Email am Arbeitsplatz - Grund für Abmahnung
Bei uns in der Firma ist es verboten eine Email am Arbeitsplatz zu schreiben die privat ist. Das kann ich auch gut verstehen denn das kostet der Firma Zeit und Geld wenn das jeder macht.
Aber wie ist das umgekehrt wenn man eine Email bekommt, ist das dann auch gleich ein Grund für eine Abmahnung? Ich mag ehrlich gesagt nicht fragen weil mein Abteilungsleiter mich dann sicher gleich auf dem Kieker hat und mir über die Schulter schaut. Wo kann man das nachsehen um das heraus zu finden?
Hallo!
Wenn du eine private e-mail bekommst, dann wäre das auch ein Grund für eine Abmahnung. Das ist nichts anderes, als wenn du selber eine schreibst. Denn das ist ja surfen im Internet für private Zwecke. Wenn jeder seine privaten e-mails in der Arbeitszeit liest, dann ist es für die Firma auch nicht besonders gut.
Nachsehen kannst du das nirgendwo. Wenn aber schon ein Verbot für das Schreiben von e-mails ausgesprochen wurde, wäre ich da vorsichtig.
Naja es kommt meiner Meinung nach darauf an ob du die Mail auf der Firmenmailadresse liest oder im Internet. Ich denke nicht, dass du abgemahnt werden kannst wenn du mal eine liest. Jedoch wenn du es andauern machst kann das schon zu Konsequenzen führen. Mails aus privaten Zwecken sollten auf einer anderen Mailadresse, die ich erst nach der Arbeit abrufen würde empfangen und geschrieben werden.
Die Mailadresse vom Arbeitgeber sollte nur für arbeitsmäßige Zwecke verwendet werden. Ich denke auch, das die Mails kontrolliert werden können auf der Firmenmailadresse.
Ich habe dazu mal eine Sendung im TV gesehen. Grundsätzlich ist das Surfen in Internet am Arbeitsplatz ein Kündigungsgrund. Aber neulich hieß es dann wieder, dass es jetzt wohl für den Arbeitgeber nicht mehr ganz so einfach ist, jemanden gleich rauszuschmeißen, weil er mal im Internet war. Manchmal ist es ja auch so, dass man etwas für die Arbeit nachschlagen muss. Bei uns ist das öfter mal, wir buchen unsere Kuriere übers Internet und erstellen auch unsere Zollanmeldungen online. Um mich aber da einzuloggen, muss ich ja erst mal den Browser öffnen. Und da ist Google als Startseite eingestellt. Was, wenn nun genau in diesem Moment die Tür aufgeht und der Chef reinkommt? Man war ja im Begriff, auf die Zollseite oder was auch immer, zu gehen. Ich finde, so einfach sollte es den Arbeitgebern dann auch nicht gemacht werden dürfen.
Was das Lesen von E-Mails angeht, denke ich auch, dass es drauf ankommt, ob Du Dich übers Internet in Deine private E-Mail-Adresse einloggen musst oder ob Du die Mail auf Deiner Firmen-Adresse erhältst. Es sei denn, der Arbeitgeber hat ausdrücklich verboten, diese Adresse weiterzugeben. Wenn Du dann trotzdem eine Mail bekommst, kann er Dich abmahnen. Bei manchen Firmen ist es aber auch so, dass die Mitarbeiter mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse im Internet stehen. Wenn Dich nun daraufhin ein Bekannter oder was auch immer anschreibt, glaube ich nicht, dass der Arbeitgeber Dir dann daraus einen Strick drehen kann, da die E-Mail-Adresse ja öffentlich ist.
Bei uns ist es ganz locker, da kann ich sowohl E-Mails auf die Firmen-Adresse bekommen, als auch schreiben. Es sollte natürlich nicht so weit gehen, dass ich vor lauter E-Mails meine eigentliche Arbeit nicht mehr schaffe. Es hat zwar niemand etwas Offizielles gesagt, aber es auch nicht ausdrücklich verboten. Und ich muss ja irgendwo auch selber einschätzen können, ob ich jetzt erst mal eine private E-Mail beantworte oder gerade so viel zu tun habe, dass ich es später mache. Das versteht sich ja eigentlich von selbst, dass die Arbeit vorgeht.
Das ist im Prinzip auch nichts anderes, du wirst ja die Mail auch öffnen und lesen. Bei uns in der Behörde ist auch ausdrücklich der Empfang von privaten E-mails verboten. Grund ist neben der verlorenen Arbeitszeit auch die Blockierung von Serverplatz wenn die oft riesigen Anhänge und Dateien mit heruntergeladen werden. Natürlich besteht auch gerade bei privaten Mails die Gefahr sich einen Virus einzufangen der den gesamten Server und alle Netze sabotieren kann.
Kontrolliert wird so etwas aber nicht, dagegen steht zum Glück das Datenschutzgesetz. Nur bei begründetem Verdacht dürfen die Postfächer der Mitarbeiter angesehen werden. Schlechte Karten hat man allerdings wenn man wirklich aus Versehen einen Virus herunter lädt, den Empfänger bekommt man fast immer heraus und dann hast du gegen eine offizielle Anweisung verstoßen und könntest durchaus mit einer Kündigung rechnen. Ich halte mich auch nicht unbedingt daran, sehe aber doch zu dass es im Rahmen bleibt und ich auch nicht all zu persönliche Dinge per Mail preis gebe. Der Administrator sieht nämlich alles.
Hast du denn eine eigene Firmenadresse bei den Emails, welche über die Webseite deines Arbeitgebers jeder finden kann? Wenn ja, dann kannst du erstmal kaum verhindern, das dir jemand privat schreibt. Allerdings solltest du sie halt nicht während der Arbeitszeit lesen. Das würde ich davor oder danach machen bzw. die Mail einfach an meine private Adresse weiterleiten.
Sollte man dich darauf dann wirklich ansprechen, kannst du zumindest nachweisen, das der Weiterversand nicht während der Arbeitszeit war. Sind euere Mailadressen aber nicht einfach irgendwo zu finden, dann solltest du eben diese Adresse auch privat niemanden geben.
Ob du nun privat eine E-Mail schreibst oder eine private E-Mail erhälst ist doch eigentlich das Gleiche und sicherlich auch ein Grund für eine Abmahnung. Privates ist nunmal Privates und sollte nicht während der Arbeitszeit gemacht werden. Ich wäre auf jedenfall vorsichtig und würde mein privates E-Mail Konto während der Arbeitszeiten nicht öffnen und auch schauen, dass ich keine privaten Mails an die Firmenadresse bekomme.
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