Zeitschriften-Abo: wann darf man außerordentlich kündigen?

vom 11.09.2009, 15:24 Uhr

Viele von uns hatten sicher schon mal ein Zeitschriften- (oder Zeitungs-)Abonnement und dabei vielleicht schon den ein oder anderen Ärger mit Zusteller oder dem anbietenden Verlag. Mich würde nun interessieren, welche Gründe vorliegen müssen, damit eine außerordentlich Kündigung gerechtfertigt wäre. Eine normale Kündigung ist ja immer nur zum Bezugsende möglich - meistens also nach einem Jahr.

Soweit ich weiß, gibt es die Möglichkeit, Verträge bereits vor Ablauf zu beenden, wenn eine der beiden Parteien ihre Verpflichtungen nicht einhält. Für den Verlag wäre ein Grund zur Kündigung, wenn der Kunde nicht bezahlt. Aber was kann der Verlag sich für Verfehlungen leisten? Wie sieht es aus, wenn man zum Beispiel mehrere Ausgaben der abonnierten Zeitschrift nicht erhalten hat und dank Zustellung durch die Deutsche Post AG der Fehler auch nicht mehr auf den Zusteller geschoben werden kann?

Bei privaten Zustellern könnte man den Fehler ja häufig auf den Zusteller schieben, bei Zustellung durch die Deutsche Post ist dies zumindest meines Wissens nach nicht so einfach möglich (jedenfalls nicht bei mehreren Ausgaben in Folge, bei einzelnen Ausgaben möglicherweise schon). Und gibt es vielleicht noch andere Möglichkeiten, außer das nicht-Erhalten der Zeitschrift, wann ein Abonennt sein Abonement außer der Reihe beenden kann? Was für andere Gründe dürften das sein?

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» Taline » Beiträge: 3594 » Talkpoints: 0,75 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Eine außerordentliche Kündigung ist in folgenden Fällen möglich: Im Todesfall des Abonnenten kann das Abo sofort gekündigt werden. Ferner wenn dieser ins Ausland verzieht. Falls die Zeitschrift um über 10 Prozent erhöht wird, kann der Abonnent ebenfalls kündigen. Ich bin nun von der Zeitschrift tv14 ausgegangen, die ich im Abo habe. Andere Illustrierten und Zeitschriften dürften das ebenso handhaben.

Ich hatte bei dieser Zeitschrift auch das Problem, dass der Zusteller nach einem halben Jahr schluderich wurde. Ein Anruf beim Verlag genügte und man hat mir die Zeitschrift sofort zugeschickt. Als es dann nochmals passierte, wurde die Zeitschrift mit der Post geschickt. Seitdem habe ich Ruhe und bekomme sie alle zwei Wochen.

Falls in deinem besonderen Fall die Zeitschrift nicht von einem anderen Hausbewohner entwendet wurde, würde ich den Postboten ansprechen, ob der die Zeitung in den Briefkasten gesteckt hat. Manchmal hängt sie auch ein Stück heraus, dann kann jeder dran. Ansonsten würde ich den Vertrieb anrufen und fragen was los ist. Vielleicht ein Versehen? Dann wird sich der Verlag erkenntlich zeigen. Willst du die Zeitung nicht mehr haben, dann kündige außerordentlich.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge


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