Sichern der Unfallstelle/Pannenauto als Behinderter
Hallo!
Ich finde es gut, wenn auch Menschen, die an den Rollstuhl gefesselt sind Auto fahren können und ihnen die Möglichkeit gegeben wird, selbstständig zu sein. Allerdings sehe ich das auch ein wenig skeptisch.
Im Falle einer Autopanne oder eines kleinen Unfalls kann doch ein behinderter mensch nciht die Unfallstelle absichern. Er ist doch dann in seinem Auto hilflos ausgelifert. Alles was er machen kann ist, die Warnblinkanlage zu betätigen. Aber das Absichern durch ein Warndreieck kann er doch unmöglich machen.
Denn ein behinderter Mensch kann ja nicht über den Beifahrersitz klettern, damit er nicht in an der Fahrbahn aussteigt und mal eben das Warndreieck aufstellen gehen. Er ist doch in dem Moment hilflos im Auto ausgeliefert und wer schon mal wegen einer Panne stehen geblieben ist oder Unfälle im Fernsehen gesehen hat, weiß, dass schnell einer hinten drauf knallen kann, wenn ein Auto stehen bleibt und es auch noch möglicherweise hinter einer Kurve ist.
Auch das Anhalten eines anderen Fahrzeuges, damit er Hilfe bekommen kann ist sehr schwer. OK, in der heutigen Handyzeit kann er Hilfe holen. Aber ehe die Hilfe da ist, kann viel passieren. Das kann es ja schon, wenn die Unfallstelle oder die Pannenstelle abgesichert ist.
Wie machen behinderte Menschen es, dass sie sich selber nciht gefährden, aber die Unfallstelle absichern? Es ist ja auch Pflicht die Unfallstelle abzusichern. Brauchen behinderte Menschen es nicht zu machen? Wie gefährlich ist es wirklich? Mache ich mir da zuviel Gedanken und es ist doch nicht so gefährlich?
Egal ob der Mensch behindert ist oder nicht, es besteht eine Pflicht zur Hilfeleistung bei einem Unfall. Diese kann jedoch sehr unterschiedlich aussehen, der kommt seiner Pflicht nach indem er einen Notruf absetzt, der andere indem er Erste Hilfe leistet. Im Prinzip trifft das ebenfalls auf behinderte Mitmenschen zu, die ebenfalls von der Regelung nicht ausgenommen sind.
Das ganze zählt bei einer Panne nicht, da es sich dabei nicht um eine "unterlassene Hilfeleistung" handelt. Oftmals ist es nicht klar erkennbar, ob wenn ein Fahrzeug am Seitenrand steht ein Unfall/Notfall vorliegt oder ob nur eine Panne besteht. Als unbeteiligter könnte der behinderte also die Polizei verständigen und könnte dann auch weiterfahren ohne anzuhalten auch wenn es nicht gerade die Paradelösung wäre da man nicht weiß, ob nicht jemand anderes schon die Polizei verständigt hat usw.
Eine Pflicht die Unfallstelle abzusichern gibt es in dem Sinne auch nicht, es ist halt eine Richtlinie so gesehen. Ich kam schon selbst zu vielen Unfallstellen als Rettungswagen dazu, die nicht abgesichert waren von Ersthelfern und Augenzeugen. Grundsätzlich sollte es gemacht werden, da es um das eigene Leben geht und eine Unfallstelle die nicht abgesichert ist, schnell von nachfolgenden Verkehrsteilnehmern übersehen werden kann.
Dabei gilt jedoch der Grundsatz, Eigenschutz geht vor. Es verlangt niemand von einem, dass man sich selbst in Lebensgefahr begibt indem man aussteigt um zu helfen oder eine Unfallstelle abzusichern. Ich denke es wird niemand von einem behinderten erwarten, dass dieser seinen Rollstuhl auspackt um dann damit auf der Autobahn herumzuflitzen um das Warndreieck aufzustellen. In dem Moment müsste er dennoch einen Notruf absetzen, da dies ja in seinen Möglichkeiten liegt.
Ist er selbst in den Unfall verwickelt sein, so ist er in der Situation erstmals hilflos. Aber selbst dann wird sich mal ein vorbeifahrender Erbarmen anzuhalten und nach dem rechten zu sehen und die weiteren Maßnahmen in die Wege zu leiten und das Warndreieck aufzustellen. Ich denke es ist sehr unwahrscheinlich, dass es auf einer Unfallstelle nunmehr behinderte Menschen gibt von denen nicht mindestens einer in der Lage ist die Unfallstelle vernünftig abzusichern und einen Notruf zu tätigen.
Und zum Glück gibt es heutzutage immer noch genug Autofahrer die auch bei einer offensichtlichen Panne anhalten um ihre Hilfe anzubieten bei einem Unfall sowieso, da man aus der nähe besser Gaffen kann als wenn man "nur" vorbeifährt.
Ich finde, dass Du behinderte Menschen hier sehr verallgemeinerst. Es gibt sehr viele Arten von Behinderungen, und nicht alle erschweren das Autofahren. Da ich hier den Eindruck habe dass Du von Menschen mit Rollstühlen ausgehst, werde ich hierzu mal ein Beispiel nehmen.
Ein Freund von mir sitzt seit sehr langer Zeit im Rollstuhl, da er seine Beine verloren hat. Das hindert ihn jedoch nicht daran, dass er im Falle einer Panne seinen Chevrolet G20 Van absichern kann. Und ja, er fährt wirklich einen solchen Brocken. Im Innenraum steigt er dazu in seinen Rollstuhl, macht die hinteren Seitenklapptüren auf und fährt mit der eingebauten Rampe aus dem Auto. Ich habe auch schon viele normalen Autos gesehen, die am Heck die Möglichkeit boten, das Auto mit einem Rollstuhl zu befahren. Schwieriger wird es natürlich, wenn das betroffene Auto nicht umgerüstet wurde. Aber Hilflos sind auch in diesem Fall die wenigsten behinderten Menschen.
Du hast auch angesprochen, dass sich diese behinderten Menschen nicht über den Beifahrersitz schieben könnten. Das ist absoluter Unsinn. Jemand, der keine Beine mehr hat, kann das sogar viel leichter als ein gesunder Mensch. Aber davon mal abgesehen steigen die meisten Menschen sowieso immer auf der viel gefährlicheren Fahrbahnseite aus, wie ich bei meinen 120.000 km auf deutschen Autobahnen immer wieder erleben darf.
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