Kann ich meine Steuerklasse selbst wählen?

vom 18.10.2007, 09:33 Uhr

Wir haben folgendes Problem: Meine Mutter bekommt eine kleine Rente, mein Vater ist Arbeiter. Mein Vater hat Lohnsteuerklasse V. Allerdings besteht Lohnpfändung, so dass er bis zum Existenzminimum Geld abgezogen bekommt. Jetzt kam eine sehr hohe Steuernachzahlung ins Haus (aufgrund der hohen Abzüge durch die Lohnpfändung ist es meinen Eltern nicht möglich, so viel Geld auch noch zur Seite zu legen). Aus diesem Grund würden meine Eltern gerne die Steuerklasse wechseln. Meine Mutter will versuchen, eine Arbeit zu finden, die sie noch verrichten kann.

Das Problem ist, dass sich das Amt geweigert hat, die Lohnsteuerklasse auf IV/IV zu ändern, da abzusehen wäre, dass mein Vater mehr verdienen würde als meine Mutter. Nun zur Frage: Kann das Amt selbst festlegen, welche Steuerklasse man zu nehmen hat? Über Antworten würde ich mich sehr freuen, da wir langsam nicht mehr weiter wissen.

» biwi96 » Beiträge: 1 » Talkpoints: 0,63 »



Welche Steuerklasse man hat, ist im Gesetz ganz genau festgelegt, schaue einfach mal bei wikipedia). Da steht dann auch, dass der Besserverdienende Partner die eine Lohnsteuerklasse und der mit dem geringen Gehalt die andere nehmen muss. Wer der Besserverdienende ist, ist natürlich jetzt noch nicht absehbar, aber das Amt darf da durchaus das wahrscheinlichste als Berechnungsgrundlage annehmen. wenn diese Annahme dann doch nicht zutrifft, bekommt man das Geld bei der Nachzahlung dann ja auch zurück. Insofern müsst ihr die Entscheidung wohl erstmal akzeptieren.

» Mattis » Beiträge: 17 » Talkpoints: 0,70 »


Bei der Wahl der Steuerklasse ist man ja je nach Familienstand und den gesetzlichen Vorgaben vollkommen frei. Ich habe noch nie etwas davon gehört, dass das Finanzamt, bei einer Wahlmöglichkeit, von sich aus und willkürlich Steuerklassen festlegt. Wenn dem wirklich so wäre, dann würde ich mich mal bei einem Steuerbüro erkundigen.

» pruefling » Beiträge: 93 » Talkpoints: 39,84 »



Merkwürdigen Sachverhalt habt ihr da. Denn Grundsätzlich bekommt ein Paar mit der Heirat auch beide die 4er Steuerklasse zugewiesen. Auf Antrag kann man in die 3/5 oder in die 5/3 gehen bzw. es gibt noch einige Sonderfälle mit Witwen die im ersten Jahr nach dem Tod des Partners mit dem darauf folgenden Jahr in der 3 bleiben dürfen, aber das ist eine andere Sache.

Warum wechseln? Wenn beide in die 4 gehen, dann entsprechen sie der Steuerklasse 1. Sprich da zahlt man mehr Abgaben, als wenn man die 3/5 Kombination beibehält und derjenige mit dem größeren Einkommen dabei in die 3 geht. Bezieht der andere gar kein Einkommen, dann hat der zweite auch keine Lohnsteuerklasse oder wenn dieser z.B. Selbstständig ist. Da braucht er keine Lohnsteuerklasse, da auch nichts abgeführt werden muss.

Auch fasse ich mich echt an den Kopf, was hier behauptet wird. Das Finanzamt stellt sich nicht quer, es gibt Empfehlungen ab und es macht hier keinen Sinn in die 4/4 zu wechseln da mehr Abgaben zu erwarten wären als wenn es so belassen wird wie bislang. Das hat nichts mit Willkür zu tun, es ist im Sinne des Steuerpflichtigen hier aber wenn man es geändert haben möchte, dann werden sie auch den entsprechenden Datensatz im ELSTAM abändern auf den gestellten Antrag. Mit einfach anrufen und vorbei gehen und sagen "ich will" ist es nicht getan, wenn der Formvordruck nicht ausgefüllt wird, wird auch nichts geändert.

Benutzeravatar

» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge



Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^