Finanzamt: Einliegerwohnung vermieten
Folgende Frage: Muss man das Vermieten einer Einliegerwohnung eigentlich dem Finanzamt melden? Also die Einkünfte daraus? Auch wenn es sich um einen sehr geringen Betrag handelt, sagen wir unter 300 Euro? Und inwiefern werden die Einnahmen dann angerechnet, einfach zu meinem Gehalt dazu gezählt oder wie ist das genau?
Auf jeden Fall musst du eine Vermietung beim Finanzamt angeben. Dazu gibt es die sogenannte Anlage V (Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung). Du kannst dann z.B. Instandhaltungskosten, Reparaturen und eventuell auch Finanzierungskosten als Belastung gegenrechnen.
Ich rate dir auf jeden Fall einen Steuerberater aufzusuchen, der kann dir beim Erstellen der Steuererklärung helfen. Das haben wir zumindest so gemacht und in den Folgejahren haben wir die Steuererklärung dann selbst gemacht, hatten ja dann ein Muster.
So weit ich weiß, gab es zumindest 2006 eine Ausnahme: Wenn Du nur vorübergehend vermietet hast (also z. B. an Messebesucher) und die Einnahmen unter 520 € im Veranlagungszeitraum (also 2006) lagen, dann brauchte man aus Vereinfachungsgründen diese Einkünfte nicht angeben (durfte es aber durchaus - denn nur so kann man wie von Mausebaerin beschrieben Kosten für das Objekt ansetzen). Das ist/war aber keine Freigrenze.
So weit ich weiß, werden erst mal alle Einnahmearten für sich berechnet, und dann die Summe davon gebildet und später wieder Freibeträge etc. abgezogen. Wenn Du also mit Deiner Wohnung miese machst, kann das Dein Einkommen und damit Deine Steuerlast mindern. Im Zweifelsfall frage aber lieber noch mal einen Steuerberater, für Angestellte kann auch der Lohnsteuerhilfeverein eine günstige Alternative sein.
Ich selbst nutze für die Erstellung meiner Steuerunterlagen seit Jahren ein Programm. Das ist auch recht einfach und gibt nötige Erklärungen und weist auf nicht ausgeschöpfte Freibeträge und Möglichkeiten hin.
Von irgendwelchen Freibeträgen auf Einnahmen aus Vermietung habe ich noch nichts gehört und deswegen würde ich diese Einnahmen, egal wie hoch, auch meinem zu versteuernden Jahreseinkommen hinzurechnen. Denn meldepflichtig sind ja wohl erst einmal sämtliche Einnahmen und dann wird eben selektiert, was davon steuerpflichtig ist. Aber wie schon gesagt, die Steuerberater werden sich da schon gut auskennen.
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