Unterlagen für Lohnsteuerausgleich

vom 08.09.2009, 23:29 Uhr

Ich möchte nun endlich meine Steuer machen und da musst ich beim Raussuchen meiner Unterlagen für den Lohnsteuerausgleich feststellen dass mir da ein paar Belege fehlen. Zum Beispiel habe ich die Lohnsteuerkarte von dem Jahr nicht mehr gefunden. Eine Freundin meinte das wäre kein Problem denn das Finanzamt hätte schon alle Daten von mir und die müsste ich dabei nicht unbedingt mit geben.

Wo kann ich mich darüber informieren ob das stimmt oder was ich sonst noch raussuchen muss?

» Passivraucher » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Für das Finanzamt ist nicht mehr die Lohnsteuerkarte entscheidend, sondern die Lohnsteuerbescheinigung vom Arbeitgeben. Und die hat das Finanzamt tatsächlich schon vom Arbeitgeber übermittelt bekommen. Um die Lohnsteuerkarte musst Du Dir also keine Sorgen mehr machen.

Was ich aber nicht verstehe ist, dass Du ohne die Daten der Bescheinigung (also die Werte, die der Arbeitgeber hier eingetragen hat) die Steuererklärung machen willst bzw. kannst. Evtl. können die Felder wirklich frei gelassen werden und das Finanzamt ergänzt diese dann einfach. Oder hast Du eine Kopie eben der Bescheinigung und Dir hat wirklich lediglich die Lohnsteuerkarte gefehlt?

An weiteren Unterlagen brauchst Du eigentlich nur noch alle Rechnungen, Quittungen und Bescheinigungen von den Posten, welche Du steuerlich geltend machen möchtest. Werden vermutlich hauptsächlich Dinge sein, welche die Werbungskosten betreffen. Evtl. bist Du ja in einem Berufsverband organisiert. Da reicht dann idR. eine Kopie des Kontoauszugs von einem Monatsbeitrag, welchen Du dann hochrechnest.

Ebenso sind bei allen Versicherungen (private Rentenversicherung, Rechtsschutzversicherung, Haftpflichtversicherung usw.) einfach die Beitragsrechnungen beizulegen. Hier steht ja oft auch schon der steuerlich zu berücksichtigende Teil separat ausgewiesen (KFZ Versicherungen ohne Kasskoanteil, Rechtsschutz nur der berufliche Anteil usw.).

Und damit kann es dann ans Finanzamt geschickt werden. Hoffe doch sehr, dass es eine annehmbare Nachzahlung vom Finanzamt gibt! ;)

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Die Daten der Lohnsteuerkarte werden inzwischen elektronisch übermittelt. Die Versicherungskosten oder Entfernungskilometer zur Arbeitsstätte brauchen auch nicht belegt werden. Wenn allerdings sonstige Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen anfallen, dann sollten diese schon belegt werden. Bei Fahrtkosten reicht eine Aufstellung. Das Finanzamt fordert fehlende Unterlagen normalerweise an. Wenn man sie am Dienstleistungstag der Finanzämter abgibt, sehen diese kurz darüber und sagen, wenn was fehlt.

» Juri1877 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

Zuletzt geändert von ten points am 09.05.2014, 22:24, insgesamt 1-mal geändert. Zeige Beitragsversionen


Es muss schon eine Menge rausgesucht werden. Die Lohnsteuerbescheinigung des letzten Jahres, Werbungskosten und dessen Quittungen, Schreiben von Wertpapieren und der Riester Rente, sofern man diese wirklich hat. Die Lohnsteuerkarte liegt dabei ja auch eher beim Arbeitgeber, sodass man sie auch nicht mitschicken könnte. Ich weiß jetzt auch nicht, wie man auf diese Idee kommt.

Die Anzahl der Unterlagen liegt halt auch daran, was man alles absetzen will. Hat man haushaltsnahe Dienstleistungen, kann man diese auch absetzen. Damit sieht man das dies echt individuell ist.

» iggiz18 » Beiträge: 3366 » Talkpoints: 4,66 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



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