Produktprogrammpolitik - Garantie/Kundendienst

vom 11.09.2009, 13:40 Uhr

Garantieleistung
Der Unternehmer gewährt dem Kunden eine freiwillige, zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistungsfrist, Garantiezusage. Durch diese Maßnahme hat das Unternehmen einen Kokurrenzvorteil gegenüber den Unternehmen, die diese Maßnahmen nicht anbieten. Mit einer solchen Garantieleistung kann ein Unternehmen zusätzliche Kunden gewinnen. Die näheren Bestimmungen zu dieser Garantieleistung sind dann in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmens festgesetzt.

Kundendienst
Unter dieser Maßnahme versteht man die Zusatzleistungen, die zusätzlich zu der Hauptleistung erbracht werden, so kann man den Absatz der Hauptleistung fördern. Bei den Kundendiensten unterscheidet man zwischen:

Technischer Kundendienst
Das Unternehmen stellt Mitarbeiter zur Verfügung, die sich um den technischen Support kümmern (Installation, Reparatur, Wartung usw.)

Kaufmännischer Kundendienst
Darunter versteht man die Maßnahmen, die vor allem durch den Verkäufer des Unternehmens erbracht werden – Beratung und Information. Weitere Kaufmännische Kundendienste sind zum Beispiel ein Zustelldienst, Cafeteria, Kundentoilette usw.

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» Julian » Beiträge: 3431 » Talkpoints: 5,77 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



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