Mal wieder Ärger mit der Bahn
So ich habe wieder eine tolle Geschichte von der deutschen Bahn zu erzählen, diesmal hat das aber nichts mit Verspätungen oder kaputten Automaten zu tun, sondern mit einer anderen Sache.
Ich wurde während den Ferien mit einem ungültigem Schülerausweis kontrolliert, weswegen ich ein Ticket mit erhöhtem Fahrpreis (40 E) bekommen habe. Der Schaffner sagte mir daraufhin, das ich den Fahrpreis reduzieren könnte wenn ich innerhalb von 14 Tagen nach Wiederbeginn der Schule einen gültigen Schülerausweis vorlegen könne. Soweit so gut dachte ich mir, steckte das Ticket ein und wartete bis die Ferien vorbei waren. Heute hatte ich dann, ich habe Mittwochs schönerweise nur 4 Stunden Unterricht 2 davon fielen sogar noch aus, gedacht: Ja, fährst du mal nach Siegburg und machst das heute klar. Hatte mir ja auch nen neuen Stempel für meinen Schülerausweis geholt.
Ich geh dann also in dieses "Service"-Center der deutschen Bahn und stehe erstmal in der Schlange. Eine Viertelstunde. Ärgerlich, aber was soll man machen. Komme dann endlich dran und trage mein Anliegen vor.
Die Angestellte schaut mich nur verständnislos an und teilt mir mit das es jetzt nicht mehr möglich ist, weil die 14 Tage zum Nachzeigen eines gültigen Schülerausweises verstrichen sind, woraufhin ich ihr natürlich mitteile, das der Schaffner mir gesagt hat, das ich 2 Wochen NACH Wiederbeginn der Schule Zeit hätte um es nachzuzeigen - was ja auch verständlich ist, schließlich hat die Schule während der Sommerferien geschlossen.
Sie verwies mich nur auf das Datum auf dem Ticket und sagte mir, dass sie dafür nicht zuständig sei. Ich sollte Einspruch erheben indem ich mein Anliegen per Post (natürlich soll ich das Porto tragen :/) an die Stelle in Baden-Baden übersende, eine Mahnung sei unter Umständen bereits auf dem Weg.
Na toll denke ich mir und ziehe mich nach ein paar weiteren Minuten Diskussion zurück, bringt wohl nichts. Dann habe ich mir gedacht: Ich werde per Mail Einspruch erheben (ich zahle doch kein Porto um denen was zu schicken -.-) und gleichzeitig eine Beschwerde gegen den Schaffner einreichen, dessen Dienstnummer ja auf meinem Fahrschein steht. Ich wollte euch daher fragen, ob mir einer von euch die Emailadressen für Beschwerde und / oder Support der Deutschen Bahn zusenden kann.
Ich werde mit Sicherheit nicht aufgrund eines Fehlers den ein Angestellter der deutschen Bahn gemacht hat 40 Euro oder mehr (Mahnung) bezahlen! Die 7 Euro wegen meinem Versäumnis werde ich der Bahn natürlich bezahlen, wenn diese Forderung irgendwann laut wird nachdem ich den Sachverhalt einem kompetenten und handlungsbevollmächtigtem Angestellten der Bahn geschildert habe.
Neben der Frage nach den Mailadressen wollte ich euch noch nach eurer Meinung zu diesem Sachverhalt fragen. Na dann. Freue mich schon auf Antworten zu diesem "Service"-Bericht der deutschen Bahn. Ich glaube ich werde sie auf sämtlichen Nutzerportalen wie Ciao runtermachen indem ich einfach nur die Wahrheit erzähle und sie mit 1 * bewerte!
Deinen Frust kann ich auf Grund der Geschichte eigentlich nachvollziehen. Es ist ja auch schlicht ärgerlich. Allerdings hast Du den Grundstein für die Story ausschließlich selbst gelegt und musst Dir letztlich schon an die eigene Nase fassen.
Was heißt denn in dem Fall ungültiger Schülerausweis? Hättest Du die Möglichkeit gehabt, einen gültigen Ausweis zu haben? Und hättest Du dann ein gültiges Ticket gehabt um Dir das folgende zu ersparen? Wenn ja, ist die Reaktion der Bahn verständlich. Sie ist vermutlich täglich mit ähnlichen Vorkommnissen konfrontiert und wenn hier von der Linie abgewichen werden würde, könnte sie auch die Kontrollen gänzlich einstellen!
Jetzt zu dem Problem: die Widerspruchfrist oder ähnliches sollte doch auf dem Schein wg. des erhöhten Beförderungsentgeltes stehen? Das hat erst mal nichts mit den Schulferien zu tun, weil es auch Werktätige treffen kann
Wenn nun Du zur Erteilung eines gültigen Schülerausweises auf die Schule und damit das Ferienende angewiesen bist, hättest Du vorher das der entsprechenden Stelle bei der Bahn mitteilen können (eigentlich müssen). OK, eine Fehlinformation vom Schaffner ist zwar ärgerlich, aber leider kannst Du im Leben nie einen Irrtum ausschließen. Und in dem Fall ist der Irrtum durch das Schriftstück auch für Dich leicht zu erkennen gewesen.
Jetzt zu der wertenden Bemerkung, dass Du ein viertel Stunde Deines Lebens in einer Schlange hast stehen müssen: das ist zwar kostbare Lebenszeit, aber es ist mir kein Bereich im Leben bekannt, wo das anders ist. Daher sehe ich das eher so: Nur eine viertel Stunde Wartezeit!
Und auch hier wieder hat der Angestellte ja kompetent und richtig gehandelt. Wie sollte er auch einen formalen und automatisierten Prozess anhalten? Es bleibt Dir ja der Beschwerdeweg. Wobei hier nur auf die Kulanz der Bahn gehofft werden kann. Denn formal hat die Bahn sich nichts vorzuwerfen.
Solltest Du nun in der Vergangenheit nicht einschlägig aufgefallen sein, so besteht aber bei einem freundlich gehaltenen Anschreiben an die Bahn doch die Möglichkeit, dass diese ihre berechtigte(!) Forderung gegen Dich fallen lässt. Wobei ich hier raten würde, dass ganze schriftlich (echter Brief, aber nicht handgeschrieben) zu machen.
moin zusammen,
irgendwie musste ich gerade beim lesen grinsen, hat der Schaffner es wundervoll geschafft seinen Job zu erledigen und das schuldige 'Opfer' mit einer einfachen Ansage den Wind aus den Segeln genommen. Du glaubst doch nicht wirklich, dass es die Bahn interessiert wann bei euch die Schule aus den Ferien erwacht. Du hättest ja auch aus einem anderem Bundesland kommen können, wo die Ferienzeiten gänzlich verschieden sind.
Man hat im Allgemeinen eine zweiwöchige Einspruchsfrist, diese hast du überschritten, da kann die der Schaffner auch einen vom Pferd erzählt haben, solange du nichts schriftliches hast, ist deine Frist abgelaufen. Schon mal auf die Idee gekommen, in deiner Schule anzurufen? Unsere Schulen sind auch während der Ferien besetzt, und sei es nur eine kraft im Sekretariat. Ferien sind für die Schüler da, die Lehrkräfte müssen weiterhin ihre Stunden ableisten, insoweit sie derzeit keine Urlaubszeit haben.
Dein Einspruch bei der Bahn hätte, auch ohne Ausweis, sofort erfolgen müssen, halt dann mit den Verweis auf die Ferienzeit und dass du den Ausweis nach reichst. Mit einer eMail kommst du bei der Bahn im übrigen nicht weiter, diese verschwinden nur allzu gerne, bzw. kommen schlichtweg nicht an. Mit normal frankierten Briefen ist es ähnlich, am besten ist immer noch ein Einschreiben, meist reicht hierfür ein Einwurfeinschreiben, bei diesem hast du dann zumindest Online den Nachweis, dass dein Schreiben bis zur Bahn gesendet wurde.
Natürlich hätte ich den Nachweis auch in den Ferien erbringen können, da ich aber schon nen ganzes Stück von meiner Schule entfernt wohne und dort nicht unbedingt vorbeikomme, habe ich mich auf die Aussage des Schaffners verlassen, weil ich auch dachte das er die Vorschriften seines Unternehmens kennt - was wohl offensichtlich nicht der Fall war.
Die Email schicke ich mit Lesebestätigung raus, dann kann ich beweisen das die Mail zur Kenntnis genommen wurde falls später etwas anderes behauptet wird - überhaupt sehe ich nicht ein 1,50 E für ein Einschreiben auszugeben, wo die eigentliche Gebühr doch bei 7 Euro liegen sollte.
Wenn sie nicht einsehen das ich (als Kunde seit 6 Jahren) im Recht bin, dann können sie sich ihre Forderung eh in die Haare schmieren. Ich habe nichts das sich lohnen würde zu pfänden und bei meiner Schwester sehe ich das sie die Forderung irgendwann abschreiben wenn sie sehen das nichts mehr passiert.
Und bei erwarteten 70.000 Strafanzeigen wegen Schwarzfahrens dieses Jahr wird der Prozess wohl einfach so fallen gelassen, wenn sie unbedingt einen wollen. Aber jetzt kümmer ich mich erstmal um die Mail und warte ab.
@TuDios
Natürlich steht es Dir frei zu tun was Du in Deinem konkreten Fall für richtig hältst. Aber Du solltest im Umgang mit anderen von denen Du was willst - nämlich eine kulante Lösung! - ein anderes Verständnis an den Tag legen. Das wirklich als ernst gemeinter Ratschlag.
Zunächst wird Dir weder eine Mail und schon gar nicht eine Lesebestätigung was bringen. Noch dazu wenn die Bahn das nett gemeinte Feature desaktiviert hat. Eine Lesebestätigung kannst Du nämlich gar nicht erzwingen. Und nur weil ein Server bestätigt, dass die Mail registriert wurde, weißt Du nicht ob, wann und wer diese gelesen hat. Soviel zur "Beweiskraft".
Die Geschichte, dass Du den Nachweis unabhängig von den Ferien hättest erbringen können, würde ich ehrlich gesagt auch nicht erwähnen. Mehr eigene Schuld kannst Du Dir sonst kaum einhandeln. Und die Aussage des Schaffners ist eben das eine, die wahre Frist, die Du schon auf dem Zettel mit dem Hinweis über das erhöhte Beförderungsentgelt erhalten haben musst das andere. Jeder wird von Dir verlangen können, dass das von Dir gelesen wird.
Das mit dem Brief hatte ich empfohlen, weil es den Eindruck vermitteln kann, dass es Dir ernst und wichtig genug ist. Außerdem wird es für den Sachbearbeiter schwierig oder aufwendig, in so einem Fall den Fall aufrecht zu erhalten. Er muss nämlich Deinen Brief ebenfalls archivieren! Bei einer Mail ist die Hürde kleiner. Ist ein subjektiver Eindruck, denke aber dass es so am ehesten klappen könnte.
Wenn Du dann noch in Deiner Mail auf Dein angebliches Recht beharren solltest - wo Du definitiv keins hast! - kann es schon passieren, dass Du den Ehrgeiz der Sachbearbeiter weckst, Dich über Deinen Irrtum zu belehren.
Noch zum Rechtsempfinden: auch daran solltest Du arbeiten, wenn Du schon von vornherein davon ausgehst, dass Deine Strafanzeige fallen gelassen wird. Wobei ich zwar auch davon ausgehe, aber darauf nicht setzen würde. Nebenbei entbindet Dich das nicht von zivilrechtlichen Forderungen (40 Euro) - und die sind mit entsprechendem Titel 30 Jahre lang gültig. Zuzüglich Gebühren und Auslagen!
Ich bin fest davon überzeugt, dass Du in den nächsten 30 Jahren genug Vermögen erwirtschaftest, dass dieser Forderung entsprochen werden kann. Die Bahn ist als juristische Person übrigens geduldiger als Du in Deiner Eigenschaft als natürliche Person.
Ich hätte auch kein Problem die 40 Euro in 10 Jahren zu zahlen, selbst mit 15 % Zinsen p.a. wär mir das lieber als das jetzt zu begleichen, weil ich jetzt eben kein Vermögen habe, in 10 Jahren 162 Euro aber kein Hindernis darstellen sollten. Dann ist es mir auch egal, aber ich sehe nicht ein das ich von dem Wenigem Geld das ich habe jetzt auch noch 33 Euro (oder mehr bei Mahnung wegen Verspätung) zahlen soll, nur weil ich von einem Mitarbeiter falsch informiert wurde.
Natürlich ist das Gesetz nicht auf meiner Seite, schließlich hätte ich auch sagen können "Ach der Schaffner hat sowieso keine Ahnung, ich halte mich an irgendwas anderes".
Natürlich ist es klar das ich die Mail diplomatisch verfasse, ich habe einfach um eine Verlängerung der Zahlungsfrist gebeten, da ich es aufgrund einer Fehlinformation nicht innerhalb der Zahlungsfrist zustande gebracht habe den Gültigkeitsnachweis meines Ticket szu erbringen.
Sag mal, wie dämlich muss man sein, um nicht zu wissen, wieviel 14 Tage sind? Nimmt man sich eine Auszeit von einem Jahr, dann brauche ich auch nur 14 Tage nach Ablauf dieses Jahres zu reagieren? Schwarzfahrer zahlen nunmal 40 Euro. Wieso meinst Du, der Schaffner sei schuld an Deiner Misere? Ist er schwarz gefahren oder Du? Ohne gültigen Schülerausweis angetroffen werden, ist auch schwarzfahren. Sollte Dir in Zukunft eine Lehre sein. Ausserdem :gilt der Schülerausweis nicht nur zu Schulzeiten?? Dann wäre das sogar noch vorsätzlicher Betrug. Also schiebe Deine Unzulänglichkeit nicht auf Andere.
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