Krankheit: Was darf Agentur für Arbeit wissen?

vom 17.09.2009, 19:48 Uhr

Arbeitssuchende A ist derzeit Teilnehmerin einer Maßnahme. Sie war zwischenzeitlich recht lange krank, was aber nach aktuellem Stand keine dauerhafte Beeinträchtigung bei der Arbeitssuche bedeutet. Nun möchte gern die zuständige Betreuerin der Agentur für Arbeit mehr über den Krankheitsverlauf wissen und A ist unsicher, was sie für die Akten preisgeben muss und was alleine ihre Angelegenheit ist.

Weiss da jemand Bescheid darüber, was die Agentur für Arbeit hinterfragen darf oder was allein den Arbeitssuchenden betrifft?

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



moin Punktedieb,

die Bundesagentur für Arbeit hat in dem Fall von A die selben Rechte/Pflichten wie ein normaler Arbeitgeber. Außer der Durchschrift des Krankenscheins, welche normalerweise der Arbeitgeber erhält, braucht die Bundesagentur für Arbeit keinerlei weitere Informationen.

Weitere Aussagen und Information brauchst du der Bundesagentur für Arbeit nicht zu nennen. Achte aber bitte darauf, dass gerne mal von einem Arbeitsvermittler verlangt wird trotzdem zu einem Beratungstermin zu erscheinen. Eine Arbeitsunfähigkeitbescheinigung entbindet dich nämlich nicht davon einen Termin wahrzunehmen, oder sogar an Schulungen teilzunehmen. Solche Termine also unbedingt vorher absagen und nicht einfach nur nicht erscheinen.

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» Julix » Beiträge: 2566 » Talkpoints: -1,81 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


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