Antrag auf soziale Hilfe

vom 08.09.2009, 22:43 Uhr

Meine Mutter hat zwar ihr Leben lang gearbeitet aber heute das sie alt ist hat sie eine Rente die kaum zum Leben reicht. Das ist nicht fair denn sie ist zu stolz dass sie einen Antrag auf soziale Hilfe stellen würde.

Was kann jemand wie sie denn noch tun um ein Auskommen zu haben? Wir würden am liebsten in ihrem Namen einen Antrag auf soziale Hilfe stellen aber das will sie nicht. Wo können wir uns denn noch darüber schlau machen wo sie noch Hilfe findet, was für Stellen sind in so einem Fall zuständig?

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Vielleicht wäre der erste Schritt jener, den auch der Gesetzgeber vor einiger Zeit gemacht hat, als er die "Sozialhilfe" aufsplittete und umbenannte in "Grundsicherung" und "Hartz IV".

Möglicherweise hört es sich tatsächlich anders für deine Mutter an, wenn du ihr sagst, dass sie (als eine Bundesbürgerin, die ihr Leben lang gearbeitet hat) ein Recht auf Grundsicherung hat, als wenn sie "Sozialhife" beantragen soll.

Der Grundsicherungssatz liegt derzeit meine ich bei etwa 356€ monatlich. Wenn deine Mutter allerdings Rente bekommt, ist es möglich, dass sie keinen, oder nur einen Teilanspruch auf Grundsicherung hat.

Weitere Möglichkeiten wären das Beantragen von Wohngeld oder auch eine Anfrage bei der Pflegekasse (möglicherweise hat deine Mutter altesbedingt Schwierigkeiten im physischen Bereich, ob es nun das sich selbst die Schuhe zubinden ist, oder das sich selbst an und auskleiden können, oder auch dauernde Rückenschmerzen). Hier könnte dann eine Pflegestufe beantragt werden für die entweder Geld ausbezahlt wird, oder die in eine Sachleistung umgewandelt wird, um eine Pflegestation mit der Unterstützung im Haus zu beauftragen. (Ich möchte keinesfalls hier zum Schummeln oder der sogenannten "Mitnahmementalität" aufrufen, aber wenn der Herr/die Dame von der Pflegekasse vorbeischaut, um in einem Gespräch - und mit dem vorgefertigten Fragebogen - den Hilfebedarf zu ermitteln, sollte man sich vielleicht weniger gesund verkaufen, als man ist - wir hatten schon einen Fall, in dem der Überprüfer eine offensichtlich behinderte Frau als "Nicht pflegebedürftig" einstufte, weil sie darauf beharrt hat, sie könne alles selber machen)

Der Gang zu Ämtern und Behörden wird allerdings für all dies selbstverständlich nicht erspart bleiben. Und wenn deine Mutter nicht einwilligt, dich als ihren gesetzlichen Vertreter vor Behörden einzusetzen, wird sie diese Anträge selber bearbeiten (oder zumindest unterschreiben) müssen.

Beim örtlichen Sozialamt sollte aber zweifelsfrei geklärt werden können, ob sie mit ihrer Rente unter dem Existenzminimum liegt und ihr daher Unterstützung zukommen muss.

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