Unterricht) im Sekretariat der Schule angerufen haben und sich krank gemeldet haben. Danach muss man , wenn man wiederkommt, ein ärztliches Attest vorlegen, das belegt das man krank und beim Arzt war. Allerdings werden sämtliche Klausuren bei uns an einem einheitlichen Nachschreibtermin nachgeholt, dies ist immer ein Samstag. Wenn man mehrere Klausuren verpasst hat, gibt eine Sonderregelung, das bedeutet, dass man nicht zwei Klausuren an einem Samstag nachschreibt.
Ich komme gut mit der Regelung klar, und finde sie fair gegenüber denen, die wirklich krank sind, oder wirklich zur Klausur erscheinen. Außerdem fällt so weniger Unterricht aus, dadurch das am Samstag nachgeschrieben wird. Bei uns hat eigentlich auch niemand mit dieser Regelung ein Problem und alle Lehrer halten sich daran.
Ich haben 1989 bis 1992 meine Ausbildung gemacht. Wenn wir während der Berufsschuletage krank waren, musste die Entschuldigung vom Lehrbetrieb abgezeichnet werden. Da war nicht viel mit Schwänzen. Deshalb verstehe ich die Regelung nicht. Immerhin gilt die Schulzeit ja auch als Arbeitszeit und wird vom Ausbildungsbetrieb vergütet. Fehlt man unentschuldigt, sprich ohne Krankmeldung, kommt das einer Arbeitsverweigerung gleich.
Da mein Vater Lehrlingswart war und auch im Prüfungsausschuss war, weiss ich, das es auch Regelungen zwischen den Handwerksbetrieben und der Berufsschule gab, das die Auszubildenden doch bitte nicht ihre Arzttermine auf die Schultage legen.
Und mal ganz ehrlich. Was bringt es der Schule, wenn der Auszubildende eine Arbeit nicht mit schreibt und die Arbeit dann mit einer sechs benotet wird. Sitzenbleiben kann man nicht. Und soweit ich das weiss, ist auch nur die Abschlussprüfung relevant. Da sind die Leistungen im Endeffekt egal.
Bei mir in der Berufschule (und auch früher auf der Oberstufe) ist es ganz ähnlich geregelt, dass man Klausuren definitiv nur mit Attest versäumen kann und sonst keine Nachschreibklausur schreiben darf. Wenn tatsächlich mal jemand ohne Attest eine Klausur versäumt (bei mir in der Klasse noch nicht vorgekommen), gibt's eben auch ne 6. Selbiges natürlich, wenn man den Nachschreibtermin versäumt.
Normales Fehlen von Einzelstunden/-tagen wird so hingenommen, wenn es mindestens 3 Tage sind, wird ebenfalls ein Attest gefordert. Meistens bringt man aber ja sowieso ein Attest mit, auch wenn man nur ein oder zwei Tage gefehlt hat, wegen den sonst unentschuldigten Fehlstunden. Ich persönlich handhabe das jedenfalls so.
LittleSister hat geschrieben:Ich haben 1989 bis 1992 meine Ausbildung gemacht. Wenn wir während der Berufsschuletage krank waren, musste die Entschuldigung vom Lehrbetrieb abgezeichnet werden. Da war nicht viel mit Schwänzen. Deshalb verstehe ich die Regelung nicht. Immerhin gilt die Schulzeit ja auch als Arbeitszeit und wird vom Ausbildungsbetrieb vergütet. Fehlt man unentschuldigt, sprich ohne Krankmeldung, kommt das einer Arbeitsverweigerung gleich.
Erzähl das mal den Betrieben, die ihre Azubis in der Schulzeit reinrufen und die deswegen ständig unentschuldigt fehlen, weil die Schule nachträgliche "Freistellungen" nicht akzeptiert. Der Verwaltungsaufwand der durch sowas (für den Betrieb) entsteht schenken sich viele, zumindest aus den Ausbildungsbetrieben in meienr Berufsschulklasse zum Beispiel. Wenn dann das Zeugnis kommt fragt der Ausbilder "Wo kommen denn die unentschuldigten Stunden her?" und dann antwortet der Azubi "Von euch, weil ich ja arbeiten sollte" und zack ist das Thema gegessen.
LittleSister hat geschrieben:Und mal ganz ehrlich. Was bringt es der Schule, wenn der Auszubildende eine Arbeit nicht mit schreibt und die Arbeit dann mit einer sechs benotet wird. Sitzenbleiben kann man nicht. Und soweit ich das weiss, ist auch nur die Abschlussprüfung relevant. Da sind die Leistungen im Endeffekt egal.
Wenn man nur zwei Klausuren im Jahr schreibt knallt eine 6 natürlich gleich ganz schön rein. Wenn die restlichen Noten in diesem Fach (also mündlich und zweite Klausur) nicht mindestens bei zwei liegen wird's auch schnell ne Vier oder mehr auf dem Zeugnis, und dann hast du aber ganz schnell deinen Ausbilder im Nacken, und das kann unter Umständen schon unangenehm werden (nicht umsonst kommen die Juristen-Personaler und erklären dir, dass dein Gehalt unter Umständen wieder auf das des letzten Lehrjahres gekürzt werden kann, wenn du keine ausreichenden Leistungen erreichst o.ä.). Kommt bei mir glücklicherweise nicht vor, kenne aber ein paar, denen das angedroht wurde und einen, bei dem aus der Androhung, die ja auch erstmal nur ein Druckmittel ist, Wahrheit wurde. Allerdings war der eine auch ein ziemlicher Extremfall, der nicht nur in der Schule schlechte Leistungen erbracht hat.
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