Fristlose Kündigung bei Drohung oder Beleidigung
Falls man als Arbeitnehmer einen anderen Kollegen beleidigt oder bedroht kann dies ein rechtmäßiger Grund seitens des Arbeitgebers für eine außerordentliche, also fristlose, Kündigung sein. So urteilte das AG Frankfurt (Az 19 Ca 748/07).
Das Gericht wies damit die Klage eines Arbeitnehmers ab, welcher gegen seine fristlose Kündigung klagte, weil er erst des Diebstahls verdächtigt worden war und dann einen Kollegen, der dies gesehen haben will drohte, ihn fertigzumachen falls er etwas sage oder in einem Prozess gegen ihn aussage.
Die stellt laut Ansicht des Unternehmens und der Richter eine Störung des Betriebsfriedens dar, die der Arbeitgeber nicht hinnehmen muss und auch im Rahmen der Fürsorgepflicht dafür Verantwortung trage, so etwas zu unterbinden um die körperliche Unversehrtheit der anderen Arbeitnehmer sicherzustellen.
Dem Arbeitnehmer nutzte hierbei auch nicht die Argumentation, dass er Unterhalt für 3 Kinder zu zahlen habe oder seit 13 Jahren ohne Beanstandungen in dem Unternehmen tätig war.
Finde ich jetzt schon etwas überzogen, den guten Mann zu entlassen. Es wurde ja nicht bewiesen, das er etwas gesthlen hätte und wenn man meint: "Ich mache dich fertig" dann meint man das meistes nicht ganz so ernst, wie man es sagt.
Wenn man nach 13 Jahren ohne Komplikationen mit dem Arbeitgeber, wegen so einer "Kleinigkeit" entlassn wird finde ich das schon etwas unverschämt, zumal er ja noch dre Kinder zu Ernähren hat.
Liebe Grüße NBGamer
Ich finde das absolut plausibel. Es schadet einem Unternehmen erheblich,wenn dieses Personen beschäftigt, welche klauen UND dann auch noch Drohungen aussprechen.
Das ist nicht nur absolut schädlich für das Arbeitsklima, sondern auch für den Ruf des Betriebes.
Es dürfte weiterhin bekannt sein, dass man fristlos gekündigt werden kann, wenn eine weitere Zusammenarbeit nicht möglich ist (§62 Abs. 1 BGB) - das schließt Drohungen und Beleidung ein.
ICH hätte es genauso gemacht. Und das er 3 Kinder zu versorgen hat, hätte er sich überlegen müssen, bevor er sich Dinge anderer Personen aneignet, oder mit Drohungen um sich wirft!
@NBGamer
Es geht hier nicht darum wie man selbst etwas findet, sondern um Recht und Gesetz und nicht um die persönliche Meinung.
§62 Abs.1 BGB? Gibt es meines Wissens gar nicht mehr schließlich sind §61 - §63 weggefallen. Hier trifft § 1 Abs. 2 KSchG zu.
Ist eigentlich nichts neues, dass man für sowas die fristlose Kündigung in die Hand bekommt. Für Diebstahl sowieso und für Drohungen und Beleidigungen meist auch (wenn es gegen Vorgesetzte gerichtet ist sowieso).
Und das ist so auch absolut angemessen! Besonders in diesem Fall wäre es jawohl blanker Hohn, wenn der Kläger damit auch noch durchgekommen wäre. Jemand der nicht nur stiehlt, sondern auch noch die Leute bedroht, die ihn dabei erwischen, hat auch garnichts anderes verdient.
Vor allem hat der gute Mann es ja mit der Drohung für sich selbst noch deutlich schlimmer gemacht! Wenn es sich bei dem Diebstahl um einen nicht allzu schweren Einzelfall gehandelt hat, dann hätte er das ja vielleicht sogar noch mit dem Chef klären können. Bei einem langjährigen Mitarbeiter ist es garnichtmal abwegig, dass der Chef wenn es denn wirklich nur ein "kleiner Ausrutscher" war da nochmal beide Augen zudrückt, und eventuell nur kleinere Sanktionen verhängt. Aber einen Typen der andere Mitarbeiter bedroht kann nun wirklich keine Firma gebrauchen.
MfG
Phantomlord
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