Wohnungsrenovierung - Muss man Tapezieren und anstreichen?

vom 17.09.2009, 22:01 Uhr

Rs wollen unbedingt aus ihrer alten Wohnung raus weil Rs da nicht mehr gut leben können. Es ist einfach alles zu klein und die Kinder können sich fast nicht rühren. Rs haben auch schon eine neue Wohnung in Aussicht und nun geht es nur noch darum was Rs in der alten Wohnung noch alles machen müssen.

Müssen Rs tapezieren und anstreichen oder reicht es wenn Rs alle Wände weiß machen? Wo ist das geregelt, wo kann man das nachlesen was Rs alles tun müssen und was nicht?

» Kürbis » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Beim Auszug ist in erster Line für die Rs entscheidend, was im Mietvertrag steht und wie dies formuliert wurde. Es verhält sich aber so, dass viele alte Regelungen zu Gunsten des Mieters verworfen wurden.

Im besten Fall haben die Rs eine jetzt unwirksame Formulierungen und müssen sogar gar nichts machen. Und zusätzlich hängt viel aber auch von der Wohndauer ab. Ein Auszug nach 3 Monate hat sicher idR. andere Folgen, als ein Auszug nach 10 Jahren.

Ich persönlich halte das aber nicht immer unbedingt für eine Frage des Rechts sondern des Anstands! Selbstverständlich ist die besenreine Übergabe das mindeste, was zu verlangen wäre. Streichen wäre sicher auch machbar. Es soll ja nicht darum gehen, den Parkettboden abzuschleifen und die Holzfensterrahmen zu streichen.

Und ganz von den juristischen Spitzfindigkeiten abgesehen, kann man ja immer beim Vermieter anfragen. Denn wenn der die Wohnung bei der Übergabe ohne weitere Forderungen abnimmt, ist ja egal, was getan hätte werden müssen.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


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