Falscher Käufer holt Ware ab / Ebay

vom 03.09.2009, 08:09 Uhr

Stellt euch mal vor ein Verkäufer (VK) bietet ein Fahrzeug über Ebay an. Damit das Fahrzeug nicht für zu wenig weggeht, wurde ein Mindestpreis gesetzt. Diesen kennt nur der VK selber und die Interessenten bieten munter drauf los. Nun ist die Auktion ausgelaufen und keiner der Bieter hat den Mindestpreis erreicht. Für den VK gibt es danach 2 Möglichkeiten: a) er stellt das Fahrzeug erneut ein oder b) er unterbreitet den 2-3 Höchstbietenden per Mail über das Ebaysystem einen niedrigeren SofortKauf-Preis. Wer das Angebot als Erster per Klick annimmt hat gewonnen. Alles ganz einfach - eigentlich.

Nun gehen wir mal davon aus, dass der VK das Fahrzeug für einen Bekannten eingestellt hat. Mit jedem SofortKauf-Angebot wurde auch die Telefonnummer des Besitzers mitgeschickt. Es kommt wie es kommen muss und einer der Interessent ruft den Besitzer an, fährt hin, bezahlt das Fahrzeug und nimmt es mit. Inzwischen hat ein anderer Bieter das Angebot über Ebay angenommen und somit den Kauf abgeschlossen. Dies hat das Kerlchen, welcher das Fahrzeug abgeholt hat, nämlich nicht gemacht.

Der VK wird massiv vom eigentlichen Käufer unter Druck gesetz. Klar, dieser hat schließlich einen Kaufvertrag und will die Ware auch haben. Der Abholer jedoch weigert sich das Fahrzeug wieder abzugeben, denn er hat bezahlt und die Papiere. Außerdem meint er, dass der Verkäufer darauf hätte achten sollen. Gekauft ist gekauft. Er wusste nicht wie das alles abläuft.

Am Ende sind die Fronten so verhärtet, dass alle Beteildigten zum Anwalt wollen um die Sache klären zu lassen. Was meint ihr wie die Sache ausgehen könnte? Was wäre am wahrscheinlichsten und was würdet ihr, angenommen der Abholer wusste wirklich nicht, dass er das Angebot hätte annehmen müssen, als fair empfinden? Hättet ihr in einer der Rollen nachgegeben, damit es nicht so weit kommt?

PS: Nein, ich bin nicht in dieses Chaos verwickelt. :D Ich suche also keine Ratschläge sondern möchte nur ein paar Meinungen zu diesem irren Fall lesen.

Benutzeravatar

» Sonty » Beiträge: 1997 » Talkpoints: 20,24 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Hallo Sonty,

also wenn ich mir diesen verworrenen Fall so durchlese, dann kann man sich ja gar nicht vorstellen, dass es so was wirklich gibt.

Meiner Meinung nach würde vor Gericht der wahre Käufer des Artikels, sprich derjenige der auf Ebay den Kauf bestätigt hat, Recht bekommen. Allerdings wird der Verkäufer auch sein Auto nicht von dem anderen zurückbekommen, denn es war ja auch ein Kaufvertrag. Somit glaube ich, dass der Verkäufer sogar dem Ebay-Käufer eine Schadenersatzsumme möglicherweise bezahlen muss.

Ich bin kein Mensch, der sich extrem mit dem Rechtssystem auskennt, aber so könnte ich mir den Ablauf vorstellen. Was wohl am Ende dabei wirklich herauskommt?

» Carmili » Beiträge: 539 » Talkpoints: 0,62 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Carmili hat geschrieben:Ich bin kein Mensch, der sich extrem mit dem Rechtssystem auskennt, aber so könnte ich mir den Ablauf vorstellen.

Merkt man - und mit der Anordnung von Vektoren kommt man hier auch kaum weiter!

Fakt ist eines, die Ware ist weg. Ob da nun ein Meteorit draufgeknallt ist oder das Auto anderweitig verkauft wurde ist egal, hier zieht § 275 BGB - Ausschluss der Leistungspflicht. Heißt auf gut deutsch: Kann die entsprechende Leistung vom Schuldner (hier Lieferung von Fahrzeug X von Person 1 an Person 2) nicht erbracht werden oder nur unter einem hohen Aufwand der im krassen Missverhältnis zum eigentlichen Wert steht bzw. zum Interesse des Gläubigers die Leistung zu empfangen war`s das!

Zumindest was die Lieferung der Leistung angeht - denn dem Gläubiger steht dann immernoch die Möglichkeit offen, Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Hierfür müsste er aber erst einmal konkret nachweisen, dass ihm ein echter Schaden nur dadurch entstanden ist, dass er genau dieses Fahrzeug eben nicht erwerben konnte.

Ansonsten nehme ich mal an, dass bereits ein Kaufvertrag mit dem Käufer zustande kam, der das Fahrzeug nicht über die Option Sofort kaufen erworben hat - das muss nicht einmal schriftlich passieren, denn Verträge können auch durch konkludentes Handeln geschlossen werden. Da reicht, mal ganz blöd gesagt, auch aus, wenn bei zwei Stummen der eine einem anderen das Auto zeigt, der andere ihm ein Bündel Geldscheine gibt und die Papiere und die Schlüssel im Empfang nimmt und beide fröhlich auseinandergehen. Schriftlich ist natürlich besser, aber wie gesagt nicht zwingend notwendig.

Ich versteh ehrlich gesagt nur an dem Beispiel nicht, warum jeder zum Anwalt möchte? Für den Käufer 1 (ich nenn ihn mal so) ist alles klar solang er das Auto nicht geklaut hat - Vertrag ist Vertrag, für ihn ist die Sache erledigt. Im Grunde können sich hier nur Verkäufer und Käufer 2 um die Höhe des Schadenersatzes streiten, wenn Käufer 2 ein Schaden entstanden ist.

Verzwickt würde es aus meiner Sicht nur werden, wenn der Verkäufer bereits wusste, dass Käufer 2 die Absicht hat, das Fahrzeug zu erwerben und bereits zugesagt hatte und trotzdem an Käufer 1 verkauft hat.

Benutzeravatar

» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^