Muss der Vater Unterhalt zahlen?

vom 23.10.2007, 10:50 Uhr

Hier gehts mal nicht um mich sondern um eine Freundin.
Sie und der Vater ihres Kindes haben sich getrennt nun zieht infolge der Trennung der Vater natürlich auch aus der gemeinsamen Wohnung aus.

Da der Vater in der Ausbildung steckt möchte sie vermeiden das er hohen Unterhalt zahlen muss bzw. das die Unterhaltsvorschusskasse zahlt und er das als Schulden angestrichen bekommt.

Sie selbst bezieht allerdings ALGII und soweit ich weiß muss sie da Unterhalt geltend machen da die sonst sich auch beim zahlen quer stellen.

Kennt sich da jemand genauer aus, kann man sich privat gütlich einigen oder macht einem dann das Amt Probleme?

Vorab bemerkt er verdient in der Ausbildung nicht viel so das er wahrscheinlich eh keinen Unterhalt zahlen muss da es ja einen Freibetrag gibt, aber ist sie dann gezwungen Unterhaltsvorschuss zu beantragen?

Freue mich auf Antworten

lg

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» Schalinna » Beiträge: 70 » Talkpoints: 0,18 »



Ich kenn mich da auch nicht so gut aus.
So weit ich weiß, muss Deine Freundin zumindest ihre Bemühungen gezeigt haben, Unterhalt für sich und ihr Kind zu erhalten. Wenn nun der Vater so wenig verdient, dass er nichts zahlen kann, wird sie sicher Unterhaltsvorschuss beantragen müssen. Dieser fällt niedriger aus, der nach der Düsseldorfer oder Berliner Tabelle festgelegte Satz.
Da soltle sich aber die ARGE auskennen.
Im Zweifelsfall sollte sie auch mal beim Jugendamt nachfragen.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


Naja das Problem is halt das sie ja nich unbedingt Unterhaltsvorschuss will aber ok danke für die Antwort erstmal ich werd mich wohl noch weiter inner Tabelle und so schlau machen mmüssen, das der Unterhalt niedriger is weiß ich ja von der Kasse gibts ja nur 125euro vom Vater sollten es mindesten 188 oder so sein, aber er liegt mit seinem Gehalt halt drunter und vielleicht könnte man ja die Sorge aufteilen so beide kümmern sich gleich dann muss er vielleicht keinen Unterhalt zahlen oder ? Geht sowas?^^

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» Schalinna » Beiträge: 70 » Talkpoints: 0,18 »



Nach Berliner Tabelle (die gilt für die neuen Bundesländer) ist der Unterhalt für Kinder bis 5 Jahre (Geburt bis 6. Geburtstag) seit dem 01.07.2007 auf 186 € festgesetzt.
In den alten Bundesländern gilt die Düsseldorfer Tabelle. Hier haben Kinder bis 5 Anspruch auf 202 €.
(Eine Neuanpassung erfolgt am 01.07.2009.)
Die Höhe des Unterhaltsvorschuss richtet sich auch danach, wo das Kind wohnt. In den neuen Bundesländern sind das 109 €, in den alten 125 €.

Mein Bruder hatte übrigens mal ein ähnliches Problem. Seine Ex musste dort zum Jugendamt gehen und sich den Unterhalt dort berechnen lassen. Die errechnete Summe wurde ihr auf die Leistungen, die sie vom Sozialamt bekam angerechnet.
Da mein Bruder eine Weiterbildung machte war das nicht viel, aber für ihn immer noch eine ganze Menge.
Als seine Ex einen neuen Freund hatte einigten die drei sich drauf, dass mein Bruder halt weniger zahlen brauchte. Vom Sozialamt wurde aber drauf gedrängt, sich die volle Summe auszahlen zu lassen. Wenn man einen guten Draht zueinander hat, können ja tatsächliche Summen und quittierte Summen unterschiedlich sein.... Aber diese Differenz ist dann definitiv verschenkt.
Wie das mit dem Unterhaltsvorschuss läuft, weiss ich auch nicht genau. Ich erinnere mich gehört zu haben, dass er diesen erst dann zurückzahlen muss, wenn er tatsächlich zahlungsfähig ist. Ich könnte mir also gut vorstellen, dass er diesen Vorschuss auch in kleineren Raten zurückzahlen darf (sicher ist dazu ein extra Antrag nötig).

Eine gemeinsame Sorgeerklärung sollte gut überlegt sein, da solche eine Erklärung weitreichende Konsequenzen hat. Sollte Deine Freundin in dieser Richtung überlegen, unbedingt vorher einen Beratungstermin beim Jugendamt vereinbaren! Außerdem dieser Schritt kann nämlich nicht so leicht wieder rückgängig gemacht werden.
Last but not least: Der Freund müsste trotzdem Unterhalt zahlen.

Ich würde an der Stelle Deiner Freundin unbedingt einen Beratungs-Termin bei einer Familienberatungsstelle oder gleich dem Jugendamt empfehlen. Macht zwar im ersten Moment etwas Streß, aber die Leute dort sind fit auf ihrem Gebiet.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Mmh ja das klingt tatsächlich alles ziemlich stressig, das einem das nicht mal erspart bleibt wenn man sich in Freundschaft trennt...

Mmh naja ich weiß allerdings das sich das auch ganz schön summiert, weil ich das bei nem Freund gesehen hab da hat die ExFrau Unterhaltsvorschuss bekommen und als sie keinen mehr bekam waren die Schulden schon extrem hoch, beim zweiten Kind hat sie ihn dann nicht mehr als Vater angegeben weil das einfach zu teuer für ihn geworden wäre. Also ist schon kompliziert andererseits kann sie auf das Unterhaltsgeld natürlich nicht verzichten sprich andere Summen quittieren als gezahlt werden das is auch doof.

Aber ich danke recht herzlich für die lange und aufschlussreiche Antwort

lg :-)

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» Schalinna » Beiträge: 70 » Talkpoints: 0,18 »


Also wir haben das Problem nun auch. Ich lebe mit meinem Sohn in de reinen Wohnung, beziehe ALG2. Mein Freund wohnt ganz woanders, bezieht auch ALG2. Meine Sachbearbeiterin von der ARGE hat mir nun gesagt, ich solle dringend UVG beantragen. UVG aus dem Grund, da mein Freund auch ALG2 beommt und somit nicht leistungsfähig ist. Direkt nach dem Gespräch habe ich auch einen Brief bekommen in dem steht, dass ich ab Mai 127 Euro weniger ALG2 bekomme, da ich gefälligst UVG zu beantragen habe.

"ALG2 ist die letzte Rettung vor dem Nichts. Alles andere, was man an Geldern bekommen kann, sind vorrangige Leistungen und werden natürlich als Einkommen beim ALG2 angerechnet!" (Zitat meiner Sachbearbeiterin). Bis UVG bewilligt wird, vergeht natürlich auch noch Zeit. Man muss alles mögliche vorlegen, ist für alles in der Nachweispflicht - wie immer eigentlich.

Wenn es dann läuft, bekomme ich 127 Euro vom Jugendamt UVG, den Rest bis 347 Euro ALG2 von der ARGE und mein Freund bekommt, solange er nicht leistungsfähig ist, jeden Monat 127 Euro auf seinen "Schuldschein" von der ARGE geschrieben!

» Pflänzchen » Beiträge: 222 » Talkpoints: 2,20 » Auszeichnung für 100 Beiträge


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