Kurzarbeit - Nebenjob annehmen
Die Wirtschaftskrise ist ja im vollen Gange und ich leide auch sehr darunter. Mein Arbeitgeber hat seit einigen Wochen schon Kurzarbeit angeordnet. Ich finde es nicht schlecht, aber ich würde trotzdem gerne einen Nebenjob annehmen.
Es soll nur was kleines sein auf 400 Euro Basis. Das würde mir vollkommen ausreichen. Ich weiß jetzt aber nicht genau, ob ich das darf. Kurzarbeit Nebenjob ist glaube ich nicht erlaubt. Da wird mir das Geld vom Nebenjob bei meiner Hauptarbeit abgezogen oder? Kann mir das jemand bestätigen?
Egal ob du in Kurzarbeit bist oder nicht, einen Nebenjob darf bzw. kann nicht jeder ausführen. Dazu müsste im Arbeitsvertrag z.b. drin stehen, wenn dies verboten ist. Meist ist dies der Fall, dass man bestimmte in der gleichen Branche nicht machen darf. Dies hängt damit zusammen, dass man ja Firmengeheimnisse des Hauptjobs an die Firma des Nebenjobs ausplaudern könnte. Auch wenn du z.b. jeden Morgen früh im Hauptjob stehen musst, und dein Nebenjob nachts ist, kann dein Chef da etwas dagegen haben.
Finanziell wird der 400-Job nicht zum Hauptjob dazugerechnet. Es wäre steuerlich also fast das gleiche, als wenn du nur den 400 Euro Job hättest. Kommst du aber über die Grenze von 400 Euro, wird das mit Steuerklasse 6 berechnet. Verbieten kann einen Nebenjob der Chef aber in den allerseltensten Fällen nur (Arbeit für Konkurrenz, gleiche Arbeit wie Hauptjob - also Konkurrenz für eigenen Chef, Illegales, Arbeitszeit beeinträchtigt Hauptjob etc.). Darum ist es eigentlich nicht schlimm, wenn man seinen Chef darüber informiert, auch wenn das nicht mal Pflicht ist (Ausnahme: es steht im Arbeitsvertrag). Übrigens zählt auch eine Selbstständigkeit als Nebenjob. Also aufpassen, dass diese nicht mehr wird als der eigentliche Hauptjob!
Also ich glaube der Themenersteller bezog sich da auf die Unterstützung vom Amt. Bei Kurzarbeit scheint es ja so zu sein, das man beispielsweise zwei Wochen im Monat arbeitet und zwei Wochen freigestellt ist. Für die freigestellte Zeit wird man vom Arbeitgeber nicht bezahlt. Deswegen macht er es ja, so wird der Betrieb finanziell entlastet. In der freigestellten Zeit wird man vom Arbeitsamt bezahlt. In einem anderen Bericht stand etwas von "vergleichbar mit Arbeitslosengeld", was also eine Kürzung darstellt.
Daher überlegen sich wohl viele Arbeitnehmer ob sie in der Zeit eventuell einen Nebenjob annehmen. Mein Partner ist ab nächster Woche leider in der gleichen Situation und er hätte gerne noch etwas zugearbeitet, damit es am Ende des Monats nicht so knapp wird. Zumal wir auf den Sommer zusteuern und man da doch mehr unternehmen möchte, was man natürlich finanzieren muss.
Sein Arbeitskollege wies ihn jedoch gleich darauf hin das dies nicht möglich sei, da jeder verdiente Cent mit dem "Arbeitslosengeld" verrechnet wird. Er würde also noch viel mehr arbeiten müssen, um sozusagen das Arbeitslosengeld rauszuholen, sowie einen Überschuss zu produzieren. Auf die Frage, wie es mit bereits bestehenden Nebenjobs sei, sagte der Kollege, Nebenjobs die bereits länger als 6 Monate bestehen, werden nicht hinzu gerechnet.
Nun extra 6 Monate vor Beginn der vielleicht anstehenden Kurzarbeit, wofür es in diesem Jahr ja ohnehin zu spät wäre, einen Nebenjob anzunehmen, finde ich etwas heftig. Ich verstehe auch nicht was beispielsweise ein Nebenjob am Wochenende mit der Kurzarbeit zu tun haben sollte, aber angeblich würde auch dies hinzugerechnet werden. Hat jemand von euch schon Erfahrung mit Kurzarbeit und kann mir dazu eventuell mehr sagen?
Gibt es eine andere Möglichkeit sich während der Kurzarbeit legal etwas zu verdienen oder wird man von Arbeitgeber und Arbeitsamt so quasi dazu genötigt mit weniger Geld auszukommen?
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