Steuerrückzahlung auf Raten

vom 05.09.2009, 20:42 Uhr

Aufgrund der Tatsache, dass ich zwei Jobs habe und daher zu wenig Steuern zahle, weiß ich bereits jetzt, dass ich für das Jahr 2009 Steuern zurückzahlen muss. Da mein Mann und ich aber vorhaben im nächsten Jahr mit dem Hausbau zu starten, würde ich diese Steuerrückzahlung gerne auf mehrere Male verteilt tätigen und somit in Raten zahlen.

Ist es möglich eine Steuerrückzahlung auf Raten zu machen? Wie viele Raten hat man da? Ist es egal, wie hoch der Betrag ist? Wann beantragt man die Ratenzahlung? Über ein paar nützliche Informationen wäre ich euch sehr dankbar!

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» Nipfi » Beiträge: 3076 » Talkpoints: 8,28 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Siehe: Ist beim Finanzamt Ratenzahlung möglich? - da wurde das schon mal ausführlich angesprochen.

Kurz gesagt: Laut § 222 AO ist das in Deutschland möglich. Das läuft aber unter Stundungsantrag, nicht als Ratenzahlung, und:
- dafür müssen ausreichende Sicherheiten hinterlegt werden, auf die das Finanzamt im Fall des Falles Zugriff hat (Pfändung) und
- das ganze muss extra beantragt werden (in der Regel beim zuständigen Finanzamt / Sachbearbeiter).

Dass man hier gute Gründe, z. B. Bilanzen oder Kostenaufstellungen usw., vorbringen muss ist klar.

Und das wichtigste: Es handelt sich dabei um eine absolute Härtefallregelung, die man nur in Anspruch nehmen kann wenn man durch die Zahlung der Steuer so in wirtschaftliche Bedrängnis gerät, dass die Existenz (Unternehmen) gefährdet ist oder man um die Steuerschuld zu begleichen hierfür einen Kredit aufnehmen müsste.

Ohne genaueres zu wissen: In eurem Fall wird das so wahrscheinlich nicht möglich sein, da hier die Möglichkeit besteht die Steuern ordentlich zahlen zu können. Ein Hausbau ist sozusagen ein selbstgewähltes, und hier speziell: vorhersehbares, Risiko und das Finanzamt sieht sich da nicht als Kreditgeber für Häuslebauer ;).

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Ruf einfach auf dem Finanzamt an und erkundige dich. Du kannst einen Antrag auf Stundung stellen und musst dann Stundungszinsen in Höhe von 0,5 Prozent je angefangenen Monat zahlen. Denen auf dem Finanzamt ist eine solche Vereinbarung doch lieber als irgendwelche sinnlose Streitereien zu führen, die nur Zeit, Geld und Nerven kosten. Die Zahl der Raten ist sicher verhandelbar und ich würde einen Vorschlag machen und dies auch etwas begründen. Du hast auch gewisse Pfändungsfreigrenzen gegen di auch das Finanzamt nicht verstoßen darf. Diese hängen vom Familienstand ab.

Auch beim zweiten Job mit Lohnsteuerklasse VI gibt es einen Werbungskostenpauschbetrag und Minijobs kann der Arbeitgeber mit 2 Prozent pauschal versteuern, weshalb eine Nachzahlung nicht unbedingt notwendig ist.

» Juri1877 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

Zuletzt geändert von ten points am 10.05.2014, 12:08, insgesamt 1-mal geändert. Zeige Beitragsversionen


Ich glaube schon, dass es gehen wird, wenn man sich beim Finanzamt meldet. Und selbst wenn nicht, man hat es zumindest versucht. Mit den meisten Mitarbeitern lässt aber mit sich reden und es kommt auch darauf an, wie man es verpackt. Ich würde es an deiner Stelle einfach versuchen. Nachfragen kostet nichts. Wenn es nicht geht, kann es schon dazu kommen, dass es dich ärgert, aber dann ist es eben so.

» iggiz18 » Beiträge: 3366 » Talkpoints: 4,66 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



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