Wann beginnt die Verjährung bei Darlehen?

vom 28.08.2009, 22:48 Uhr

Zu Beginn von Gs Ausbildung benötigte G ein Fahrzeug und weil G dazu das nötige Bargeld fehlte, war der Weg zu seiner Bank vorprogrammiert. Ein Vertrag mit dem Kreditinstitut zu bekommen ging recht einfach, und das Geld war recht schnell auf Gs Konto!

Da G in den letzten Jahren irgendwie den Kontakt zu seiner Bank verloren hat und erst jetzt jemand von dem Bankhaus sich an G gewendet hat, müsste G nun wissen gibt es eine Verjährung auf das Darlehen bezogen und wo findet G einen Rechtsbeistand über das Internet?

» FAFfnO » Beiträge: 13 » Talkpoints: 0,00 »



Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt laut BGB drei Jahre, ab dem Datum wo sie entstanden ist. Du schreibst nicht, wann du den Wagen gekauft hast, beziehungsweise, wie lange deine Ausbildung gedauert hat. Hast du denn überhaupt schon Ratenzahlungen an die Bank geleistet?

Was du schreibst, dass du in den letzten Jahren den Kontakt zu deiner Bank verloren hast, kann doch wohl nicht wahr sein. Denn dass du Ratenzahlungen an sie leisten musstest weißt du doch. Ich kenne natürlich das Datum nicht, wann deine Bank dir eine Zahlungsaufforderung geschickt hat. Deshalb kann ich dir nur das sagen, was im BGB steht.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge


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