Wann wird man ausgemustert?
Mein Freund soll zum Bund aber will auf keinen Fall, Zivildienst will er aber auch nicht machen. Wie hoch sind die Chancen, dass man ausgemustert wird bzw. WANN wird man ausgemustert?
Er hatte schon die Idee vorher einen Joint zu rauchen und dann zu sagen, dass er regelmäßig kifft (das THC lässt sich ja dann im Urin feststellen). Was haltet ihr von der Idee? Hätte das dann noch irgendwelche (polizeilichen) Konsequenzen? Und würde er dann auf jeden Fall ausgemustert werden?
Ja das mit Jointrauchen habe ich auch schon von vielen gehört, dass es klappt. Ansonsten kann man bei ihren Test einfach mal mit Absicht durchfallen. Z.B. bei den Hörtest mit Absicht den Knopf viel zu spät drücken
Danke schonmal für deine Antwort. Ist das sicher mit dem Hörtest, und reicht das wirklich um ausgemustert zu werden?
Weiß vielleicht sonst hier jemand ob das mit dem Kiffen ein sicheres Ausschlusskriterium bei der Bundeswehr ist?
Ist eine dumme Idee mitdem THC, natürlich hat das polizeiliche Konsequenzen. Einnahme und Besitz von berauschenden Mitteln ... und nein, er würde nicht zwangsläufig ausgemustert werden, würde halt z.B. nur nicht für den Fahrdienst eingesetzt werden. Und für einen Joint am Abend vorher, ist die Konzentration so gering, dass ihm niemand abnimmt regelmässig THC zu konsumieren.
Dein Freund soll sich mal nicht so anstellen, Zivildienst sind 9 Monate (dabei nochmal ca 1 Monat Urlaub und 4 Wochen Lehrgang) und die gehen schnell rum - nicht mehr so lange wie früher mit 24 Monate etc.. Im übrigen heißt Zivildienst nicht Zwangsläufig im Altenheim etc zu schaffen es gibt auch andere Optionen den Abzuleisten. Wenn man sich mal hinsetzt und sich richtig informiert wüsste man das auch, und fragt nicht nach solchen dummen Methoden um ausgemustert zu werden. Es gibt genauso gut andere Möglichkeiten den Wehrdienst solange aufzuschieben, bis das Alter der Einberufungszeit überschritten ist ...
Befasse dich erstmal mit der Droge THC und mit dem Thema Bundeswehr an sich bevor du deinem Freund Mist erzählst und ihn in was reinreitest, dass auf den Rest des Lebens negativen Einfluss haben kannst. Zudem ist es auch nicht dein Job sich darüber kundig zu machen, sondern sein Bier. Wenn du ihm noch zum Kiffen bringst mit deiner These, ist es Anstiftung und du mit drinnen.
Ich möchte ihn da auf keinen Fall in etwas reinreiten, das mit dem Kiffen war auch seine idee, und ich wollte mich unabhängig von seinen "Recherchen" auch mal kundig machen.
Wenn das mit dem Kiffen, wie du schreibst, kein Grund ist, um ausgemustert zu werden, wieso hört man dann dauernd, dass es eben doch so ist? Sind das dann nur Gerüchte / Unwahrheiten?
Alice17 hat geschrieben:Wenn das mit dem Kiffen, wie du schreibst, kein Grund ist, um ausgemustert zu werden, wieso hört man dann dauernd, dass es eben doch so ist? Sind das dann nur Gerüchte / Unwahrheiten?
Theoretisch stimmt es, allerdings mit einem Joint ist die Konzentration zwar im Urin nachweisbar, aber in der Haar und Nagelprobe negativ (braucht länger zum festsetzen). Damit kann sehr schnell rausgefunden werden, dass sich dort jemand drücken möchte.
Je nach dem Musterungsort, Arzt und seine tägliche Laune sowie dem aktuellen Bedarf, werden solche Kandidaten mal sofort aussortiert und mal auch wieder nicht und werden zum Nachtest geschickt. Wer sich auf so etwas verlässt ist selbst Schuld, zumal in Deutschland der THC Besitz und die Einnahme (nicht medizinisch indiziert) verboten ist und auch noch zu einer Anzeige führt und in der Hinsicht rechtliche Konsequenzen hat. So schlimm ist Zivildienst auch nicht, wenn man mal mit mehreren unterschiedlichen Leuten spricht - viele bleiben sogar an solch einem Job hinterher hängen.
Und Gerüchte hört man viele egal zu welchem Thema, oder von Bekannten über 5 Ecken bei denen das so war - schon mal daran gedacht, dass auch dort nicht ganz die Wahrheit gesprochen wird. Selbst bei Regelmässigem THC Konsum kann man zur Bundeswehr eingezogen werden, allerdings nicht für den Fahrdienst aber zu Fuss darf man noch laufen - ob das wirklich besser ist, lass ich mal dahingestellt.
Ein Kumpel von mir hat das mit dem Hörtest gemacht. Er wurde aber nicht nur deswegen ausgemustert sondern, weil er noch andere gesundheitliche Promleme hatte. Es gibt ja verschiedene Stufen T1, T2,..., in die man nach der Musterung eingestuft wird; und ab T4 oder T5 wird man eben ausgemustert. Mein Kumpel war etwas übergewichtig und wurde daher schon auf T2 gemustert und durch den Hörtest wurde er dann noch weiter runtergestuft.
Sorae hat geschrieben:Wer sich auf so etwas verlässt ist selbst Schuld, zumal in Deutschland der THC Besitz und die Einnahme (nicht medizinisch indiziert) verboten ist und auch noch zu einer Anzeige führt und in der Hinsicht rechtliche Konsequenzen hat.
Der Konsum, also die Einnahme von THC ist nicht verboten, sondern erlaubt bzw sagen wir lieber steht nicht unter Strafe - erlaubt klingt so nach offiziell genehmigt, was es nicht wirklich ist. Nur der Besitz, Abgabe, Anbau usw. sind verboten.
Nebenbei kann man niemanden zur Kifferei bringen, da man durch einen Joint nicht süchtig werden kann, es besteht höchstens ein psychisches Suchtpotenzial, aber auch nur bei Dauerkonsum - alles andere sind Ammenmärchen aus der Horrorkiste und von zig gerichtlichen Gutachten bereits widerlegt. Um von THC sofort süchtig zu werden müsste man mehr Rauchen als die Überdosis beträgt, also mehr als 20 Kg. Auf einmal versteht sich - zur Info, die normalen Konsummengen liegen zwischen 0,3 (Gelegenheitskiffer) und 2 Gramm (Dauerkonsumenten). Sorgen musst Du Dir da nur machen, wenn Du es ihm organisierst (Abgabe + Besitz usw.).
Wegen THC Konsum wird man trotzdem nicht ausgemustert, ich habe zig Freunde, die sogar vor`m Bund und beim Bund gekifft haben - sogar problemlos, da der Feldwebel gleichzeitig mitgekifft hat. Deswegen gibt es also maximal eine Befreiung vom Fahrdienst (wie auch bei Alkoholikern oder Leuten, die regelmäßig trinken) oder maximal eine Herabstufung (von T1 auf T2). Fahrdienst heißt nur, dass man dann im Dienst nicht Fahren darf - wenn man berauscht außerhalb des Dienstes ein Fahrzeug bewegt ist das ein anderes (rechtliches) Problem. Und liebe Kiffer: Das würde sich auch nach einer Legalisierung nicht ändern .
Und nur zur Aufklärung der rechtlichen Konsequenzen: Das ist je nach Bundesland verschieden, wird aber außerhalb von Bayern, Baden-Württemberg oder Hessen meist eingestellt, darauf würde ich mich aber nicht verlassen.
Es gibt auch einige Tricks, wie man Krankheiten, vortäuschen kann, z. B. das berühmte eine Stunde auf dem Bordstein laufen, um so ein schiefes Becken vorzutäuschen, aber ganz ehrlich: Ich würde davon abraten, ganz dumm sind die dort auch nicht.
Das man sich vor dem Wehrdienst drücken möchte, kann ich allerdings verstehen - und hier geht es nicht um den achso schlimmen Dienst, denn sowohl Bundeswehr als auch Zivildienst sind mehr oder weniger geschenkt bzw. bezahltes halbes Arbeiten (wenn man es mit spätervergleicht). Aber man muss auch bedenken, dass vielen Männern dadurch ihre Zukunft verbaut wird, beispielsweise wenn jemand nach dem Abi den Wunschstudienplatz bekommt oder eine Ausbildung beginnen und diese dann später aufnehmen soll, weil er erst zum Bund / Zivildienst muß.
Aber Wehrgerechtigkeit (die es in Deutschland nicht gibt, da nur 1/3 aller "Fähigen" überhaupt gezogen werden, alle anderen können feiern) ist ein anderes Thema und keines für die Musterung. Damit wirst Du auch nicht weit kommen.
Subbotnik hat geschrieben:Aber man muss auch bedenken, dass vielen Männern dadurch ihre Zukunft verbaut wird, beispielsweise wenn jemand nach dem Abi den Wunschstudienplatz bekommt oder eine Ausbildung beginnen und diese dann später aufnehmen soll, weil er erst zum Bund / Zivildienst muß.
Wer direkt nach der Schule eine Ausbildung oder ein Studium anfängt, kann sich Freistellen lassen indem er einen Brief an das zuständige Kreiswehrersatzamt schreibt. Daran soll es nicht liegen, nach der Ausbildung (wenn man einen Job hat) kann man vom Arbeitgeber einen Brief schreiben lassen, dass man unverzichtbar für die Firma ist - da die Bundeswehr dann zahlen müsste und für die finanziellen Ausfälle für die Firma, ziehen sie normal nicht mehr ein. Also das ist kein Argument welches zieht ... im übrigen was wäre so schlimm dran Zivildienst oder Bundeswehr wenn man danach keinen Ausbildungs- oder Studienplatz hat. Macht sich im Lebenslauf jedenfalls besser, als Arbeitslos ...
Wenn man sich damit informiert und sich auch dahinter klemmt, wird da gar nichts verbaut.
THC zu konsumieren ist zwar nicht verboten da es aber mit einem Besitz vorher eingeht über einen juristigen Hinterweg Strafbar, ausser es besteht eine medizinische Notwendigkeit die nachgewiesen werden muss. Und die Behauptung, dass in Bayern, Baden-Wüttemberg und Hessen ein solches nicht verfolgt wird kann gar nicht sein da die Polizei Bundespolitisch handeln muss, d.h. überall wird es genauso Verfolgt (jedenfalls sollte es so sein).
Mit außerhalb von Hessen, Baden-Württemberg und Bayern ist gemeint, dass diese Länder auch trotz des ewig alten Urteils vom Bundesverfassungsgericht auch Urteile bei kleinsten Besitzmengen ausspricht und diese Verfahren weitaus weniger oft einstellt als dies in allen anderen 13 Bundesländern üblich ist. Etwas anderes habe ich nie behauptet.
Die Rechtssprechung zum BtmG ist je nach Bundesland verschieden, hier gibt es keine einheitliche Rechtssprechung. Einfaches Beispiel: In Berlin ist lautet meines Wissens die Empfehlung an die Gerichte bei einem Besitz von 16 Gramm Cannabis die Verfahren grundsätzlich einzustellen, in Bayern gibt es soweit ich weiß, gar keine solche Empfehlung, sondern nur die Möglichkeit, dass bei einem Besitz von bis zu 1,6 oder 3 Gramm (so tief stecke ich da auch nicht drin) von einem Verfahren abgesehen werden kann.
Das Bundesverfassungsgericht empfahl übrigens schon vor mehr als 10 Jahren, bei einem Besitz von 10 oder bis zu 30 Gramm, habe die genauen Zahlen nicht im Kopf, Verfahren grundsätzlich einzustellen und dies per Gesetz umzusetzen. Aber langsam wird`s OT:
Ein Polizist ist sowieso immer zur Anzeige einer Straftat verpflichtet (ansonsten Strafvereitelung im Amt), der Staatsanwalt entscheidet darüber, ob diese verfolgt werden soll oder nicht, also ob das Verfahren eingestellt werden soll. Wie gesagt, es wird nicht überall genauso verfolgt. Konsum setzt Besitz nicht voraus, nur soviel dazu.
Natürlich macht sich der Dienst besser als Arbeitslosigkeit, aber das mit dem Freistellen ist auch so ein sollte Ding, was in der Praxis nicht passiert bzw mehr auf dem Papier existiert, also diesen Anträgen wird selten stattgegeben.
Eine Unverzichtbarkeit muss auch begründet werden, in der Praxis fast nicht möglich, außer es handelt sich um einen seeeehr kleinen Betrieb. Den Studienplatz kann man übrigens meist vergessen, denn die Uni schreibt keine Unverzichtbarkeitserklärung, was so oder so Sch****e ist, von daher gibt es auch Gründe, die dafür sprechen würden, ausgemustert zu werden.
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