Kann man Strom für den halben Monat bezahlen?

vom 05.09.2009, 10:56 Uhr

Zum 15. werde ich aus meiner Wohnung ausziehen und ich möchte natürlich dann auch den Strom nur für den halben Monat bezahlen und nicht, wie üblich, für den gesamten Monat.

Jetzt weiss ich aber gar nicht, ob ich einfach die Hälfte überweisen kann ohne weiterhin etwas anzumerken oder ob der Stromanbieter so etwas überhaupt akzeptiert. Hat das jemand schonmal gemacht und wie hat das bei der Kündigung dann funktioniert?

» Sippschaft » Beiträge: 7575 » Talkpoints: 1,14 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



moin Sippschaft,

interessant wäre ja nun zu wissen, ob du nach dem Umzug bei deinem bisherigen Stromanbieter bleibst. Wenn ja, warum solltest du dann den halben Monat zahlen, denn dein Abschlag sollte ja auch in der neuen Wohnung weiterhin gültig sein. (Bei gravierenden Änderungen wie einem elektrischem Durchlauferhitzer, läge der Fall etwas anders).

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» Julix » Beiträge: 2566 » Talkpoints: -1,81 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Nein, ich bleibe natürlich nicht bei dem Stromanbieter, sonst würde ich mir die Frage ja so oder so nicht stellen. Das ist ja dann wohl total logisch, dass ich einfach weiter bezahlen würde. Ich wechsle zu einem anderen Anbieter in der neuen Wohnung.

» Sippschaft » Beiträge: 7575 » Talkpoints: 1,14 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Hallo!

Da du ja bei deinem jetzigen Stromanbieter auch eine Kündigungsfrist hast, die aber das neue Stromunternehmen für dich regelt, solltest du für den ganzen Monat bezahlen. Das ist ja kein verlorenes Geld. Denn du bekommst es ja wieder, wenn du den Strom nicht verbraucht hast.

Da es eine Vorrauszahlung ist, wird das dann mit der Endabrechnung zusammen aufgerechnet und wenn du die vergangenen Monate mehr verbraucht hast, als du bezahlt hast, dann tut sich so eine Mehrzahlung immer gut. Hast du weniger verbraucht, dann wird es dir sowieso gutgeschrieben.

Setze dich schon jetzt mit dem neuen Stromanbieter in Verbindung und sage ihm das und der wird sich um alles kümmern.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Sippschaft hat geschrieben:Nein, ich bleibe natürlich nicht bei dem Stromanbieter, sonst würde ich mir die Frage ja so oder so nicht stellen.

Ich frage trotzdem lieber nach, denn im Normalfall zahlt man den Stromabschlag für den Monat jeweils im voraus. Also solltest du theoretisch bereits für den Monat September bezahlt haben.

Wenn du den Anbieter wechselst, ändert sich ja dennoch nichts an deiner vereinbarten Abschlagszahlung. Innerhalb von 6 Monaten nach deinem Wechsel, erhältst du die Verbrauchsrechnung deines alten Anbieters und dementsprechend dann eine Rückzahlung (da ja kein weiterer Verbrauch mehr ansteht) oder musst halt zu viel verbrauchten Strom nach zahlen.

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» Julix » Beiträge: 2566 » Talkpoints: -1,81 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Ich hatte vor ein paar Jahren auch dieses Problem, dass ich nach einem halben Monat weggezogen bin. Da ich damals auch in eine andere Stadt gezogen bin, habe ich meinen alten Anschluss in der alten Wohnung komplett gekündigt und angegeben wohin ich ziehe. Dabei musste ich angeben wie hoch mein Stromzählerstand war.

Nach ein paar Wochen habe ich dann von meinem alten Stromanbieter für die restliche Zeit eine Abrechnung bekommen, in der dann anteilig der Strom berechnet wurde.

Ansonsten würde ich einfach mal beim Stromanbieter anrufen und nachfragen, wie sie es handhaben bei einem Umzug.

» Froeschly » Beiträge: 125 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Ne, du kannst nicht einfach weniger überweisen. Du hast ja einen Vertrag mit dem Unternehmen gemacht und da wurde auch festgelegt, wie viel Geld du am Anfang des Monats bezahlen musst. Einfach weniger überweisen halte ich für eine denkbar schlechte Lösung.

Ich habe das auch mal gemacht und erst mal den vollen Betrag bezahlt (für eine Person zahlt man ja nicht mehr als 20 €, sollte kein Problem sein) und dann auf die Erstattung gewartet. Warum schreibst du dem Stromanbieter nicht einfach in die Kündigung rein, dass man dich kontaktieren möchte und dir mitteilen soll, ob es in Ordnung ist, weniger zu überweisen? Vielleicht akzeptiert dein Stromanbieter das ja, wenn du dann zum 15. den Strom kündigst. Allerdings macht es eh keinen Sinn, da du ja sowieso eine Abschlussrechnung bekommst.

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» pepsi-light » Beiträge: 6018 » Talkpoints: 2,14 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Diamante hat geschrieben:Da du ja bei deinem jetzigen Stromanbieter auch eine Kündigungsfrist hast, die aber das neue Stromunternehmen für dich regelt,

Was hat denn das neue Stromunternehmen damit zu tun? Die Kündigung würde ich zur Sicherheit immer selber schreiben. Außerdem zieht man ja auch manchmal um und es gibt keinen neuen Stromanbieter (wenn man bei jemandem einzieht), dann muss man doch auch selber kündigen.

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» pepsi-light » Beiträge: 6018 » Talkpoints: 2,14 » Auszeichnung für 6000 Beiträge


In den seltensten Fällen bezahlt man ja monatlich seinen Verbrauch; in der Regel ist es doch so, dass man monatlich einen Abschlag zahlt, der sich am Verbrauch der vorangegangenen 12 Monate orientiert und der dann zum Abschluss der 12 Monate oder eben bei einer Kündigung (unerheblich, ob die mit einem Umzug verbunden ist oder nicht) verrechnet wird. Das Geld geht also nicht wirklich verloren. Wenn man nachzahlen muss, dann eben weniger, ansonsten bekommt man eben etwas mehr Geld zurück.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


Also ich denke nicht, dass du nur für den halben Monat deinen Strom zahlen kannst. Wenn du kündigst, kommt mit Sicherheit ein Ableser deines aktuellen Stromanbieters vorbei und liest deinen Verbrauch ab. Dann wird berechnet, ob du mit den bisherigen Zahlungen dann noch etwas zu zahlen hast oder ob du etwas zurück bekommst und das war es schon. Du wirst deine Abschlagszahlungen wie gehabt bis zum Schluss zahlen müssen und dann wirst du eine Abschlussrechnung von deinem alten Anbieter bekommen.

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» Vampirin » Beiträge: 5979 » Talkpoints: 30,32 » Auszeichnung für 5000 Beiträge


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