Schäden am abgeschleppten Auto durch Abschleppunternehmen
Hallo!
A war beim Arzt und hat sein Auto auf einen öffentlichen Parkplatz gestellt. Leider hat es beim Arzt so lange gedauert, dass er eine Stunde über dem Parkscheinlimit geparkt hat und als er zu seinem Auto kommen will, laden sie grade sein Auto auf und fahren weg.
A hat sein Auto mit saftigem Bußgeld und Abschleppkosten abgeholt. Schon beim Abholen fielen ihm Kratzer an den Alufelgen auf. Als er vom Hof des Abschleppunternehmens fuhr waren knatternde Geräusche an beiden Vorderrädern. A ist zurück und hat es gesagt. Aber der Chef war nicht da und der Typ vom Abschleppunternehmen meinte, dass er da nichts zu sagen kann. A soll nächste Woche wiederkommen.
A ist stinksauer. Denn die Geräusche waren definitiv vor dem Abschleppen nicht da. Aber als er nach Hause fuhr hatte seine Werkstatt auch schon zu. Diese ist auch erst nächste Woche wieder offen.
Was soll A jetzt machen? Soll er erst in die Werkstatt um sich den Schaden bescheinigen zu lassen? Soll er erst zum Abschleppunternehmen um den Schaden dort zu melden? Oder sollte er zur Polizei und das melden? Wie geht man da am besten vor? Klar hätte A nicht so lange den Parkschein überziehen dürfen. Aber er konnte nicht ahnen, dass es so lange beim Arzt dauert und er hat schon die Höchstzeit im Automaten gezogen. Und als die Parkzeit dann abgelaufen war, war er nackt im Untersuchungszimmer.
In dem von Dir konstruiertem Beispiel hatte Person A wirklich mehr Pech, als für Falschparker üblich. Denn das Abschleppen passiert eigentlich nicht so ohne weiteres.
Der erste Schritt - ganz unabhängig von den Beschädigungen - sollte sein, herauszufinden, wer denn das Abschleppen beauftragt hat und vor allem warum? Denn eigentlich hätte der die Abschleppkosten zunächst zu bezahlen.
Ein weiterer Punkt der komisch in dem konstruierten Fall ist, ist folgender: wenn ich mich im echten Leben auf einen Parkplatz der zu bezahlen ist stelle und eben kein Ticket ziehe, dann bekomme ich eine Verwarnung. Diese ist alles aber nicht saftig! Das Verwarngeld liegt doch bei z.B. drei Stunden Überziehung kaum höher als 25 Euro. Daher fehlt ein Hinweis, weshalb hier abgeschleppt werden sollte.
Jetzt aber von diesen Punkten abgesehen zu den Beschädigungen. Die sind nicht so ohne weiteres hinzunehmen. Allerdings hat damit nicht der zu tun, der das Abschleppen angeordnet hat, sondern das Abschleppunternehmen!
Leider hat sich in Deinem Beispiel A zu einfach mit der lapidaren Antwort abspeisen lassen. Denn die Schäden zur Kenntnis nehmen kann jeder Mitarbeiter vor Ort. Aber vielleicht weiß A auch den Namen dieses Mitarbeiters, um ggf. später einen Zeugen zu haben, dem der Schaden definitiv gemeldet wurde.
Person A könnte nun baldmöglichst das Unternehmen telefonisch kontaktieren und den Sachverhalt schildern sowie bereits telefonisch erkennen, wie weit das Abschleppunternehmen einem entgegen kommen würde.
Ich vermute, auch in Deinem Beispiel wird sich wie im echten Leben das Unternehmen weigern etwas zu veranlassen bzw. die Beschädigung leugnen.
Dann bleibt eigentlich Person A nicht viel mehr, als einen Gutachter zu beauftragen - auf eigene Kosten - der den Schaden schätzt und die Möglichkeit einschätzen kann, ob die Schäden wirklich durch das Abschleppen entstanden sein können. Wird wohl um die 300 Euro kosten. Anschließend bleibt Person A der Rechtsweg, um an das Geld für den Gutachter sowie das Geld für die Reparatur zu erhalten.
Eine Werkstatteinschätzung allein wird vor Gericht nicht ausreichen!
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