Mit dem Privat PKW eine Dienstfahrt fahren
Angenommen Person A wird in der Arbeit gebeten eine Dienstfahrt zu übernehmen, weil die Person die dies sonst tut verhindert ist. Es gibt ein Dienstauto, dies ist jedoch nicht besonders zuverlässig, bzw. ist sogar defekt. Der Arbeitgeber möchte dies nicht wahrhaben und lässt es nicht reparieren.
Nun will Person A nicht unbedingt mit diesem Dienstauto fahren und vereinbart mit dem Arbeitgeber das eigene Fahrzeug zu nutzen. Was muss Person A nun beachten, wie ist es mit der Versicherung und den Insassen die außer Person A mitfahren? Sollte Person A besser ganz darauf verzichten und mit dem Dienstauto fahren und sich somit gefährden?
Normalerweise sollte der Dienstwagen benutzt werden. Ansonsten kann man für den Arbeitgeber fahren und dies mit 30 Cent je Entfernungskilometer absetzen. Die Versicherung bekommt dann einfach nur die Schadensart gesagt. Ohne Vergütung der Fahrt würde ich diese allerdings nicht machen.
Juri1877 hat geschrieben:Die Versicherung bekommt dann einfach nur die Schadensart gesagt.
Das ist dann aber die Versicherung des Arbeitnehmers und in einem Schadensfall wird der Arbeitnehmer in seiner Versicherung hoch gestuft und zahlt die Mehrkosten aus der eigenen Tasche und bleibt damit auf den zusätzlichen Mehrkosten sitzen. Ebenso bleibt der Arbeitnehmer auf einer evtl. Wertminderung sitzen und bei einem Totalschaden sogar auch auf diesem und kann sich eigenständig dann um ein neues Auto kümmern.
Es gibt nur ganz wenige Firmen, die eine Sondervereinbarung für Dienstfahrten mit dem privaten PKW haben und für einen finanziellen Ausgleich aufkommen. Diese Vereinbarung muss man als Arbeitnehmer vorher sehen und unterschreiben und ist separat zu der Vergütung der gefahrenen Kilometer zu sehen.
Ganz ehrlich, ich bin doch nicht bescheuert und erledige eine Dienstfahrt mit dem privaten PKW und gehe damit das volle Risiko ein, bei einem Schaden auf den Kosten und der Rennerei sitzen zu bleiben. Das Risiko für eine Dienstfahrt hat beim Arbeitgeber zu liegen und dieser hat es nicht auf den Arbeitnehmer abzuwälzen.
Wenn der Arbeitgeber das Dienstauto nicht reparieren lässt, dann würde ich mich weigern mit meinem privaten PKW zu fahren, denn nur so kann man den Arbeitgeber zwingen, den Dienstwagen auch zu reparieren. Wenn sich immer wieder jemand findet, der mit seinem privaten Auto fährt, dann hat der Arbeitgeber ja gar keinen Anlass mehr, das Dienstauto zu reparieren und kann sich das Geld auch noch sparen.
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