Arbeitsamt verbietet ehrenamtliche Tätigkeit
Hallo!
Als ich diesen Beitrag hier gelesen habe Ehrenamtlich tätig sein?, fiel mir ein Fall ein, der sich vor ca einem Jahr ergeben hat.
Person A wurde arbeitslos im Alter von 53 Jahren. Sie hat zig Bewerbungen geschrieben und immer Absagen bekommen. Darauf hat sie, weil ihr die Decke auf den Kopf fiel sich bei der Tafel beworben, dass sie dort ehrenamtlich helfen wollte. Mit der Zusage in der Hand ist sie dann zum Arbeitsamt und hat mitgeteilt, dass sie sich auch weiter bewerben würde, aber erst mal ehrenamtlich arbeiten möchte.
Das Arbeitsamt war aber dagegen. Umsonst arbeiten und dann Arbeitslosengeld kassieren, das wollten sie nicht und sie haben dann Person A mitgeteilt, dass sie die ehrenamtliche Aufgabe nicht annehmen darf und für das Arbeitsamt zur Verfügung stehen sollte. Während sie den Widerspruch laufen hatte, bekam sie Fortbildungsangebote, wo sie so lange drauf gewartet hat und die immer abgelehnt wurden.
Person A durfte die ehrenamtliche Aufgaben nicht übernehmen. Musste aber, obwohl sie gute Computerkenntnisse hatte, weil sie im Personalbüro einer großen Firma gearbeitet hat, einen Computerkurs mitmachen. Auch einen Bewerbungskurs, obwohl sie im Beruf tagtäglich mit Bewerbungen zu tun hatte.
Wie findet ihr es, dass das Arbeitsamt gegen eine ehrenamtliche Aufgabe ist? A hätte sich auch weiterhin beworben und wäre auch einer bezahlten Tätigkeit nachgegangen, wenn sie eine Zusage bekommen hätte. Sie wollte nur, dass ihr Lebenslauf auch was zu bieten bekam und wollte helfen.
Ganz ehrlich kann ich es nicht verstehen, dass die ARGE so gehandelt hat. Die sollen doch froh sein, wenn die Leute was tun. Ehrenamtsarbeit heisst ja auch nicht 40-Stunden Woche, sondern beschränkt sich meist auf wenige Wochenstunden. Vor allem wäre man ja dennoch weiterhin für die Arge erreich- und vermittelbar.
Aber das kenn ich auch, habe relativ gute Computerkenntnisse und sollte vor einigen Jahren auch einen Grundkurs belegen. Meine Einwände, dass ich dort eher unterfordert wäre wurden abgelehnt. Für den Fall, dass ich den Kurs abgelehnt hätte, drohte man mir damals direkt mit der Kürzung der Leistungen. Glücklicherweise wurde ich wenige Tage vor Kursbeginn schwer krank und konnte so nicht teilnehmen. Das paradoxe an der ganzen Sache aber war, dass ich danach nie wieder einen Kurs in dieser Art angeboten bekam und auch keine Probleme mehr mit dem Sachbearbeiter hatte.
Man kann auch als arbeitslos gemeldete Person ehrenamtlich tätig sein. Nur schließen sich eine solche Tätigkeit und die Arbeitsaufnahme auf Grund des Zeitaufwandes unter Umständen aus. Außerdem sind die Arbeitsagenturen selbstverständlich bemüht, die Arbeitslosen in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder eben die Selbstständigkeit zu vermitteln. Daher prüft die Agentur genau, ob das Ehrenamt eben mit der Eingliederung ins Arbeitsleben vereinbar ist. In diesem Fall würde ich also nicht ausschließen, dass da das Ehrenamt einer möglichen Eingliederung im Wege stand.
Ansonsten lassen sich aber auch viele Arbeitssuchende einfach zu schnell den Wind aus den Segeln nehmen. In einem mir persönlich bekannten Fall hat eine Person die Meisterschule besucht und wurde dann arbeitslos. Also beschloss diese Person die Meisterschule statt wie bisher in Teilzeit in Vollzeit zu besuchen. Desto eher wäre die höhere Qualifikation erreicht. Auch das wollte die Agentur verbieten. Daraufhin fragte die arbeitslose Person nach, ob es ein Stellenangebot gäbe - was nicht der Falle war. Die Person wies dann nach, dass sie im Falle einer Arbeitsaufnahme die Meisterschule wieder in Teilzeit besuchen könne und versicherte auch dies zu tun und damit war der Fall erledigt. War zwar etwas Rennerei, aber es geht eben doch.
Das war wahrscheinlich mal wieder Willkür dieses Amtes. Mein Mann hat das gleiche mal gehabt und ohne Probleme bei der Tafel gearbeitet. Auch solche eigentlich sinnlosen Kurse brauchte er nicht mitmachen. Er ist Informatiker und sollte einen ECL machen. Nachdem er den Mitarbeiter nochmal darauf hinwies, was in seinen Unterlagen stünde, zog der das Kursangebot ganz schnell zurück. Ich denke, wenn man Kurse machen soll, die total überflüssig sind - und das Gefühl habe ich bei den erwähnten - dann sollte man ruhig widerspruch dagegen einlegen und ablehnen. Eine Geldkürzung darf dann trotzdem nicht folgen. Die Kurse sollen ja neues lehren bzw. altes auffrischen und nicht jemandem bekanntes nochmal und nochmal vorkauen. Notfalls würde ich mich da an den Amtsleiter wenden.
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