Hund anschaffen, trotz Verbot im Mietsvertrag
Hallo!
A wohnt in einer 4 Zimmer Wohnung in einem Dreiparteienhaus. Im Mietvertrag steht, dass Tierhaltung verboten ist. A hat sich nun erkundigt, ob man diesem Verbot aus dem Weg gehen kann und ist auf eine Aussage gestoßen, die besagt, dass man Hunde halten darf, wenn der Hund nicht größer ist als eine Katze. Sprich, Yorkshireterrier, Chihuahua , Zwergpinscher, Toypudel, Malteser usw. wären von diesem Verbot ausgeschlossen, wenn es keine Beschwerden von den Nachbarn gibt.
Die Nachbarn von A haben nichts dagegen, wenn A sich einen kleinen Hund anschafft. Aber A ist sich nicht sicher, ob er es wagen soll einfach einen Hund anzuschaffen. Der Rechtsanwalt im Mieterbund von A hat auch gemeint, dass so kleine Hunde wie Meerschweinchen und Kaninchen unter das Kleintiergesetz fallen. Ich persönlich habe A von der Anschaffung abgeraten, weil ich denke, dass es nicht erlaubt ist und der Mieterbund da was falsches gesagt hat oder A es falsch verstanden hat.
Darf A sich ohne Zustimmung des Vermieters wirklich einen kleinen Hund anschaffen?
Ich würde A dringend davon abraten, einfach einen Hund zu kaufen. Wenn im Mietvertrag steht, dass keine Tiere erlaubt sind, muss A sich entweder danach richten oder sich eben eine andere Wohnung suchen, in der die Hundehaltung erlaubt ist.
Auch ein kleiner Hund kann sehr viel Krach machen, verliert Haare und macht all das, was ein großer Hund auch tut. Auch ein kleiner Hund kann beispielsweise das Interieur beschädigen, ebenso wie ein großer Hund. Wobei natürlich nicht gesagt ist, dass ein kleiner Hund negativ auffällt. Auch ein großer Hund muss nicht zwangsläufig negativ im Haus auffallen.
Wenn man als Vermieter etwas gegen die Haltung von Tieren hat, ich selbst würde das in meiner Wohnung später einmal ebenso handhaben, hat das auch Gründe und ist ja auch im Mietvertrag festgehalten. Wenn man gegen diese festgelegten Regelungen verstößt, muss man eben damit rechnen, dass man seine Wohnung dadurch verliert oder zumindest den Hund wieder abgegeben muss.
Wenn man einen Hund zum Beispiel kauft, es soll sich hierbei ja auch um einen Labrador handeln und dazu noch von einem Züchter, so wird A gar keine Probleme haben, denn ein Züchter verlangt eigentlich die schriftliche Genehmigung des Vermieters zum halten von Haustieren, wenn nicht sogar eines Hundes. So war es bei uns auch. Ich bin dann extra zum Vermieter gefahren und mir auf den Mietvertrag in Kopie die Genehmigung schreiben zu lassen. Von einer Ausnahme, dass man Tiere auch so halten kann, weiß ich leider nichts.
Ich denke nur zu wissen, dass ein Eigentümer, oder halt Vermieter es verbieten kann Tiere zu halten. Wurde der Vermieter schon einmal gefragt, ob man denn wirklich kein Tier halten darf? Nachdem es sich hier auch um einen Hund handelt, so wie ich denke, würde ich euch mal noch raten, die Hunde Haftpflichtversicherung im voraus abzuschließen und dann eine zu nehmen, die Mietschäden mit drin hat, dies dem Vermieter dann zu sagen und dann auch vorzulegen, wenn er doch einwilligt.
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