Führerschein mit 17 - Roller fahren
Hallo!
A hat den Führerschein mit 17 gemacht und darf ein Auto nur mit Begleitung fahren. A möchte aber einen Roller (50er) fahren. Muss A dann auch mit Begleitung fahren oder darf sie mit diesem eingeschränkten Führerschein den Roller dann alleine fahren?
Rollerführerschein darf man ja schon ab 16 machen, wenn ich mich nicht irre und wenn man den Autoführerschein hat, darf man ja auch den 50 er Roller fahren.
Soweit mir bekannt, darf A dann selbstständig Roller fahren - natürlich auch ohne Begleitung eines Erwachsenen. Hier geht es nur um die Beschränkung beim Auto fahren.
Den Rollerführerschein macht man mit 16 und kann dann auch gleich fahren. Beim normalen Führerschein kann man ja auch automatisch die kleinen Roller fahren - auch wenn man das so nie gelernt hat in der Fahrschule. Man muss es eben ausprobieren. Bei einem FS ab 17 kann man automatisch Roller fahren. Den vorläufigen Führerschein hat man ja dann. Wird man 18 kann man sich seinen richtigen abholen und da ist es ja sowieso klar, das man Roller fahren kann und darf.
Hallo zusammen,
sicherlich kann man mit dem B17, wie der Autoführerschein für begleitetes Fahren mit 17 genannt wird, auch mit dem 50 Kubik Roller fahren.
Das liegt daran, dass die Führerscheinklasse B die folgenden Führerscheinklassen einschließt: M, S, und L.
M = Moped bis 50 Kubik und 45 km/h
(Natürlich kannst du auch Mofa (Höchstgeschwindigkeit 25km/h fahren.)
S = gleich wie M nur zweispurig (bspw. Quad, oder Ape)
L = Traktor bis 32km/h Höchstgeschwindigkeit
Ja klar kann man mit dem Autoführerschein ab 17 auch Moped und Roller fahren. Aus diesem Grund stehen heut zu Tage auch viele Jugendlich vor der Entscheidung, entweder mit 16 Mopedführerschein und dann mit 18 Auto, oder mit 17 Autoführerschein und da hat man Moped gleich dabei. Jede Option hat ihre Vor- und Nachteile. Wenn man mit 16 Moped und mit 18 Auto macht, dann ist man auf der einen Seite eher unabhängig und mobil, aber auf der anderen Seite sind zwei Führerscheine zu machen und damit wird es teurer. Und wenn man mit 17 Autoführerschein, dann ist man länger abhängig und muss immer von den Eltern gefahren werden, aber dafür muss man nur Auto machen und das ganze ist billiger.
Da würde ich mich dann an As Stelle nochmal bei seiner Fahrschule erkundigen. Uns hier in Hamburg wurde gesagt, dass man nicht mit dem B17 Roller fahren darf. Die Begründung war, dass eine Begleitperson nicht beratend auf einem Roller mitfahren kann. Es kann aber sein, dass sich da was in den letzten zwei Jahren geändert hat, deshalb am Besten nochmal nachfragen. Weil sonst das Fahren des Rollers als fahren ohne Führerschein gewertet werden kann.
bijin hat geschrieben:Da würde ich mich dann an As Stelle nochmal bei seiner Fahrschule erkundigen. Uns hier in Hamburg wurde gesagt, dass man nicht mit dem B17 Roller fahren darf. Die Begründung war, dass eine Begleitperson nicht beratend auf einem Roller mitfahren kann. Es kann aber sein, dass sich da was in den letzten zwei Jahren geändert hat, deshalb am Besten nochmal nachfragen. Weil sonst das Fahren des Rollers als fahren ohne Führerschein gewertet werden kann.
Das wäre aber doch schon leicht unlogisch. Wenn du einen Führerschein mit 17 Jahren gemacht hast, dann besitzt ja grundsätzlich die Fahrerlaubnis für alle Klassen, die auch im Autoführerschein enthalten sind. Die einzige Einschränkung ist doch hier dann noch, dass eben im Auto eine Begleitperson dabei sein muss.
Da aber die Führerscheinklasse M, also für Motorroller bis 45 km/h ja schon ab 16 Jahren erlaubt und im Prinzip die Fahrerlaubnis für Klasse B vorliegt, würde ich sagen, dass das Fahren hier auch alleine erlaubt ist. Außerdem würde ich ja noch sagen, dass es durchaus möglich wäre, dass die Begleitperson auf dem Motorroller dabei sein könnte.
Das mag sein, dass es für dich unlogisch klingt, ich gebe auch nur das wieder, was uns die Fahrschule vor zwei Jahren mitgeteilt hat. Da es eine Überlegung meines Pflegesohns war den Führerschein B17 zu machen. Uns wurde gesagt, dass er damit nicht alleine einen Roller fahren darf, weil die Begleitperson nicht beratend auf einem Roller mitfahren kann und das Fahren nur mit Begleitperson gestattet ist. Aber in den zwei Jahren kann sich da ja auch einiges geändert haben, deshalb mein Hinweis sich nochmal an kompetenter Stelle zu erkundigen.
Link dieser Seite https://www.talkteria.de/forum/topic-84065.html
Ähnliche Themen
Weitere interessante Themen
- Schöne Blatt Pflanze für die Wohnung 1022mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: Rubbelfeld · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Garten & Pflanzen
- Schöne Blatt Pflanze für die Wohnung
- Palmen für die Wohnung 2980mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: Dreddi · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Garten & Pflanzen
- Palmen für die Wohnung
- Notebook von Plus 3128mal aufgerufen · 3 Antworten · Autor: Simone1987 · Letzter Beitrag von Entenhausen
Forum: Hardware
- Notebook von Plus
- Tauchen in Israel 2153mal aufgerufen · 2 Antworten · Autor: grafeistee · Letzter Beitrag von Trisa
Forum: Urlaub & Reise
- Tauchen in Israel