Eidestaatliche Versicherung
Leider hat A in der Vergangenheit durch Leichtsinn einen ziemlichen Berg an Schulden angehäuft und nun tut A sich schwer das abzuzahlen. As Gläubiger sitzen A ganz schön im Nacken und einer meinte sogar er könnte A zwingen eine eidestaatliche Versicherung abzugeben.
Was ist das denn bitte schön, was hat As Gläubiger denn gegen A in der Hand dass A das tun müsste? A würde mich da schon gern näher darüber informieren denn A möchte da nicht was machen müssen von dem A nicht mal weiß was das sein soll.
Die Eidesstattliche Versicherung ist ein Schriftstück, das man vor dem Gerichtsvollzieher abgeben würde. Darin enthalten sind alle Vermögensverhältnisse des Schuldners, also alles Einkommen, alles an Kapital, wertvollen Gegenständen und wenn ich mich nicht irre auch die Ausgaben für Miete, Strom etc.
Die EV wird nur auf Antrag des Gläubigers abgenommen und nur, wenn man die Schulden NICHT zahlt. Bevor der Gläubiger diese abnimmt, kommt der Gerichtsvollzieher erst und will die Schulden eintreiben, also das Geld haben. In fast allen Fällen kann man direkt beim Gerichtsvollzieher noch eine Ratenzahlung machen, wenn das beim Gläubiger zuvor nicht ging. Allerdings sollte diese ebenso regelmässig gemacht werden, damit nicht doch die Eidesstattliche Versicherung abgegeben muss.
Hat man diese erst abgegeben, dann kann der Gläubiger 3 Jahre nicht mehr versuchen das Geld einzutreiben, bestehen bleiben die Schulden natürlich. Doch für den Schuldner gibts auch einige negative Folgen: Probleme bei Verträgen (sind nur bar erlaubt, keine "auf Rechnung", Ratenzahlung oder gar Handyverträge, Fahrkartenabos o,ä. wo monatliche Zahlungen nötig sind. Auch gibts oft Probleme bei der Bank mit dem Girokonto. Diese sollte schnellstens informiert werden dass eine EV abgegeben wurde und auch wenn man z.b. nur Hartz4 bezieht. Liegt sonst eine Pfändung auf dem Konto, die EV vor und geht nur staatliches Geld ein, dann darf das normal nicht angetastet werden für eine Kontopfändung. Das prüfen aber nicht die örtlichen Sitze der Banken (das Geld geht also meist erstmal runter vom Konto) und wird einige Tage später von den Banken nachdem die Abgänge geprüft wurden, wieder drauf. Natürlich stört sowas sehr, wenn man auf das Geld angewiesen ist.
Es ist also viel besser, es gar nicht erst soweit kommen zu lassen und die Schulden vernünftig abzuzahlen. Auch dem Gläubiger ist damit nicht geholfen, wenn man die EV ablegt. Viele Schuldner machen das sogar extra, weil sie dem Gläubiger damit ja zeigen, dass sie nichts haben und dann endlich Ruhe eintritt. Vielleicht ist das etwas, womit A dem Gläubiger entgegentreten kann?
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