Fahrverbot - Ablauf

vom 18.09.2009, 22:35 Uhr

Vor ein paar Monaten bin ich mal so schnell gerast dass man mir ein Fahrverbot aufgebrummt hat. Die Zeit ist nun bald abgelaufen und ich möchte gern von euch wissen ob ihr mir sagen könnt ob das Fahrverbot nach dem Ablauf einfach abläuft oder wie das vor sich geht.

Denn nach dem Ablauf der Frist kann ich doch einfach wieder ganz normal fahren oder muss ich da auf was schriftliches warten? Mir passiert das alles zum ersten Mal und ich wüsste nicht wen ich da fragen kann außer euch!

» Frettchen » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Wenn du ein Fahrverbot hattest, dann musstest du doch den Führerschein abgeben, oder? Dann musst du nach Ablauf der Frist eben zur Füherscheinstelle gehen und nachfragen, ob du ihn wiederbekommst. Ich denke mal, dass dort wohl notiert ist, wann du ihn abgegeben hast und wann du ihn wiederbekommen sollst.

Wenn du nicht genau weißt, ob er dir vielleicht zugesendet wird, dann rufe doch mal beim Straßenverkehrsamt an und lasse dich mit der Führerscheinstelle verbinden. Die Leute dort werden dir dann Auskunft geben, wie du dich am besten verhalten solltest.

Wenn die Frist abgelaufen ist und du noch keinen Führerschein in den Händen hast, dann darfst du natürlich auch nicht fahren. Erst, wenn er dir wieder ausgehändigt wurde. Denn dafür musst du dann unterschreiben.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Also wie Diamante schon sagte, musstest du deinen Führerschein ja abgeben, wenn du ein Fahrverbot bekommen hast. Dementsprechend musst du dir den Führerschein natürlich erst wieder abholen, bevor du wieder fahren darfst.

Mein Freund hatte Anfang des Jahres auch ein Fahrverbot. Er hatte seinen Führerschein am Anfang des Monats im Polizeipräsidium in seiner Nähe abgegeben und konnte ihn sich im darauffolgenden Monat wieder abholen.

Eigentlich müsste man dir das alles aber schon dort gesagt haben, als du den Führerschein abgeben musstest. Dass dir der Führerschein zugeschickt wird, wage ich zu bezweifeln. Immerhin sollte das Fahrverbot ja eine Strafe sein und da denke ich, dass es so einen Service nicht geben wird. Wobei ich mich da natürlich auch irren kann.

» MauzZel » Beiträge: 169 » Talkpoints: 1,09 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Ich weiß von meinem Ex-Freund, der auch Anfang des Jahres ein Fahrverbot hatte, dass er den Führerschein innerhalb einer vorgegebenen Frist abgeben musste. Es wurde das Abgabedatum notiert und er konnte angeben ob er den Führerschein einen Tag vor Ablauf des Fahrverbotes wieder selber abholen wollte oder ob man im den einige Tage vorher zusendet. Er hatte ihn selbst abgeholt, denn das Zusenden wäre als normaler Brief erfolgt.

Wie meine Vorredner also schon schrieben, muss der Führerschein abgegeben werden. Wie sollen die deine Strafe sonst Nachhaken können? Denn nur ein Verbot aussprechen, aber den Führerschein nicht einziehen wäre etwas unwahrscheinlich. Denn mal ganz ehrlich, würde man sich daran halten?

» LadySandy » Beiträge: 89 » Talkpoints: 0,38 »



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