Darf der Vermieter Kosten für die Fenster Sanierung umlegen?

vom 17.09.2009, 21:32 Uhr

In dem Haus in dem A wohnt sollen neue Fenster eingebaut werden und der Vermieter B will das offenbar voll auf die Mieter umlegen. Darf B die Fenster Sanierung umittelbar auf die Mieter umlegen oder nicht?

A möchte das gern wissen und hoffen dass einer unter euch ist der darüber Bescheid weiß. Oder der A zumindest sagen kann wo man mehr über das Thema finden kann? Denn wenn es nicht anders geht dann will A einen Anwalt einschalten, das ist klar!

» Nehrwolt » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Wenn damit für den Mieter eine Energieersparnis verbunden ist, darf der Vermieter das auch auf die Mieten umlegen. Allerdings muss der Vermieter auch genaue Informationen darüber seinen Mietern zukommen lassen. Dort muss dann der Vergleich drin stehen, was den Wärmedurchgangskoeffizienten der alten und neuen Fenster wiederspiegelt.

Nachlesen kannst das unter folgendem Link.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


Modernisierungmassnahmen dürfen auf die Miete umgelegt werden. Aber halt nur, wenn es wirklich der Modernisierung dient. Wie Punktedieb sagte, wäre eine Modernisierung, wenn durch den Einbau neuer Fenster Heizkosten gespart werden können.

Ist die Massnahme aber eine Instandsetzung, dann darf der Vermieter die Kosten alleine tragen. Aber ob es eine Modernisierung oder Instandsetzung ist, kann ein einfacher Mieter in der Regel nicht unterscheiden. Ich würde raten mit solchen Fragen zum örtlichen Mieterschutzbund zu gehen.

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge



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