Vermieter stellt von Heizung auf Boiler um - Rechtens?

vom 01.09.2009, 11:30 Uhr

Hallo!

A und B wohnen seit ca. 1 Jahr in einer Mietwohnung. Vermieter C wohnt neben an in einem Haus. Beim Einzug merkten A und B bereits, dass etwas an der Heizungsanlage kaputt ist und teilten dies gleich dem Vermieter C mit. C unternahm daraufhin nichts und A und B sagte es ihm nochmals. Aber wieder passierte nichts.

Im Winter nutzen A und B dann auch die Heizungen und erhielten plötzlich einen Anruf vom aufgebrachten C, der fragte ob A und B das ganze Dorf heizen würden und es seien Unmengen an Heizöl verbraucht worden. A und B waren sich keiner Schuld bewusst, da sie die Heizung genauso gelassen hatten, wie sie beim Einzug war und C ja mehrmals darauf aufmerksam machten, dass mit der Heizung etwas nicht stimmt. Nun ließ C eine neue Heizungsanlage einbauen. Der Monteur behauptete, dass A und B schuld am hohen Heizölverbrauch wären, da an der Heizung falsche Einstellungen waren. A und B hatten zum Schluss die Heizungsanlage nur noch morgens für eine halbe Stunde an, damit sie warmes Wasser zum duschen hatten.

Nun ließ C den Heißwasser - Boiler auf den Stromzähler von A und B umklemmen. Diese mussten den Boiler ein paar Tage zuvor nutzen, da die Heizungsanlage noch nicht in Betrieb genommen werden konnte. C sagte aber nur, dass die Heizung von einem Elektriker angeschlossen werden würde und nichts vom Boiler. A und B erfuhren dann einen Tag später vom Hausmeister, dass sie in Zukunft nur noch den Boiler benutzen sollen. Dies sei für den Sommer so geplant und im Winter würde die Heizungsanlage dann wieder eingeschaltet werden.

A und B waren empört und überrascht, da C vorher nie etwas davon gesagt hatte. A und B hatten die Wohnung genommen, da dort keine Boiler waren, wie sie vorher in der Wohnung hatten. A und B hatten dadurch damals eine sehr hohe Stromnachzahlung. Im Mietvertrag von A und B steht auch, dass die Miete inklusive von Wasser und sämtlichen Nebenkosten ist. A und B müssen nun für den Fehler von C bezahlen. Müssen sich A und B das gefallen lassen? Was können sie nun machen? Darf C einfach beschließen, dass die Heizung im Sommer ausbleibt und der Boiler benutzt werden muss?

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» Nelchen » Beiträge: 32238 » Talkpoints: -0,25 » Auszeichnung für 32000 Beiträge



Was ist denn das für ein komischer Hick Hack? Ich gehe mal davon aus, dass es derzeit keine getrennte Abrechnung der Heizungsfirmea für C und A und B gibt? Na gut damit wird sich C halt ein paar Euros für die Ablesefirma sparen. Ansonsten wäre es ja ein einfaches, Verdampfungsmesser an den Heizkörpern anzubringen, um so eine verbrauchsorientierte Abrechnung zu erstellen. Es handelt sich hierbei ohnehin um eine komische Mietvereinbarung, in der die Miete warm bezahlt wird und die Abrechnung nicht mit Nebenkosten umgelegt wird.

Wie es sich mit der Art der beheizung verhält (elektrisch oder mit Öl) kann ich nicht genau sagen, würde aber in diesem Fall empfehlen, den Mieterschutzverein aufzusuchen, die sich mit soetwas auskennen und gerne (ggf. auch mit einem Anwalt) helfen.

» tobiderfisch » Beiträge: 12 » Talkpoints: 4,35 »


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