Kein Tiefgaragenstellplatz und trotzdem Garagenbeleuchtung
Hallo!
A wohnt in einem großen Wohnblock mit Tiefgarage. A hat nun eine Nebenkostenabrechnung bekommen, auf der die Garagenbeleuchtung auf alle Mieter im Haus umgeschlagen wurde. Einige Mieter besitzen keinen Garagenstellplatz und auch A nicht und deswegen sehen diese Mieter nicht ein, dafür zu zahlen. sie haben nicht mal einen Schlüssel für diese Tiergarage.
In der Tiefgarage sind genauso viele Plätze , wie Wohnungen. Manche im Haus haben zwei Plätze und auch ausserhalb dieses Hauses sind die Tiefgaragenplätze vermietet. Die Stellplätze werden also auch von Leuten genutzt und sind von Leuten gemietet, die im Nachbarhaus wohnen.
Im Mietvertrag steht weder etwas über ein Tiefgaragenplatz noch über mögliche Nebenkosten drin, die durch die Tiefgarage entstehen. Die Mieter und auch A, die keinen Tiefgaragenstellplatz haben fragen sich nun, ob sie auch Tiefgaragenbeleuchtung zahlen müssen, obwohl die Plätze, die eigentlich zur Wohnung gehören ja anderweitig vermietet wurden.
Gerecht wäre ja, wenn und die Leute, die auch einen Tiefgaragenstellplatz haben dafür die Nebenkosten zahlen, zumal diese Tiefgarage einen eigenen Zähler hat. Die Leute aus dem Nachbarhaus zahlen keine Nebenkosten für den genutzten Tiefgaragenstellplatz. Danach hat sich A erkundigt. Die Nebenkosten für diese Tiefgarage wird nur auf das Haus gerechnet, wo die Tiefgarage drauf gebaut ist.
Kann A einfach die Nebenkosten , also die Beleuchtungskosten, einfach von den Nebenkosten abziehen? Selbst im Pauschalbetrag, der monatlich gezahlt wird, sind keine Beleuchtungskosten für die Tiefgarage enthalten. Das würde ja im Mietvertrag stehen. Und für die Tiefgarage zahlt A ja auch keine Miete. Das macht ja jemand anderes, der den Platz gemietet hat. A verfügt nicht mal über ein Fahrzeug. Deswegen hat er gleich bei Einzug keinen Tiefgaragenplatz mitgemietet, wwas ihm auch frei stand.
Ich kenne das so, dass es eine Nebenkostenabrechnung für die Wohnung und für die (Tief)-Garagenstellplätze gibt. Eine Vermischung ist meines Wissens nach unzulässig.
Große Wohnanlagen werden normalerweise durch Hausverwaltungen betreut. In deren Abrechnungen kenne ich eigentlich nur einen getrennten Ausweis der Nebenkosten nach Stellplätzen und Wohnungen.
Der Vermieter müsste also eine entsprechend getrennte Nebenkostenabrechnung erhalten. Und entsprechend müsste er dies auch an den Mieter weiter verrechnen. Die Garage kann ja nicht nur Stromkosten verursachen. Da geht es auch um die Wartung des Garagentors usw.
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