Einschränkung bei Hochzeit hinter Gittern

vom 30.08.2009, 15:08 Uhr

Nicht weit von meinem Heimatort entfernt gibt es eine JVA, in der ausschließlich schwere Jungs einsitzen. Nun gibt es von seiten der Häftlinge, aber auch deren Angehörigen einige Kritik; ein Punkt betrifft das Heiraten in der JVA. Dies ist durchaus möglich, aber natürlich nicht mit einer Eheschließung in Freiheit zu vergleichen.

So müssen einige Anträge gestellt werden, so dass die Ausgestaltung der Feierlichkeiten durch die JVA geprüft werden kann. Fotoapparate und Lebensmittel dürfen nicht mit in die Haftanstalt gebracht werden - auch nicht an einem solch besonderen Tag. So gibt es zum einen kein Foto vom schönsten des Tag des Lebens und zum Feiern können lediglich Lebensmittel aus den im Besuchsraum aufgestellten Automaten dienen.

In einem schon genehmigten Fall, die Hochzeit findet am 2. September statt, wurde festgelegt, dass der Inhaftierte für zweieinhalb Stunden mit 7 Gästen feiern darf. Wie findet Ihr diese Bschränkungen? Grund zur Aufregung oder eben doch gerechtfertigt?

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Hallo!

Aus Sicherheitsgründen finde ich es schon gerechtfertigt. Ich muss sagen, dass ich es schon sehr kulant finde, dass man in der JVA überhaupt heiraten darf. Denn ich denke, dass es kein "muss" ist, dass man sich das Ja - Wort hinter Gittern gibt. Und wenn diese Einschränkungen sind, dann denke ich auch, dass man sich was dabei gedacht hat, dies so einzuschränken.

Dass man keine Lebensmittel mitbringen darf ist meines Erachtens ok. Denn in einer Hochzeitstorte kann man Drogen verstecken und man kann ja nicht kontrollieren, ob da was drin ist, wenn man die Torte nicht zerstört. Umsonst oder Unschuldig sitzt ja kaum einer ein und wenn man sich was zu Schulden kommen lässt, wofür es eine Haftstrafe gibt, dann muss man damit rechnen. Für mich ist es durchaus gerechtfertigt.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Ich muss mich ganz ehrlich fragen, wieso man denn heiraten sollte, während man in der JVA sitzt. "Der schönste Tag des Lebens" kann das doch niemals werden unter solchen Umständen.

Die Beschränkung ist schon heftig, aber was brauch der Häftling auch gerade dann heiraten? Wenn er denn heiraten möchte, so sollte er auf seine Freilassung warten und danach sehen, ob es denn Sinnmacht zu heiraten.

Das man hinterher keine Fotos von der Hochzeit hat, die Gästeanzahl so beschränkt ist und nur so kurz feiern darf, macht das ganze eher zu einem traurigen anstatt schönen Tag. Freude wird man sicherlich nicht haben, und deshalb finde ich, man sollte warten, bis der richtige Zeitpunkt (nach der Freilassung) gekommen ist.

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» Sann » Beiträge: 466 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 100 Beiträge



@Diamante, die zuständige Justizministerium hat auch Stellung genommen und meinte, dass es auf Grund des Artikel 6 des Grundgesetzes auch einem Inhaftierten möglich sein muss zu heiraten. Es ist also schon ein "Muss". Die Ausgestaltung hingegen darf von der Haftanstalt eingeschränkt werden.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Hallo Jot Jot!

Das "muss" habe ich jetzt eher gemeint, dass kein Häftling hinter Gitter heiraten muss. Da kann er auch warten, bis er rauskommt. Für mich jedenfalls gibt es keinen Grund zu heiraten, wenn ich hinter Gittern lebe oder der Mann hinter Gittern ist, den ich lieben würde. Denn ein Eheleben kann man sowieso nicht führen. Deswegen denke ich, dass man nur heiraten sollte, wenn man auch wie ein Ehepaar leben kann sonst ist es für mcih ein sinnloses Unterfangen.

Dass die Möglichkeit gegeben werden muss ist schon klar. Aber ich denke da auch, dass die Einschränkungen richtig sind. Der schönste Tag im Leben kann es sowieso nicht werden. Da gehört einfach mehr dazu als sich nur das Ja - Wort zu geben. Für mich stellt sich da eher die Frage, warum an unbedingt heiraten will, wenn man hinter Gittern lebt.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Hallo zusammen!

Ich kann mich eigentlich nur Diamante anschließen. Denn es ist sicherlich schon sehr großzügig, dass eine Heirat in einem Gefängnis möglich ist. Außerdem muss dabei ja immer noch die Sicherheit gewährleistet werden. Daher wird eine Hochzeit hinter Gittern eben nur unter bestimmten Bedienungen durchgeführt werden können.

Wenn die Häftlinge eine tolle und aufwendige Hochzeit wollen, dann sollen sie eben warten, bis irgendwann entlassen werden. Ich finde, dass die Sicherheitsmaßnahmen schon gerechtfertigt sind und ich würde da auch nichts lockern. Ein schickes Essen kann man auch nachholen, wenn der Häftling wieder in Freiheit ist.

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» Nelchen » Beiträge: 32238 » Talkpoints: -0,25 » Auszeichnung für 32000 Beiträge


In erster Linie geht natürlich die Sicherheit aller vor und aus diesem Grund finde ich es schon gerechtfertigt. Natürlich ist es auch ein besonderer Tag für den Häftling, seine Zukünftige und eventuellen Gästen. Aber man darf nicht vergessen, dass die Jungs nicht ohne Grund in diesem Gefängnis sitzen.

Da ist es schon fast ein Privileg, dass sie trotzdem heiraten dürfen. Und zusätzlich sollten sie schon merken, dass eben auch so ein Tag in Freiheit anders abgelaufen wäre. Ich finde das kann durchaus ein Anreiz sein, mal über das Nachzudenken, was schief gelaufen ist und wie es hätte sein können.

Vermutlich ist es ohnehin besser, wenn man bis zur Entlassung mit der Hochzeit wartet. Schon allein, wegen der Erinnerungsfotos. Ich bin ziemlich sicher, dass auch keiner wirklich ein Erinnerungsfoto mit einem Gefängnis als Hintergrundkulisse oder ähnlichem haben will.

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» winny2311 » Beiträge: 15159 » Talkpoints: 4,91 » Auszeichnung für 15000 Beiträge



Ich denke, das diese Regeln nicht umsonst aufgestellt sind und daher finde ich auch, das sie nicht übertrieben sind, sondern nur der Sicherheitsmaßnahme dienen. Dennoch stelle ich mir die Frage, warum man soetwas macht. Ich würde doch lieber warten, bis ich in Freiheit bin, als das ich das mal eben schnell mache und keine Freiheiten in der Entscheidung habe. Es soll der schönste Tag im Leben werden und den sollte man dann nicht so erleben. Die Sicherheitsmaßnahmen sind meiner Meinung nach völlig in Ordnung.

» nuni » Beiträge: 75 » Talkpoints: 0,04 »


Ich finde absolut keinen Grund, warum man sich wegen dieser Beschränkungen aufregen sollte. Ich finde es äußerst großzügig, dass Inhaftierte überhaupt im Gefängnis heiraten dürfen. In einem Gefängnis ist die allgemeine Sicherheit einfach wichtiger als irgendwelche Sonderwünsche von Gefangenen. Diese Regelungen sind daher sicher nicht zum Spaß erfunden worden, sondern weil sich sonst ganz eklatante Sicherheitsrisiken ergeben könnten. Im Hochzeitskuchen kann die berühmte Feile versteckt sein, ebenso wie eine Drogenlieferung oder eine Waffe.

Ich frage mich überhaupt, warum jemand unbedingt im Gefängnis heiraten will. Wenn abzusehen ist, dass derjenige auch irgendwann wieder entlassen wird, kann er doch eigentlich warten. Ein Trauschein alleine macht noch keine Ehe als solche und ein normales Eheleben ist einfach nicht möglich, wenn einer der beiden Partner hinter Gittern sitzt. Ich kann mir auch vorstellen, dass der Partner, der in Freiheit lebt, sich in den meisten Fällen den schönsten Tag im Leben doch anders vorgestellt haben dürfte. Aber ob man sich darauf einlassen will (und generell auf einen Straftäter) muss jeder für sich selbst entscheiden.

Bei Leuten, bei die denen eine Freilassung nicht in Sichtweite ist, weil sie sehr lange oder lebenslängliche Haftstrafen zu verbüßen haben, kann ich nicht verstehen, warum diese unbedingt heiraten wollen. Sie werden kein normales Leben mit dem Partner führen und ich denke auch, dass solche Beziehungen eher zerbrechen als normale Partnerschaften.

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» Cologneboy2009 » Beiträge: 14210 » Talkpoints: -1,06 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


Naja die gründe für eine Hochzeit hinter Gittern können vielfältig sein. Zum Beispiel, das jemand seine Familie Rententechnisch abgesichert haben möchte, falls er verstirbt während der Haftzeit. Und das es da Einschränkungen gibt, ist duchaus verständlich.

Aber ich kann mir vorstellen, das man Kompromisse finden kann. Das Foto könnte eben auch mit einem Apperat eines Vollzugsbeamten gemacht werden. Wobei ich vermute, das in jeder JVA ein entsprechendes Gerät vorhanden ist für dienstliche Zwecke. Dieses könnte man dann eben auch für solche Dinge mal einsetzen. Und es gibt immer Zimmerecken die geeignet sind für ein Foto ohne das dies später für Fluchtpläne was bringen würde.

Auch mit dem Essen kann man andere Lösungen finden. Denn eine Küche ist eh vorhanden und dort arbeiten im Normalfall auch Häftlinge. Da wären sicherlich auch welche bereit einen Kuchen zu backen. Muss ja keine dreistöckige Torte sein. Die Zutaten liefern halt vorher die Angehörigen und diese sind dann auch in einem Zustand, wo man sie problemlos untersuchen kann.

Also wenn es schon im Grundgesetz steht, das Häftlinge heiraten dürfen, dann dürften die Leiter einer JVA auch entsprechende Kompromisse finden, wenn sie diesen Tag ein wenig angenehmer für den Häftling gestalten wollen. Das für die Feier die Anzahl der Gäste und die Zeit zum feiern begrenzt wird, dann sehe ich noch als normal an.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


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