Frau klaute Schwangeren das Baby aus dem Bauch

vom 23.10.2007, 14:27 Uhr

Wie SN bereits berichtete, ereignete sich im US-Bundesstaat Kansas eine grausame Tat, bei der eine Frau einer Schwangeren das Baby aus dem Bauch schnitt, woraufhin die 23-jährige Mutter starb. Nun fordert der Staatsanwalt die Todesstrafe.

Die Anwälte der Täterin ließen verkünden, dass sich ihre Mandantin im Zustand einer Scheinschwangerschaft befand und während der Tatzeit in einem "traumhaften" Zustand war. Aufgrund dieser psychischen Krankheit plädierte man auf "unzurechnungsfähig".

Allerdings wies man diesen Antrag zurück und sprach die Täterin für eine Entführung mit Todesfolge schuldig.


Wie krank kann ein Mensch eigentlich sein? Ich bin zwar gegen die Todesstrafe, aber in manchen Fällen wärs echt eine Überlegung Wert! O_o

» Legi » Beiträge: 23 » Talkpoints: 0,06 »



Das ist ja wirklich ziemlich merkwürdig. Und dass sich die Täterin in einem "traumhaften Zustand" befand klingt irgendwie auch sehr mysteriös und eher nach Bemühen der Verteidigung die Mandantin irgendwie rauszupauken. Für mich hört sich das eher nach Verzweiflungstat einer jungen Frau an, die sich sehr ein Kind wünscht und deren Wunsch sich aus irgendeinem Grund nicht erfüllt.

Ich denke auch, dass hier eine sehr hohe Strafe angemessen ist.
Mich würde mal interessieren, welche Strafe die junge Frau nun erwartet. Entführung mit Todesfolge klinge nach dem beschriebenen Dingen ja schon etwas gemildert.
Jemandem anders den Bauch aufzuschneiden, wahrscheinlich ohne medizinsiche Kenntnisse und höchstwahrscheinlich ohne das nötige Equipment, würde ich schon eher als Entführung und Körperverletzung mit Todesfolge sehen.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


Auch ich bin kein unbedingter Befürworter der Todesstrafe, doch bei solchen grausamen und perversen Taten, empfinde ich recht wenig Mitleid mit dem Betroffenen.
Und dann immer die Geschichte man sei unzurechnungsfähig und darum nicht Straffähig. Sorry, aber wenn ich sowas schon höre, sie lebte in einer Traumwelt. Dies kann nie als Begründung für eine solche grausame Tat gelten.
Und das es tatsächlich Anwälte die dann für die leute sich auch noch so einsetzen, wobei sie wohl bei den meisten selbst davon überzeugt sind, dass dies als Ausrede zur Strafmilderung benutzt wird. Als Anwalt würde ich mich in der Situation schlecht fühlen.
Die Strafe ist auf jeden Fall angemessen!

» dmf » Beiträge: 231 » Talkpoints: 4,46 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Und dann immer die Geschichte man sei unzurechnungsfähig und darum nicht Straffähig. Sorry, aber wenn ich sowas schon höre, sie lebte in einer Traumwelt. Dies kann nie als Begründung für eine solche grausame Tat gelten.


Wenn es aber so ist? Kann es dann immer noch nicht als Begründung/ Entschuldigung für eine solche Tat gelten?

Benutzeravatar

» gordi1415 » Beiträge: 96 » Talkpoints: -2,18 »



Doch klar, sollte die Person vorher schon in psychischer Behandlung gewesen sein, dann auf jeden Fall.
Doch leider sind die meisten nur dann nicht zurechnungsfähig, sobald sie eine Tat begangen haben. Und sicherlich gibt es welche, bei denen das wirklich zutrifft, doch sobald ein Mord ausgeführt wurde, auch wenn sich herrausstellt, dass er schon wochenlang geplant war bis ins Detail, dann ist der Mörder unzurechnungsfähig (laut seinem Verteidiger). Und das stört mich!

» dmf » Beiträge: 231 » Talkpoints: 4,46 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^